Koreaner
mittlerweile tauscht man den schalter der leuchtweitenregulierung anstandslos (selbst in meiner werkstatt), aaaaallerdings habe auch ich das problem der rupfenden kupplung. auch das wurde von meiner werkstatt lapidar abgetan mit folgender begründung:
1. das auto ist älter als 2 jahre und da die kupplung ein verschleissteil ist, würde das sowieso nicht auf garantie gehen und
2. hätte man keinen fehler festgestellt...
tolle wurst...
Fred
krieg ich jetzt auch nen platzverweis? so ganz unrecht mit der themaverfehlung haben die ja nicht, aber sowas ergibt sich halt mal im laufe einer diskussion oder willst bei jedem neuen aspekt nen neuen thread aufmachen, wo der zusammenhang fehlt?