Beiträge von lfish

    Hallo Zusammen,


    erstmal vielen Dank für alle Antworten.
    Habe heute nun auch ganz spontan nen Ausflug zu einem größeren Händler gemacht. Dort waren auch im Netz eine größere Anzahl an "Mietwagenzulassungen" im Angebot. Er hat nochmals die 5 Jahre bestätigt und diese auch im Kaufvertrag fetsgehalten. :D
    Seiner Aussage nach ist dies nach Abstimmung mit Hyundai für Fahrzeuge gültig, die nie in "größerem" Umfang als Mietwagen gelaufen sind bzw. genutz wurden.


    Auch wenn dies natürlich nichts genaues ist, würde ich daher vermuten das eine Garantie eines 3-jährigen Mietwagen durch Verkauf nicht nochmal auflebt ...


    Habe nun aber eine Tageszulassung vom 22.11. - 1.7 CRDI 5-Star-Silver Edition für 19.980 € erworben und bin im Vergleich mit Autohaus24 & MeinAuto & EU-Import doch eigentlich ganz zufrieden.


    Freue mich, nun zukünftig das Board weiter intensiv für Tipps / Tricks und Hilfe bei Hyundai-Problemen zu nutzen ...


    VG

    Hallo zusammen,


    bin nach einigem Hin und Her nun kurz davor, mich von meinem "alten" Vectra C zu trennen und auf den i40 cw zu wechseln. Aktuelle Infos im Netz und ein kurzer Besuch bei einem Händler vor Ort ergaben dabei folgendes:


    - Angebot Händler 23.500 für einen 1.7 CRDi mit 136PS 5 Star Silver Edition als Tageszulassung
    - Angebot I-Net ~21.000 für einen 1.7 CRDi mit 136PS 5 Star Silver Edition als Mietwagen-Tageszulassung


    Der Verkäufer vor Ort bemerkte, dass bei einer Mietwagenzulassungen die Garantie auf 3 Jahre / 100.000 km begrenzt sei (so auch auf der Hyundai -HP ersichtlich) .. daher der geringere Preis. Eine Anfrage zu diesem Thema beim Internet-Händler wurde allerdings wie folgt beantwortet:


    Bei diesen Fahrzeugen handelt es sich um Mietwagenzulassungen, welche allerdings weder gefahren noch vermietet wurden. Von daher behalten Sie die komplette Neuwagengarantie von 5 Jahren ab Zulassungsdatum, was Sie selbstverständlich schriftlich erhalten. Lediglich muss beachtet werden, dass der erste TÜV Ende nächsten Jahres fällig wird, dann aber wieder im Zweijahres-Turnus.


    So nun stehe ich hier und frage mich, wer hat Recht?! Hat hierzu jemand unter Umständen Erfahrungen gemacht?


    Danke & VG