Zusammenlegung - Langzeiterfahrungen

  • mysticc
    Aus meiner Sicht schon, auch wenn diese Meinung durchaus eine Extremposition darstellen mag und nicht für jeden rational nachvollziehbar erscheint.


    polterkarre
    Was nichts daran ändert, daß diejenigen, die sich eines mängelfreien Fahrzeugs erfreuen, erstaunlich gut und günstig Auto fahren :-).

  • polterkarre
    Jedes deiner Postings bestätigt es nur aufs neu - wie auch dieser wieder - was bei aller Nervigkeit dann doch noch etwas amüsantes (oder nur mitleiderregendes?) hat - du merkst es selber gar nicht.


    Libertad4711
    Das erscheint mir nur logisch, hat es doch mit Ratio auch nix zu tun.

  • So, das Urteil liegt vor: Ich habe tatsächlich nur wegen dem ESP Recht bekommen. Selbst die Lackierkosten in Höhe von netto 755,86 Euro reichen für einen Rücktritt nicht aus, weil sie als zu geringfügig angesehen werden. Welche Rechte hat man dann als Kunde noch, wenn ein Verkäufer sich weigert, Rost zu beseitigen und man dann das Auto nicht zurück geben darf?

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Hi,
    da ist das letzte Wort bestimmt noch nicht gesprochen. ;(

  • ....wahrscheunlich weil alle anderen Mängel zu geringfügig waren. So jetzt bleibt nur das fehlende Ausstattungsmerkmal ESP übrig. Das ist aber nicht aureichend genug, um hier weiter einen Kreuzzug zu tätigen.


    Offensichtlich war der Rest des Wagens in Ordnung... oder hätte in Ordnung gebracht werden können.


    Immerhin, das ehrt Dich. Ich hätte das so offen nach dem ganzen Affentheater nicht geschrieben : Nur fehlendes ESP....

    Viele Grüße
    Wolf


    :blume: :blume: :blume:


    Der nächste ist ein IX 20

    Einmal editiert, zuletzt von Wolf2 ()

  • Interessant, dass du die Klage wegen dem fehlenden ESP gewonnen hast, das hät ich nicht gedacht. Ich dachte es ging um das 3 mal unzureichend nachgebesserte Kühlwasserproblem.


    Ich denke damit kannst du zufrieden sein und hast was gelernt, kein Hyundai mehr ... oder doch ...


    Naja auf jeden Fall wünsche ich dir viel Glück mit klemmenden Gaspedalen bei VW oder fehlerhaften Injektoren, die nicht neugeliefert werden können, bei MB oder bei VW problematischen DSG Getireben oder verreckenden Einspritzpumpen... Von daher sag ich nur: Augen auf beim Autokauf oder mit Bus und Bahn kannst du fahrn :D...


    Lg Kante

  • Zitat

    Original von kante01
    Von daher sag ich nur: Augen auf beim Autokauf oder mit Bus und Bahn kannst du fahrn :D...


    Jo, wenn nicht gerade gestreikt wird... :rolleyes:


    "Sieg" auf Grund des fehlenden ESPs?
    Für mich riecht das nach Berufung, hat die Beklagte doch nun auch schwarz auf weiß, dass all die eigentlichen Mängel tatsächlich kein Grund für einen Rücktritt sind.

  • Was dann allerdings bei einer neuen Verhandlug auch neu überprüft würde.


    Mit Mehrwertsteuer macht alleine das Lackieren schon über 7 Prozent des Kaufpreises aus. Hinzu kommen dann noch die Staubkappen und dass die hintere Tür beim Öffenen an die vordere Tür stößt. Beides wird im Gutachten mit Bildern belegt. Leider wurden dafür keine Kosten angesetzt, weswegen sie im Urteil auch unerwähnt bleiben.


    Ich habe nichts gegen eine Berufung, denn dann wird das vielleicht auch zu meiner Zufriedenheit geklärt und Ende des Jahres kommt ja erst der neue ceed auf den Markt.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Die Klage wurde nicht aufgrund eines Mangels gewonnen, sondern aufgrund der Tatsache, dass eine zugesicherte und in Deutschland selbstverständliche Eigenschaft des Fahrzeugs nicht vorhanden ist. Das ist ein wesentlicher Unterschied! Insgesamt sind die von polterkarre angeführten Mängel nicht derart schwerwiegend.


    Wenn der Wagen ESP gehabt hätte und die Mängel bei gericht anerkannt worden wären, wäre der Verkäufer zur Mängelbeseitigung verurteilt worden, nicht aber zum Wandel des Kaufvertrages. Hier ging es im Ergebnis nur darum, dass eine Eigenschaft schon bei Lieferung nicht gegeben war.


    An eine Berufung glaube ich nicht. Hier würde ein ähnliches Urteil fallen. Der Verkäufer würde nur unnötig geld ausgeben.

    Gruß


    Gerd


    Hyundai Tucson Trend 1.6 T-GDi DCT mit Sound-, Navi- & Sicherheitspaket und AHK, Bj. 12/2019

    Einmal editiert, zuletzt von billygehts ()

  • moin
    frage mich was fehlendes esp mit -negativen erfahrungen mit dem i30- zu tun haben?
    ach jetzt seh ich es -paul............

  • So, mein Astra GTC wurde diese Woche geliefert und mein i30 geht am Donnerstag nach gut einem Jahr wieder zurück an den Händler. Ich wünsche allen i30 Fahrern hier im Forum noch allzeit gute Fahrt mit dem Auto.


    Gruß,
    Daniel

  • Zitat

    Noch einer, der den Wagen erfolgreich zurück gibt.


    Aber auf andere Weise, also ohne Anwalt. Kaufe bei dem Händler seid Jahren Opel und hatte halt als Zweitwagen mal den i30 ausprobieren wollen. Als ich Ihm nach dem zweiten mal liegenbleiben gesagt habe, dass ich mit dem i30 nicht sehr zufireden bin hat er halt alles dafür getan, dass ich mit möglichst wenig Verlust wechseln kann.

  • Na dann nicht nur Glückwunsch zum neuen Wagen, sondern auch zu deinem Händler.
    Ich denke mal so sollte es eigentlich immer laufen.
    Der Kunde ist zufrieden und der Verkäufer verdient am Kauf des nächsten Wagen.
    So hatte ich es ja eigentlich auch versucht...

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Wäre vllt. auch bei dir so gelaufen wenn du den Wagen über einen Vertragshändler und nicht über einen Importeur gekauft hättest.

  • Ich habe auch über einen Importeur gekauft und hatte auch Mängel. Daran liegt es ganz gewiss nicht.

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