Beiträge von without

    Geht ja darum, dass etwas den Scheinwerfer ab- / verdeckt und dadurch ggf. deine Sicht im Dunkeln beeinträchtigt oder im worst-case der Gegenverkehr durch falsch gestreutes Licht geblendet wird.

    Ich halte den Regulierungswahn der deutschen Behörden ja oft genug für Quatsch, aber bei (u.a.) Scheinwerfern muss man m.M.n. nun wirklich nix draufkleben und dass das nicht legal ist befürworte ich.

    Stell dir mal folgendes, ich denke gar nicht unrealistisches Szenario vor:
    Es ist Herbst (Ende September), des Nachts ist es schon im einstelligen Temperaturbereich und du fährst an einem kühlen Morgen mit ca. 10-11° Lufttemperatur über eine Allee zur Arbeit und musst voll bremsen.
    Welcher Reifen denkst du bremst besser? Ein guter Ganzjahresreifen, ein billiger Sommerreifen oder vielleicht ein gar nicht mal billiger, sportlicher Sommerreifen à la P Zero, der Standard auf dem N ist?


    Am besten sind gute Sommer- und gute Winterreifen und das in Verbindung mit Wechseln zum richtigen Zeitpunkt, da hast du Recht. Aber selbst dann kann es dir in Deutschland schnell passieren, dass das Wetter umschwingt und du im Februar 25°C hast, wie Anfang diesen Jahres, oder im September schon 0°C und schwupps bist du mit unangepasster Bereifung unterwegs.

    “Cupra” ist seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten die Bezeichnung für die sportlichen Modelle von Seat, ähnlich wie “ST” oder “RS” bei Ford, also wirklich nichts neues.
    “Cupra” als eigene Marke wurde vor kurzem (2018?) ausgegründet, ähnlich wie “DS” oder “Alpine” als submarken von Citroën bzw. Renault, und ist gehört voll und ganz zu VAG. Erstes eigenes Cupra Modell war der Ateca, der aktuelle Leon Cupra ist weiterhin der bekannte Leon wird jedoch nun über Cupra vermarktet statt über Seat. Händlernetz dürfte ähnlich sein, mglw. ist nicht jedes Seat Autohaus auch Cupra Stützpunkt aber m.W.n. bisher jeder Cupra Stützpunkt ein Seat Autohaus.

    Das liest sich doch sehr sarkastisch, denkt mal drüber nach ;)


    Mir sind bisher keine besonders lauten Abrollgeräusche aufgefallen, weder mit den standard P Zero des N noch mit Winterreifen (Dunlop). Unterschiede zwischen Fast- und Hatchback konnte ich bei den Probefahrten auch nicht feststellen (beide Probefahrten mit Winterreifen, kA welche). Auch im Vergleich zu meinem Focus habe ich nicht das Gefühl, dass der i30 lauter abrollt.
    Zieht euch mal Semislicks auf, dann wisst ihr was Abrollgeräusche sind :D

    Ich frage danach, weil ich es eben nicht genau weiß und selber nur, wie auch du, Vermutungen anstellen kann. Meine Vermutung war, dass durch den Short shifter keine sicherheitsrelevante Veränderung oder eine Verschlechterung des Abgas- und/oder Geräuschverhalten vorliegen (s. post #404).


    Du behauptest, es sei nicht eintragungsfrei, weil ein Hersteller ein Gutachten für ein völlig anderes Bauteil zur Verfügung stellt, dass lediglich auch im Zusammenhang mit der Schaltung steht. Dass das nicht hilfreich ist und warum, habe ich dir nun mehrfach versucht nahe zu bringen. Nicht mehr und nicht weniger.

    Veränderungen am Lenkrad erfüllen Punkt 2, d.h. es kann eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwartet werden wenn durch der Fahrer durch das veränderte Lenkrad nicht mehr im Stande ist das Fahrzeug adäquat zu kontrollieren.


    Du kannst hier auf zwei Arten beitragen: 1) mit deiner Meinung oder 2) durch Teilen fachlicher Informationen.


    Mit deiner Meinung habe ich auch kein Problem, nur habe ich weder danach gefragt, noch hilft sie mir weiter, da diese eben rechtlich nicht relevant ist. Deswegen habe ich nach fundierten Informationen gefragt. Wenn du mir jetzt erzählst, dass du Fachanwalt für Verkehrsrecht bist und deine Meinung deiner fachlichen Interpretation der Gesetzeslage entspricht, wäre das mglw. etwas anderes.


    Edit: Danke J-2, das sagte dir dein GTÜ-Bekannter?

    Dass diese Veränderung "signifikant" sei, ist deine Interpretation (hier =Spekulation) der Lage, diese ist rechtlich jedoch irrelevant. Eine Veränderung des Fahrzeugs, dazu zählen auch Veränderungen am Getriebe, werden nur zulassungsrelevant, wenn einer der drei Punkte (StVZO §19 Abs. 2, s.O.) erfüllt wird. Werden weder Punkt 1, 2 noch 3 erfüllt, ist die Veränderung ohne Abnahme legal. Ob diese Veränderung deiner Meinung nach signifikant ist, ist auch hier egal.
    Offtopic: Das Wort "signfikant" ist in diesem Kontext übrigens völlig fehl am Platz.

    Kannst du mir erklären wieso ein Hersteller die äußerst kostspielige Gutachtenerstellung aus Spaß durchlaufen sollte, wenn man es nicht braucht?

    Wenn die rechtliche Lage nicht eindeutig ist, kann es sich durchaus lohnen da Leute auf die Produkte mit Gutachten zurückgreifen um sicher zu gehen. Und nochmals: Ein CAE shifter stellt eine deutlich größere Veränderung der Schaltkulisse dar als der genannte short shifter, u.a. auch optisch. Da können Gutachten und Eintragung im Falle einer Kontrolle mglw. hilfreich sein, falls der Kollege in Blau Weiß dir nicht glaubt dass es eintragungsfrei ist.


    Und wenn ich das Wort Verbrennungsprozess im Zusammenhang mit einem Short Shifter höre... Du schaust zu viel JP... Man muss Teile eintragen lassen die nichts mit dem Verbrennungsprozess zu tun haben...

    Du musst Teile eintragen lassen, durch die:
    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
    (StVZO §19 Abs. 2, https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html)


    Punkt 1 ist bei einem short shifter wohl ohne diskussion raus. Punkt 2 und 3 habe ich in meiner Eingangsfrage angesprochen. Ob ich den Inhalt von Punkt 3 mit "Verbrennungsprozess" umschreibe oder nicht, halte ich für mir überlassen.
    Solltest du, MeisterPanse, mein lieber gefiederter Freund, also brauchbare Informationen zur Verfügung stellen können, freue ich mich von dir zu lesen. Sofern du weiter im Land der Spekulationen wilderst, hilft das weder mir noch irgendwem.


    J-2 Coupe
    Danke fürs umhören. Genau so sieht meine bisherige Recherche auch aus.

    Die Tatsache, dass ein Hersteller Gutachten für seine Produkte anbietet, sagt aber nichts über die rechtliche Lage aus. Ganz davon abgesehen, dass CAE Ultra Shifter eine deutlich weitgreiferende Veränderung in die Schaltkulisse darstellen als der genannte Short shifter.


    Um dich beim Wort zu nehmen: hat jemand vernünftige Informationen dazu?

    Ich fahr 8x19 ET40, also quasi wie Originalfelge + 15er Platten. Das geht gut und wurde auch anstandslos abgenommen, 8,5x19 ET45 steht nochmal 1,6mm weiter raus und da wird dann auch so langsam die Grenze sein was die tüv Abnahme angeht.


    Gehen nicht 5er Platten mit den Orginal Radbolzen? Beim Focus ging das.

    Die meisten TÜV-Prüfer würden auch keinen größeren LLK oder Upgrade-Turbo bemerken, von Chiptuning wollen wir mal gar nicht sprechen. Zulässig wird all das dadurch trotzdem nicht.
    @testbug: danke ;)

    Der Hauptkonkurrent des i30 N ist, zumindest was den Preis angeht, der Focus ST und für den i20 N wird es der Fiesta ST sein. Letzterer geht bei 22600€ los (Liste ohne Extras). Ich gehe davon aus, dass der i20 N eine etwas umfangreichere Grundausstattung haben wird als der Fiesta ST und dann bei 23500-25000€ Liste losgeht. Exakt so hat Hyundai den i30 N positioniert und es hat offenbar gut funktioniert.

    Ich hab den selbstklebenden mikrofaserstoff von individualiseyourcar im Innenraum benutzt. Zur Haltbarkeit kann ich noch nichts sagen, weil erst seit zwei wochen drin, aber die Verarbeitung und Haptik ist top :thumbsup: