ZitatOriginal von Fred
Am 1.2. meldet er den Fehler auf Garantie. Haendler sagt : " Das kann ich nicht entscheiden. Das muss der Hyundai- Aussendienst entscheiden." Der kommt aber erst am 2.4. ins Autohaus.
Jetztkann Hyundai sagen : Pech gehabt "
So ein Unsinn, entscheidend ist, dass der Kunde binnen 2 Monaten den Mangel nachweisbar bei seinem Vertragshändler und Hyundai-Erfüllungsgehilfen anmeldet. Der Kunde hat ja nicht den Terminplan des zentralen Hyundai-Ingenieurs zu vetreten. Der Händler hat dann kurzfristig die Erfüllung der Garantieleistung in Auftrag zu geben.