Beiträge von bobby007

    Bei dem Fahrzeug handelt es sich nicht um ein EU Fahrzeug. Der Grund warum ich nach Gummersbach runtergefahren bin ist der, weil dieser Händler das Fahrzeug tatsächlich zum passenden Preis vorrätig hatte. Ich wollte nicht allzu lange warten, weil ich auch dringend ein Fahrzeug benötigte. Der Händler in Gummersbach konnte liefern, während die anderen Händler (für mich) zu lange Wartezeiten angegeben hatten.


    Auch wenn der Händler um die Ecke komfortabler gewesen wäre, spielt es auch aus meiner Sicht keine Rolle, die Garantieleistung bleibt eh gleich.


    Eine Rückabwicklung hatte ich auch schon mal angefragt, jedoch ist dies rechtlich nicht möglich. Ein Rückkauf käme evtl. in Frage, wobei der Chef des Autohändlers im Urlaub sei.


    Aktuell kann weder die Werkstatt noch der Kundenservice genauere Angaben über die Produktionszeit dieses Kabelbaumes machen. Man geht mindestens von Ende Januar aus.


    Der Werkstattmeister meinte zwar auch, dass es möglich wäre das betreffende Kabel zu "flicken", jedoch wäre das nicht die optimalste Lösung. Auf etwas anderes würde er sich beim Neufahrzeug nicht einlassen wollen. Ich habe das für eine logische Begründung gehalten und dem Austausch zugestimmt.


    Mal schauen wie lange das ganze dauert.

    [quote]Original von realmaster


    Davon geht man ja im freundlichen Falle auch erst mal aus. Der Fakt das du "in jedem Fall" die Medien informieren möchtest und genau weißt, was du dir als "Wiedergutmachung" forderst, lassen jedoch Zweifel aufkommen.


    Hätte ich einen neuen Motor verlangen sollen oder das Hyundai mir eine Reise nach Thailand spendiert? Was liegt da näher von einem Autohersteller um Zubehörteile anzufragen? Deine Zweifel werde ich wohl nicht ausräumen können.


    Hier wurde geschrieben, es "grenzt" an Nötigung. Ein kleiner aber feiner Unterschied. Und wo bitte werden "alle anderen" verteufelt, die den Hersteller kritisieren? Es geht hier doch um deinen Beitrag.


    Wenn du dir aus bestimmten Äußerungen etwas zusammenreimen kannst, dann sollte ich das auch tun dürfen. Wenn Sachverhalte umgedeutet und zu Nötigungen angegrenzt werden, dann besteht zu mindestens die theoretische Möglichkeit, dass der eine oder andere sich angegriffen fühlt, der auch bei Hyundai beschäftigt ist. Zumal wir uns auch in einem Hyundaiforum befinden. Ziel könnte es sein, denjenigen mit berechtigtem Anliegen unglaubwürdig oder verantwortungslos darzustellen. "Schuld sind immer die anderen"!



    Du hast geschrieben, dass der Verkehr in "Schrittgeschwindigkeit" lief, während die Sache passierte. Richtig wäre gewesen, die Warnblinkanlage einzuschalten und sich schleunigst mit Warndreieck auf den Weg zu machen um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Was machst du? Telefonierst mit dem Hyundai Pannendienst über Modalitäten (Mietwagen - und das in der Situation!!!) um irgendwann später, als Verkehr wieder richtig rollte, die Polizei zu informieren? Ja geht es noch? Was soll Hyundai sich da raus reden? Was hättest du deiner Frau sagen wollen, wenn es dich erwischt hätte?


    Du warst nicht vor Ort, glaubst aber zu wissen, dass es mir sofort um eine Entschädigung ging! Sorry aber das ist dreist. Wenn ich bei meiner Schilderung nicht alle Selbstverständlichkeiten aufführe, heißt es also, dass ich raffgierig gewesen bin und sofort beim Pannendienst Zubehörteile, einen Ersatzwagen und ähnliches verlangt habe? Selbstverständlich habe ich den Warnblinker eingeschaltet und auch das Warndreieck aufgestellt.


    Für dich zur Klarstellung:


    Nachdem sich der Wagen unerwartet ausgeschaltet hatte, habe ich zunächst mehrere Male versucht den Wagen vergeblich zu starten. Ich schaltete auch sofort den Warnblinker ein. Als meine Versuche den Wagen zu starten nicht fruchteten, stieg ich aus, zog aufgrund der Lichtverhältnisse meine Warnweste an und versuchte mit eigener Kraft den Wagen auf die Standspur zu schieben. Dies gelang mir nicht, da ich es nicht schaffte die Spur zu wechseln. Alleine ein Fahrzeug zu schieben und gleichzeitig die Fahrer in der mittleren Spur zu bitten, stehen zu bleiben, ist schwer. Ich sprach mehrere Autofahrer an, leider hat mir keiner geholfen. Als nächstes lief ich ca. 250-300m nach hinten, stellte das Warndreieck auf. Ziel der Aufstellung des Warndreiecks war es, den nachfolgenden Verkehr zu warnen. Als ich glaubte meiner Pflicht nachgekommen zu sein, begab ich mich im Anschluss erneut zu meinem Fahrzeug. Ich Informierte den Pannendienst, die Polizei und versuchte auch Ratschläge vom Werkstattmeister des Verkäufers zu erhalten, um den Wagen evtl. doch noch zu starten.


    Wie zuvor erwähnt war mein vorrangiges Ziel den Wagen zu starten und weiter zu fahren und nicht mit Hyundai zu verhandeln. Das Fahrzeug befindet sich noch bei einer Hyundai Fachwerkstatt, gerne kannst du dich informieren bzw. nachprüfen lassen, dass die Folie der Warnweste nicht mehr vorhanden ist und somit offenbar verwendet wurde. Selbstverständlich dürfte es sich in diesem Zusammenhang auch feststellen lassen, dass das Warndreieck Verschmutzungen aufweist. Wenn Interesse besteht kann ich dir die Anschrift und die Telefonnummer der Fachwerkstatt mitteilen. Mit „sich rausreden“ meinte ich das Rausreden aus der Schadensersatzpflicht.


    Bevor ich mich nach der Aktion auf der BAB und zunächst nicht verifizierbaren Fehler mit einem Säugling auf Tour begeben hätte, wäre noch einige Zeit vergangen, aber das verantwortet natürlich jeder für sich. (und die Familie!!) Apropos Verantwortung - von Gummersbach nach Berlin Mitte Dezember auf Sommerreifen? Finden wir einen Konsens, wenn dort dir (und damit deiner Familie) etwas zugestoßen wäre, nicht Hyundai Schuld gewesen wäre?


    Klarstellung: Bei der Abholung des Fahrzeuges war ich alleine im Fahrzeug. Beim zweiten Mal war ich in Berlin mit meiner Familie unterwegs, also keine Autobahn, sondern nur Stadtverkehr.


    Mit diesem Fehler war ich bei einer Hyundai Fachwerkstatt. Wenn kein Fehler aufleuchtet, so ist auch kein Fehler gespeichert, so die Information der Werkstatt. Was also tun? Das Kind nie mitnehmen, weil der Wagen erneut liegen bleiben könnte? Ich hatte es schon erwähnt aber das Fahrzeug habe ich wegen dem Nachwuchs gekauft. Es war nicht dafür bestimmt, dass meine Tochter es mit 18 ungenutzt von mir ausgehändigt bekommt. Vielmehr war der Kaufgrund der, das in dem Fahrzeug ausreichend Platz für den Kinderwagen und für die übrige Familie vorhanden ist.


    Ich habe das Fahrzeug nur mit Sommerreifen bekommen. Da das Fliegen mit diesem Fahrzeug unmöglich war und die Witterungsverhältnisse eine Fahrt – auch Mitte Dezember - zuließen (Die Straßen waren auf der gesamten Wegstrecke Trocken), fuhr ich los.


    Du glaubst also tatsächlich, dass für das Liegenbleiben die Sommerreifen ursächlich gewesen sind? Im Falle eines Unfalles hätte, trotz des Vorliegens eines elektronischen Defekts, ich von Hyundai verantwortbar gemacht werden können? In Berlin hatte ich die Winterreifen drauf und auch beim Familienausflug in Berlin hab ich die Winterreifen nicht vom Fahrzeug entfernt. Somit hätte ich Hyundai doch noch verantwortbar machen können, oder?


    Es sind schon Flugzeuge wegen technischer Defekte ebenso wie Autos verunglückt. Ein Restrisiko wird dir in deinem Leben niemand abnehmen können. Bislang hast du hier aber weitestgehend leichtsinnig und verantwortungslos gehandelt. Die Polizei auf der BAB war (wenn auch zu spät) richtig.


    Dass Flugzeuge wegen technischer Probleme abgestürzt sind, ist mir durchaus bekannt. Konnte sich da allerdings ein Hersteller mit einem „Ups“ aus der Affäre ziehen? Selbstverständlich gibt es immer ein Restrisiko. Mit meinem Vergleich wollte ich nicht zum Ausdruck bringen, dass keine Flugzeuge abstürzen. Hier geht es darum, für diese auch ggf. haftbar gemacht werden zu können. Warum ich verantwortungslos gehandelt habe, wenn das Neufahrzeug aufgrund eines Kabelbruchs liegenbleibt und sich nicht starten lässt, bleibt wohl dein Geheimnis.



    Ich hätte in der konkreten Situation versucht mit Anlasser oder Muskelkraft den Standstreifen zu erreichen um das Risiko zu verringern, dann wie bereits ausgeführt. Ansonsten bin ich in einem großen Automobilclub PLUS Mitglied (weil es mir und vor allem meiner Frau wert ist), da läuft dann alles weitere problemlos.


    Eine Plus-Mitgledschaft hätte die Fahrlässigkeit von Hyundai und somit das Liegenbleiben nicht verhindert. Sicherlich wäre der weitere Ablauf angenehmer von statten gegangen.

    Möglicherweise war das taktisch unklug aber ich möchte zu bedenken geben, dass meine Formulierungen gegenüber Hyundai keineswegs nötigend waren. Ich habe den Sachverhalt geschildert und an die Kundenfreundlichkeit der Herrschaften appelliert. Zudem brachte ich zum Ausdruck, dass ich es gut fände, wenn für meine Unannehmlichkeiten eine unbürokratische Wiedergutmachung gewährt werden würde.


    Ich finde es allerdings heftig, daraus eine Nötigung zu konstruieren. Es ist sicherlich in Ordnung, den Hersteller des eigenen Fahrzeuges zu mögen aber alle anderen zu verteufeln, die den lieben Hersteller kritisieren, grenzt zu sehr an eine leidenschaftliche Liebe.


    Ich gebe nochmals zu bedenken, dass ich zwei Stunden auf der linken Fahrspur, auf der Autobahn, liegengeblieben war. Dass ich einer Gefahr ausgesetzt war, dürfte doch einleuchtend sein, oder? Was wäre, wenn ein Überholender mich zu spät bemerkt hätte und es dadurch zu einem Unfall gekommen wäre, hätte sich Hyundai ebenfalls rausreden können?



    Beim zweiten Mal war ich mit meiner Tochter, einem Säugling, unterwegs. Eine Stunde Wartezeit in einem „kalten“ Fahrzeug, dürfte, für jeden nachvollziehbar, nicht angenehm für ein Säugling sein. Diesmal war mein Kind mindestens einer gesundheitlichen Gefahr ausgesetzt, oder? Was wäre, wenn meinem Kind etwas zugestoßen wäre, hätte Hyundai sich ebenfalls rausreden können?



    Wenn Hyundai nichts dafür kann, wer dann?


    Es geht hierbei nicht um ein fehlerhaftes Handy, sondern um ein Transportmittel für Menschen, welches bei fahrlässiger Konstruktion erhebliche Auswirkungen haben könnte.


    Könnte sich Airbus gegenüber den Anspruchstellern mit einem „Sorry, Menschen machen halt Fehler“ rausreden?


    Es ist Gott sei Dank nichts passiert, jedoch pauschal zu argumentieren, Pech gehabt oder nun hab dich doch nicht so kleinlich, ist aus meiner Sicht leichtfertig gedacht.


    Hyundai hat die Aufsicht über die Hergestellten Fahrzeuge und trägt selbstverständlich die Verantwortung dafür. Neben der Aussetzung einer Gefährdung, waren die zusätzlichen unangenehmen Begleiterscheinungen ebenfalls weniger erfreulich. Da kaufe ich mir ein Neufahrzeug und das erste was mir nach kurzer Zeit passiert, ist ich bin nicht mehr mobil.


    Mein Sachverhalt ist belegbar, zum einen sind es die Telefonate mit dem Hyundai Pannendienst und die Abschleppunternehmen und zum anderen aufgrund des Polizeieinsatzes.


    Im Übrigen ist der Fehler noch nicht behoben, da der Kabelbaum produziert werden muss.


    Sicherlich ist in diesem Fall der immaterielle Schaden höher, jedoch könnte Hyundai hier Kundenfreundlichkeit zeigen und sich um Ausgleich bemühen. Diese AHK oder PDC sind für Hyundai beim Einkauf eine geringe Summe. Ich bin davon ausgegangen, dass Hyundai aufgrund der „geringen“ Forderung meinerseits, dem zustimmen würde.


    Ich wünsche es hier keinem aber was wäre, wenn euch dasselbe passiert wäre?


    Am liebsten würde ich vom Kaufvertrag zurücktreten, jedoch dürfte es rechtlich nicht möglich/schwer sein.


    Offenbar hatte ich mit Hyundai einen schlechten Start und ich hoffe, dass sich das ganze zum Besseren wendet....

    Nach längerem Suchen und Vergleichen entschloss ich mich ein Hyundai i40 Kombi zu erwerben. Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass kurz zuvor meine Tochter geboren und somit ein geräumiges familienfreundliches Auto notwendig wurde.


    Das Fahrzeug i40 Kombi als 5Star Edition (Diesel) erwarb ich bei einem Händler in Gummersbach als Tageszulassung mit gerade mal 30 Km Laufleistung, somit faktisch als Neufahrzeug. Nachdem ich das Fahrzeug am 11.12.2012 vom Händler ausgehändigt bekam, fuhr ich von Gummersbach nach Berlin los.
    Auf der A2 Richtung Berlin, Höhe Braunschweig, geriet ich in einen Verkehrsstau. Ich befand mich auf der linken Fahrspur auf der Autobahn. Der Verkehr lief in Schrittgeschwindigkeit weiter. Plötzlich und unerwartet ging der Motor meines Fahrzeuges aus und dieser ließ sich nicht mehr starten. Ich versuchte abermals den Wagen zu starten, jedoch vergeblich.
    Ich informierte den Hyundai Pannendienst. Zwischenzeitlich lief der Verkehr wieder langsam an und es wurde immer gefährlicher im liegengebliebenen Fahrzeug auf der linken Spur. Der Hyundai-Pannendienst informierte mich zudem darüber, dass ein Mietwagen nur dann zur Verfügung gestellt werden würde, wenn der Abschleppdienst das Fahrzeug nicht reparieren könne.
    Im weiteren Verlauf, nachdem der Verkehr angefangen hatte richtig zu Rollen, informierte ich die Polizei, so dass diese die linke Spur absperrte, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen.


    Bevor das Fahrzeug vom Abschleppdienst von der Fahrbahn auf den LKW geladen wurde, versuchte der Fahrer nochmals zu starten, jedoch ließ sich mein Wagen nach wie vor nicht starten.
    Vom Anruf beim Hyundai- Pannendienst bis zum Eintreffen des Abschleppdienstes vergingen über zwei Stunden.
    Nach dem der Abschleppdienst das Fahrzeug zur nächsten Werkstatt fuhr und es dort ablud, unternahm er einen weiteren Versuch den Wagen zu starten. Wie durch ein Wunder startete nun der Wagen. Der Fahrer des Abschleppdienstes konnte sich das nicht erklären warum der Wagen nun angesprungen war. Ich fuhr dann nach Hause weiter, ohne dass es zu Zwischenfällen kam.


    Da auf dem Fahrzeug noch Sommerreifen aufgezogen waren, stellte ich das Fahrzeug auf meinem Grundstück ab und bewegte es erst wieder am 14.12.2012 zum Reifenwechseln zur Werkstatt.
    Der Werkstattmeister des Autohändlers (Verkäufer) hatte mir mitgeteilt, dass ich den Wagen zum Auslesen des möglichen Fehlers zur nächsten Hyundai Werkstatt fahren sollte.


    Am selben Tag nach erfolgtem Reifenwechsel am 14.12.2012 begab Ich mich zur Hyundai- Werkstatt. Hier gab der Werkstattmeister an, dass eine Auslesung des Fehlers nur dann möglich ist, wenn auch eine Fehlerleuchte im Fahrzeug aufleuchtet, dies war jedoch nicht der Fall. Ich sollte das Fahrzeug weiter beobachten.


    Am 16.12.2012 war ich mit meiner Frau und meinem knapp ein Monate altem Säugling unterwegs. Nachdem wir einige Läden aufgesucht hatten, wollten wir von unserem Abstellort des Fahrzeuges losfahren, jedoch trat wieder dieser Fehler auf. Der Wagen ließ sich nicht starten, so dass wiedermal das Abschleppen notwendig wurde. Der Hyundai- Pannendienst gab mir zu verstehen, dass mir ein Mietfahrzeug nicht zustehen würde, da der Wohnort zum Pannenort weniger als 100km betrug. Nach langer Diskussion mit dem Pannendienst wurde der Wagen zur nächsten Hyundai Werkstatt abgeschleppt. Bevor das Abschleppen erfolgte und nachdem das Abschleppen durchgeführt wurde, prüfte der Fahrer das Fahrzeug. Dieser konnte den Wagen ebenfalls nicht zum Starten bringen.


    Seitdem 17.11.2012 befindet sich das Fahrzeug in der Werkstatt. Der Fehler wurde zwar gefunden, das defekte Teil (ein Kabelbruch) ist nach Auskunft der Werkstatt allerdings bei Hyundai nicht als Ersatzteil gelistet.
    Der Grund für den Kauf eines Neufahrzeuges ist doch der, dass man lange Zeit seine Ruhe haben möchte. Bereits bei der Abholung begann mein Leidensweg mit diesem Fahrzeug.


    Die Hyundai Werkstatt stellte mir erst nach drei Tagen ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.


    Ich beschwerte mich beim Kundenservice von Hyundai mit einer Wiedergutmachung (Nachrüsten einer AHK, PDC).


    Dies wurde abgelehnt. Ich finde es frech, wenn man trotz des eigenen Fehlers als Hersteller, ein Friedensangebot des Kunden nicht annimmt, um Kundenfreundlichkeit zu zeigen. In jedem Falle möchte ich die Medien darüber informieren.


    Würdet ihr auch rechtlich dagegen vorgehen?