Vom Händler enttäuscht und verärgert oder Naivität und Pech?

  • Hey Leute,


    ich bin mir nicht ganz sicher, wie ich dieses Thema richtig einleiten und strukturieren soll, deswegen fange ich einfach an, alles niederzuschreiben, was mir durch den Kopf geht. Letztes Jahr im September habe ich einen gebrauchten i20 GB bei einem offiziellen Hyundai Händler gekauft. Der Wagen war dort mit folgenden Eckdaten ausgestellt:


    EZ: 11/2018

    Besitzer: 1

    KM: 58.000 km

    Preis: 12.500 €


    Nach einer Probefahrt fiel mir auf, dass die Betriebsanleitung auf Schwedisch war. Natürlich habe ich den Verkäufer darauf angesprochen. Seine Erklärung war, dass es sich um einen Fahrzeugrückläufer aus Schweden handelte, das nach einiger Zeit nach Deutschland importiert wurde, also von Hyundai zu Hyundai. Das Fahrzeug sei dann hier in Deutschland zum ersten Mal zugelassen worden, was laut dem Checkheft irgendwie keinen Sinn ergibt.


    Der erste Eintrag war am 27.07.2017 mit 9 km bei dem schwedischen Händler, und der zweite am 16.01.2019 mit 14.319 km hier in Deutschland.


    In meiner Not, da ich dringend ein etwas neueres Fahrzeug brauchte und mein Budget begrenzt war, entschied ich mich für den Wagen, weil er einen sehr guten Eindruck machte und ich dem Hyundai-Händler vertraute.


    Ein Jahr später, heute, habe ich mich entschieden, das Fahrzeug zu verkaufen und mir einen Kombi zuzulegen, da ich einfach mehr Platz brauche. Jetzt kommt der Punkt, der mich gestern wortwörtlich zum Weinen brachte und ich einfach nicht weiß, ob ich mich dafür selbst hassen oder den Händler... ich weiß es nicht.


    Ein Privatkäufer bat mich, eine VIN Abfrage durchzuführen, was ich dann auch direkt gemacht habe. Dabei stellte sich heraus, dass die EZ in Deutschland zwar laut dem Händler am 11/2018 war, aber das Fahrzeug schon seit dem 05/2017 bis zum 12/2018 in Schweden zugelassen war und unglaubliche vier Vorbesitzer hatte, was mich praktisch jetzt zum 6. Besitzer macht. Der potenzielle Käufer ist daraufhin natürlich abgesprungen. Ich dachte mir damals beim Kauf, dass ich als 2. Besitzer das Fahrzeug noch relativ gut verkaufen kann, was ich mir wohl jetzt abschmieren kann.


    Ich finde es irgendwie unverschämt, dass solche Daten von einem offiziellen Hyundai Händler nicht offengelegt werden. Klar, man könnte sagen, ich hätte es vorher selbst überprüfen sollen... Ich würde so etwas von Hinterhofhändlern und Privatpersonen erwarten, aber doch nicht von einem offiziellen Hyundai Händler oder?!?!?


    Ich weiß gerade einfach nicht, was ich machen soll.

  • Moin,

    Ich kann dich sehr gut verstehen, denn das ist wirklich echt ein Hammer.


    Du bist betrogen worden oder zumindestens einer arglistigen Täuschung zur Opfer gefallen und das ist glaube ich, ein Fall für den Anwalt. Was sagt der Verkäufer? Vor allen Dingen kannst du jetzt den Wagen nicht mehr als 2. Besitz verkaufen, da dir die tatsächliche Wagenhistorie bekannt ist und Du darfst sie jetzt nicht verschweigen. Den letzten beißen die Hunde, so sieht eine A...karte aus.


    MfG.Vin

  • Ich war noch nicht bei dem Händler, ich wollte mir erst mal eure Meinungen dazu anhören. Vielleicht liege ich ja da einfach falsch und es ist trotzdem alles rechtens gewesen. Gibt es spezielle Anwälte, die sich mit Fahrzeug An- und Verkauf spezialisieren?

  • Na entweder ist das Fahrzeug 1.Besitz oder in Deutschland 1.Besitz... Ich denke ein Anwalt für Verkehrsrecht sollte da ausreichen. Wenn du Rechtsschutz hast, dann geh gleich zum Anwalt und er soll beim Verkäufer vorsprechen, denn da gibt's schriftliches.

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