Während meines Urlaubs ist mein Kona Elektro, Erstzulassung 12/22, liegen geblieben. Nach Bergung mittels Tieflader wurde er in die örtliche Hyundai-Werkstatt gebracht - Diagnose Lenkradschloss defekt.
Nach Einbau eines neuen Schlosses und Anlernen des mitgeführten Schlüssels wurde mir das Fahrzeug kostenfrei ausgehändigt. Alle vorbeschriebenen Arbeiten waren durch die Mobilität- bzw. Neuwagengarantie gedeckt. Zu Hause angekommen musste jetzt noch der Zweitschlüssel angelernt werden. Ich war sehr erstaunt, dass diese Leistung nach Aussage der örtlichen Hyundai-Werkstatt durch keine der vorgenannten Garantien abgerechnet werden könne und somit die Rechnung (44,63 €) zu zahlen sei. Was soll ich mit einem Fahrzeugschlüssel, der das über Garantie ersetzte Lenkradschloss nicht freischaltet?