Tagfahrlicht

  • Bei Post 1318 ist es doch sehr gut erklärt, wie man es anschliesst. Die Blinkerkabel an Klemme 49a. Ob du zusätzliche Blinker haben darfst entzieht sich mir, aber aus der Mopedscene weiss ich, dass die Kombi selten eine Zulassung hat, auch wenn auf dem Gehäuse ein E draufsteht, ist der Betrieb solcher Leuchten in Kombination zumindestens beim Moped verboten.

  • Hallo und willkommen.


    Hat denn der Hersteller keine Einbauanleitung beigelegt? Haben die Leuchten überhaupt die notwendigen Zulassungen für TFL und Blinker?


    Die serienmäßigen Blinker müssten dann auch stillgelegt werden.

  • Uhhh, nix mit E-Zulassung... Wenn dir das ggf. egal sein sollte, versuch den Anbieter anzuschreiben und bitte um eine Einbauanleitung oder zumindest einer Steckerbelegung.


    Ich glaube, so ein Einbau übersteigt deine Fähigkeiten. Wenn du nicht jemanden mit Schrauber- und Elektrokenntnissen in deinem Umfeld hast, solltest du das Projekt lieber beenden und das Set wieder zurück senden (wenn die Rücksendekosten nicht sogar den Warenwert übersteigen)...

  • Aus den genannten Gründen und vielen weiteren Gründen fahren viele getunte oder veränderte Fahrzeuge in D mit englischen Kennzeichen rum. Manchmal sind die Regeln sicher gerechtfertigt, aber sehr oft einfach nur Willkür.

  • Man kann das anders sehen aber ich finde, jeder sollte sich fragen, ob es wirklich NÖTIG ist, Dinge, die keine Prüforganisation in D einträgt, auch wirklich am Auto zu haben. Ist klar Geschmacksache, was jeder schön und "nötig" findet, aber die Vorschriften haben schon ihren Sinn und sollen ja Dich und andere Verkehrsteilnehmer vor körperlichem und finanziellem Schaden schützen.


    Und Widette470

    Das mit dem englischen Kennzeichen funktioniert doch auch nur vorübergehend, da man ja KFZ spätestens nach 12 Monaten ummelden muss, soweit mir das bekannt ist. Die Ki behauptet das auch.

    Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen dürfen bei vorübergehendem Aufenthalt bis zu ein Jahr in Deutschland gefahren werden, beginnend mit dem Tag des Grenzübertritts. Voraussetzung ist, dass der regelmäßige Standort des Fahrzeugs nicht in Deutschland liegt. Bei Wohnsitzverlegung in die Bundesrepublik muss das Fahrzeug unverzüglich, spätestens jedoch nach einem Jahr, umgemeldet werden.

  • Das stimmt nicht, wie es genau funktioniert, weiss ich nicht. Aber die ich kenn, die solche Fahrzeuge fahren, haben schon jahrelang das englische Kennzeichen, das Auto ist meines Wissens in England zugelassen und die Fahrer hier als Fahrer eingetragen. Diese Fahrer wohnten nie in England, somit keine Wohnortwechsel. Bei Tuningtreffen kann man es auch oft sehen, ist ne tolle Sache wenn die Behörden nicht mitspielen. England ist nur ein Beispiel, klappt wohl auch mit anderen Ländern wo der Tüv nicht so streng ist.


    Bei Ebay gibt es zur Zeit auch 2 Fahrzeuge, die stehen in England und man kauft die englische Zulassung dazu. Meine Kollegen sagen, das ist Gang und Gebe.

    Wenn es wie du sagst meiner Sicherheit dient, warum bekommt man dann im europäischen Ausland, also keine Drittländer vieles zugelassen, was hier nicht geht. Es ist schon in vielen Fällen Gängelung.


    Das mit den 12 Monaten, sehe ich jeden Tag bei den Ukrainern im Ort, aber das ist ein anderes Thema.

  • Das mit den 12 Monaten, sehe ich jeden Tag bei den Ukrainern im Ort, aber das ist ein anderes Thema.

    Die hierzulande leider übliche Diskrepanz zwischen Vorschriften und ihrer Umsetzung. Sonderregelungen gibt es nicht mehr, Ukrainer dürfen seit Oktober 2024 eigentlich auch nicht mehr hier rumfahren, ohne das Fahrzeug umzumelden und hier eine Haftpflicht abzuschließen, wenn sie länger als 12 Monate in Deutschland leben.


    Manche betreiben eben Rosinenpickerei und finden ihre Vorteile im Dschungel der nicht harmonisierten Verordnungen und unterschiedlichen nationalen Umsetzungen. Kann man gut finden, muss man aber nicht.

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