Da muss ich als Anwalt mal meine Meinung zu schreiben:
Das Verfügbar bezieht sich allein darauf, ob es das Ersatzteil überhaupt gibt. Ersatzteile, die es nicht gibt bzw. die individuell für ein Fahrzeug hergestellt werden (z.B. Kabelbäume, Bleche und so), können natürlich nicht innerhalb von 24 Stunden geliefert werden.
Außerdem könnte sich sonst Hyundai damit herausreden, dass sie nie Ersatzteile auf Lager hätten und deswegen gar nichts innerhalb von 24 Stunden liefern müssten, sondern erst, nachdem die Sachen aus Korea über Wochen eingeschippert wurden. Das 24-h Versprechen wäre dann vollkommen leer. Sie hätten sonst konkretisieren müssen, dass sich das Versprechen nur auf die bei ihnen oder im Lager XY verfügbaren Ersatzteile bezieht.
Nun muss man natürlich auch überlegen, welche Ersatzteile es überhaupt gibt - Parksensoren werden aber sicherlich dazu gehören, genauso wie Steuerkette, irgendwelche Pumpen usw.
Wenn man 24h Lieferfrist verspricht, muss man sich schon daran festhalten lassen. Nur ist fraglich, wie hoch der Schaden ist. Sollte ein wichtiges Ersatzteil fehlen, so dass das Fahrzeug nicht mehr sicher oder fahrbereit ist, dann kann man schon Schadensersatz in Form von Nutzungsausfall oder einem Mietwagen geltend machen. Die fehlende Nutzungsmöglichkeit eines Parksensors lässt sich leider nicht messen
Also ruhig das Lieferversprechen in Anspruch nehmen und Druck machen. Fax an Hyundai Deutschland mit Fristsetzung, die Ersatzteile xy binnen 24 Stunden an den Händler xy zu liefern. Andernfalls gehe man von einer vorsätzlichen Kunden- und Verbrauchertäuschung aus.