Beiträge von Diplo

    Und da ist die Antwort von EUROTec schon:


    Es ist richtig, das in unserem Gutachten die Höchstgeschwindigkeit mit 205 km/h angegeben ist.
    Dies resultiert aus den üblichen Toleranzen im Serienbereich.
    Die serienmäßige Abriegelung im Steuergerät wird von unserer Leistungssteigerung nicht angetastet,
    da dies auch Hyundai nicht wünscht und durch eine “ V – Max “ Aufhebung die Werksgarantie erlöschen würde.
    Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie uns jederzeit wieder kontaktieren.

    Mit freundlichen Grüßen aus Weiden
    Ihr EUROTec Team

    Eine Leistungssteigerung von +50%, also von 200 auf 300 PS halte ich auch nicht für sinnvoll.
    Mir geht es hauptsächlich um den Wegfall des Begrenzers und danach erst um eine moderate Steigerung von max. 30 PS.
    Das sollten die Konstruktion des Fahrzeugs ohne große Änderungen hergeben. Und wenn nicht... dann halt nicht ;-)

    Guter Einwand Oliver.
    Die Haltbarkeit der Bremsanlage müsste natürlich in diesem Fall nachgewiesen werden.
    Das Chiptuning müsste ja sowieso in die Papiere eingetragen werden. Dann kann man auch gleich Reifen mit höherem Geschwindigkeitsindex aufnehmen.