Eu Fahrzeug zulassen?!

  • Hallo zusammen,


    Heute habe ich, bzw. meine Frau vom Händler die Papiere unseres neuen i30 bekommen, denn wir wollten den selbst anmelden. dabei handelt es sich genau gesagt um ein:


    - EEC Certifcate of Conformity


    und eine:


    Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO


    Wir haben noch nie zuvor ein EU Fahrzeug gekauft, deshalb und weil ich selbst dem Mann, da ich auf der Arbeit war, keine Fragen stellen konnte, mal hier nachgefragt....


    - Die beiden Papiere brauche ich um einen neuen Deutschen Fahrzeugbrief zu bekommen?
    - Bekomme ich einen Brief oder erfüllt diese Funktion das COC?
    - Wo kann ich sehen, aus welchem Land mein Fahrzeug kommt?
    - Ist das normal, das in der Ausnahmegenehmigung steht:
    " §47 Abs.6: das Fahrzeug erfüllt nicht die ab dem01. Januar 2011 für die Erstzulassung geltenden Anforderungen der Richtlinie 715/2007EG ???????????????
    - Auf der Rückseite der Ausnahmegenehmigung steht ein Gebührenbescheid, der sagt, das für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung eine Verwaltungsgebühr von 75,-Eur. festgesetzt wird. Wer zahlt die?
    - Oder ist die Hinfällig, da ja der Händler diese Genehmigung bekommen hat und zwar schon am 27.01.2011



    ich weiß, Fragen über Fragen, aber vielleicht erbarmt sich jemand und bringt Licht ins Dunkel.



  • kenne nur die COC Bescheinigung, dafür gibts den Brief, extra Kosten hatte ich keine.
    Die andere Bescheinigung sagt mir nix.
    Die Zulassung dauert etwas, die Mitarbeiter bei der Zulassung müssen die Ganze COC Bescheinigung eingeben, aber geht alles ganz easy.
    Bei mir war irgenwas bei der Zulassung hinterlegt, vielleicht war das die andere Bescheinigung.
    Hoffe ich konnte Dir etwas helfen.

  • Die Ausnahmegenehmigung ist für die Erstzulassung eines Euro4 -Fahrzeuges, normalerweise zahlt das der Antragsteller, manche Händler geben es aber dennoch an den Halter weiter...


    Und das Auto ist aus Bulgarien.

  • Ceed
    Danke!


    Jetzt nochmal etwas anderes. Habt Ihr im Zusammenhang mit der Zulassung eines EU Fahrzeuges schonmal etwas von einer "Unbedenklichkeitsbescheinigung" des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg gehört, die man möglicherweise benötigt?????????


    Wie gesagt, ich habe nur COC Dokument, Ausnahmegenehmigung, Kaufvetrag und Rechnung.

  • Hallo AREA,


    Zitat

    Original von AREA
    Habt Ihr im Zusammenhang mit der Zulassung eines EU Fahrzeuges schonmal etwas von einer "Unbedenklichkeitsbescheinigung" des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg gehört, die man möglicherweise benötigt?????????

    Die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA kenne ich nur im Zusammenhang mit:
    - Wiederzulassung von Fahrzeugen deren Kfz-Brief entwertet wurde und damit
    - Ausstellung eines neuen Kfz-Briefes wenn der alte entwertet wurde oder
    verloren ging
    - Zulassung von gebrauchten Fahrzeugen aus dem Ausland


    Zitat

    Wie gesagt, ich habe nur COC Dokument, Ausnahmegenehmigung, Kaufvetrag und Rechnung.

    Das reicht für die Zulassung. Wichtig ist hierbei aber, dass aus dem Kaufvertrag eindeutig hervorgeht dass es sich um ein Neufahrzeug handelt (der Kaufvertrag wurde zumindest damals bei unserem Getz genauestens überprüft).


    Gruß
    Hans

  • Guten Morgen,


    meine Frau soll heute unseren belgischen Tucson (EZ 01.08.2016) zulassen, damit ich den Wagen morgen bei Köln abholen kann. Nach Rücksprache mit der Zulassungsstelle, um sicher zu gehen das alles passt, stehe ich jetzt etwas vor dem Berg denn: Die behauptet ich müsse eine neue (deutsche) Hauptuntersuchung vorweisen, sowie das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorführen?!


    An Unterlagen habe ich eigentlich alles was ich brauche:
    - COC-Papiere (voll ausgefüllt)
    - belgische Zulassungsbescheinigung Teil 1
    - Rechnung
    - Bestätigung der DEKRA, dass die FIN mit Fahrzeug übereinstimmt.
    - Versicherungsbestätigungsnummer
    - Vollmacht für meine Frau zur Zulassung auf meinen Namen
    - Vollmacht SEPA (Steuern)
    - meinen Personalausweis


    Kann mir das jemand bestätigen, denn ich habe im Netz nichts darüber gefunden..


    Vorab besten Dank!

  • Nachtrag:


    Meine Frau konnte jetzt mit den angegebenen Unterlagen problemlos zulassen.
    Hat sich also erledigt und der Kollege gestern am Telefon (Zulassungsstelle) hat wohl quatsch erzählt...


    TUCSON ICH KOMME DICH MORGEN HOLEN!!! :freu:

  • Na prima, dann istja alles gut. Viel Spass ! :-)


    Seit glaub April-2014 trat eine Aenderung z.b bei Kurzzeitkennzeichen und noch ein paar andere ein. Fragt man 4 normale Sachbearbeiter bei einer x-beliebigen Zulassung, dann bekommt man mindestens 5 oder gar 6 Meinungen.


    Bei Kurzzeitkennzeichen laeuft es zumindest bei meiner "Lieblings"zulassung in GN drauf raus, das es garnicht mehr moeglich ist, KURZFRISTIG - also innerhalb von 1-2 Tagen - ein solches Kennzeichen zu erhalten !!!


    Der letzte Autokauf mit Tageszulassung hat mich da gerettet, der Haendler hat mich naemlich damit von DO aus heimfahren lassen. :thumbup:

    A gun in your hand is better than a cop on the phone.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!