So wie ich es kenne, ist der Ausgleichsbehälter der "Hydraulikflüssigkeit" für Bremse und Kupplung der Gleiche. D.h. wenn die Bremsflüssigkeit gewechselt wird, kann man auch gleich die Kupplungsbetätigung mitmachen, wenn die Werkstatt das nicht sowieso schon tut.
Anders ist es wenn man explizit nur die Flüssigkeit der Kupplungsbetätigung in Auftrag gibt. Dann bleiben die Bremsleitungen unangetastet und man muss das ggf. nochmal machen lassen. Ist also wenig sinnvoll, das getrennt machen zu lassen.