Beiträge von drmedfroop

    Sehr geehrter Herr Hoffmann,
    vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 13. März 2015.
    Da bei unseren Fahrzeugen eine solche Lösung nicht vorgesehen ist, raten wir von einer solchen Nachrüstung ab. Wir empfehlen daher, das Nachrüsten eines Dimmers vorneweg mit einer Technischen Prüfstelle (zum Beispiel TÜV, DEKRA oder andere) zu klären.
    Mit freundlichen Grüßen
    Hyundai Motor Deutschland GmbH
    i.A. Antje Bodin-Franken, Kundenbetreuung
    i.A. Michael Bunte, Kundenbetreuung


    Ich zum TÜV also direkt bei der Dekra.... Und der nette Prüfer hat gesagt wenn ein Dimmer dazwischen geklemmt wird ist es zugelassen und entspricht der STVO...
    Also dimmt sich das Tagfahrlicht auf Standlichtniveau ab und gilt rechtlich dann als Standlicht beziehungsweise Begrenzungsleuchte und darf zusammen mit dem Ablendlicht leuchten...
    Sehr geehrter Herr Hoffmann,
    vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 26. März 2015.
    Da unser Hersteller eine solche Lösung nicht vorsieht, Sie auf der anderen Seite aber den Wunsch haben, Tagfahrlicht und Abblendlicht zu koppeln, ist es für uns nicht leicht, eine Lösung zu finden. Gerne stehen daher für ein persönliches Gespräch bereit, um Ihre und unsere Möglichkeiten abzustimmen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Hyundai Motor Deutschland GmbH
    i.A. Antje Bodin-Franken, Kundenbetreuung
    i.A. Michael Bunte, Kundenbetreuung


    heisst für mich ich darf es machen lassen...

    Ich war beim TÜV also direkt bei der Dekra.... Und der nette Prüfer hat gesagt wenn ein Dimmer dazwischen geklemmt wird ist es zugelassen und entspricht der STVO...


    Also
    dimmt sich das Tagfahrlicht auf Standlichtniveau ab und gilt rechtlich dann als Standlicht beziehungsweise Begrenzungsleuchte und darf zusammen mit dem Ablendlicht leuchten...
    Nur leider gibt es keine Hyundai-Werkstatt die es mir einbauen wird und kann... das ich sehr schade finde obwohlt es erlaubt ist....

    Danke für den Link. Dort steht:


    Frag ich mich zum einen allerdings, woher der Zentralverband des Kraftfahrzeughandwerks diese Information nimmt - zum anderen, warum es dann beim i30 so geschaltet ist. :denk:ch war beim TÜV also direkt bei der Dekra.... Und der nette Prüfer hat gesagt wenn ein Dimmer dazwischen geklemmt wird ist es zugelassen und entspricht der STVO...
    Also
    dimmt sich das Tagfahrlicht auf Standlichtniveau ab und gilt rechtlich dann als Standlicht beziehungsweise Begrenzungsleuchte und darf zusammen mit dem Ablendlicht leuchten...
    Nur leider gibt es keine Hyundai-Werkstatt die es mir einbauen wird und kann... das ich sehr schade finde obwohlt es erlaubt ist....

    Hallo zusammen...


    Weiß einer von euch ob man das Led-Tagfahrlich mit dem Abblendlicht zusammen nutzen darf? möchte es nämlich koppeln das beides an ist im dunkeln...


    aber die Pfeifen im Autohaus sagen das dann meine Zulassung erlischt...


    mfg