Das ist richtig! Und ich wollte eigentlich auch nur eingetragene bzw freigegebene Teile verbauen. Aber rein logisch ist es mir so dermaßen EGAL ob die Nebelscheinwerferlampen erlaubt sind oder nicht, da ich bei richtig starkem Nebel noch was sehen will und ich in dem Moment auf die Freigabe einen Scheiß gebe, da ich mich sicher nicht an den Straßenrand stelle und warte bis der Nebel auflockert. Keine Polizei der Welt wird mich bei Nebel, der so stark ist, dass man auf 2 Meter nichts mehr sieht, anhalten und meine Nebelscheinwerfer bemängeln. Solange sie nicht blenden ist meiner Meinung nach alles im grünen Bereich. Und ich bin auch keiner dieser "Hey guckt mal, ich hab Nebelscheinwerfer und muss damit den ganzen Tag rumfahren und es jedem zeigen"-Fraktion. Ich nutze sie, wenn ich mit dem Abblendlicht nicht mehr weit komme und da fahr ich dann auch nicht mehr schneller als 50, auch wenn es erlaubt ist.
Manchmal gilt Wirkung vor Deckung.