Garantieabwicklung

  • Hallo zusammen,


    da es mein erster Neuwagen ist und ich absolut keine Erfahrung mit Garantieansprüchen habe, würde ich euch um Einschätzung zu folgender Situation bitten:


    Ich habe am Fr. 19.04.24 meinen i20 N (Neuwagen) beim Händler abgeholt. Bei der Übergabe ist mir ein Mangel am "Leder" des Fahrersitz aufgefallen. Der Händler meinte, er würde es Hyundai melden. Bis hier erstmal alles ok.


    Bereits einen Tag später ist mir aufgefallen, dass alle Rückleuchten sowie der Reflektionsstreifen Feuchtigkeit ziehen und bei der

    Wäsche das Wasser samt Schaum in die Bauteile reinläuft. Daraufhin habe ich eine Email mit Fotos an den Händler geschickt und am Montag kam schon die Antwort, man würde das Hyundai melden und mich dann kontaktieren.


    Dann ist erstmal lange nichts passiert, um genau zu sein über 4 Wochen nicht. Ich habe mich dann gestern dazu entschlossen, mal beim Händler nach dem aktuellen Stand zu fragen, mit folgendem Ergebnis:


    Das betroffene Teil am Fahrersitz wurde bestellt und kommt frühstens in der 1-2 Juni Woche, dann bekomme ich einen Termin für den Einbau und auch erst dann schaut man sich die Rückleuchten an und mache eine Meldung an Hyundai.


    Hinzu kommt, dass der Fahrersitz nach den 4 Wochen mehrere Schäden (Knicke im Leder) auch an anderen Stellen hat, aber auch das würde man sich erst ansehen, sobald das betroffene Teil (was ich bei Abholung bemängelt habe) geliefert wird.


    Ich stelle mir nun diverse Fragen.


    Ist es normal, dass ich grob über den Daumen 8 Wochen warten soll, bis man sich dazu bewegen kann, sich die Mängel mal anzuschauen und Hyundai zu melden?

    Ich persönlich finde das total absurd, aber vielleicht ist es auch normal?


    Speziell bei dem Sitz finde ich es total Schwachsinn, dass man nun erstmal nur eine betroffene Stelle austauschen will und der Rest sind dann absolut beschissen aus und es ist noch nicht einmal geklärt, ob Hyundai den Rest auch austauschen lässt oder ob man mir das als normale Abnutzung unterjubeln will.


    Dann frage ich mich, wie sind eure Erfahrungen mit Garantieansprüchen? Kann man einfach so zum Hyundai Partner und den Schaden melden oder benötigt man einen Termin? Wie lange wartet Ihr in der Regel auf Rückmeldung bzw. wie lange benötigt Hyundai, um einen Garantieanspruch anzunehmen / abzulehnen?


    Ich würde mich sehr über eine Einschätzung freuen!


    Grüße aus Nrw

  • Ich kann dazu nur eins sagen, die Garantieabwicklung ist einer der Gründe, warum ich Hyundai den Rücken gekehrt habe, obwohl ich mein Auto mochte und er erst 2 1/2 Jahre alt war. Was nutzt es dir 5 Jahre Garantie zu haben, wenn du einen Hersteller hast, der alles ewig in die Länge zieht, die Lieferzeiten für Teile quasi wirken, als wären wir noch in der DDR... und man wochenlang auf Termine bei Händlern zur Abklärung warten muss?


    Ja es hängt auch sehr stark von der Qualität des Händlers ab, dessen bin ich mir bewusst. Wenn du hier wochenlang auf Termine warten musst, dann wochenlang auf einen 2. Termin und er sich dann bei der Klärung der Garantieangelegenheit nochmals viel, viel, viel Zeit lässt, neigst du dazu, es dem Herstellern anzulasten, der nur indirekt etwas dafür kann. ABER der Händler steht eben für Hyundai und wenn man in gewissen Regionen mit schwachem Händlernetz wohnt, hat man keine andere Wahl.


    Wie gesagt aber auch Hyundai selbst ist alles andere als großzügig oder kulant, jedes 2. Wort ist "das ist Verschleiß" und dann darf man sich mit einigem Aufwand wehren, wenn man dann Glück hat, bekommt man den Fall durch. Es ist fast so, als würde man versuchen damit durchzukommen und denkt sich "auf einen der sich wehrt, kommen 20 die wir abspeisen können".


    Und auf die Lieferzeiten musst du dich einstellen. Das ist nicht bei allen Teilen so, manche gehen sehr schnell, andere wiederum dauern Monate...viele Monate! So haben manche Leute mehr als 8 Monate auf ein Lenkgetriebe warten müssen, meine defekte iMT Einheit dauerte insgesamt (mit Fehlersuche und Teil bestellen) über 5 1/2 Monate. Schön wenn man in der Zeit mit einer defekten Kupplung herum fährt...schön wenn gleich danach ein neuer Defekt auftaucht und du wieder hörst "kommen sie mal in 6 Wochen vorbei, dann schauen wir mal und DANN machen wir einen Termin aus, um das Problem zu analysieren... weitere 5 Wochen später".


    Man könnte jetzt sagen "ist ja bei allen Herstellern mittlerweile so", jedoch muss ich sagen, es gibt Unterschiede...auch wenn manche das aus Markenblindheit gern schön reden. Hyundai lebt meiner Meinung nach noch von dem guten Ruf, den man sich durch viele kulante, zuverlässige Jahre/Jahrzehnte aufgebaut hat... Ist aber jetzt auch auf dem "jetzt müssen wir nicht mehr" Stand!


    Gruß

    Lege dich nie mit Leuten an, die für ihre Feder von Rechts wegen einen Waffenschein bräuchten!

  • Hallo Zusammen,


    ich warte nun schon seit 1 1/2 Jahren auf Garantieleistung von Hyundai wegen defekter Lenkung. Das Fahrzeug wurde als Tageszulassung gekauft und war auch bei einem anderen Händler, der sich um die Sache kümmern wollte, aber Hyundai hat die Garantie abgelehnt.


    Das Fahzeug ist nun weitgehend abgestellt, da das Risiko zu groß ist. Nun wird ein Gericht die Entscheidung treffen. Für mich ist klar, dass ein Hyundai nicht mehr in Frage kommt, wenn man sich nicht auf die versprochene Garantie verlasssen kann und noch dazu erhebliche Kosten hat.


    Nun habe ich noch eine Frage:


    Kann mir jemand sagen, unter welchen Umständen bei einem Neuwagen die Garantie erlischt? Kennt man ja schon von nicht eingehaltenen Inspektionsterminen etc., aber bei einem Neuwagen?


    Grüße

    I30 Hatchback 1.5 DCT Trend dark knight

    Mein letzter Hyundai:(:(:(

  • Eine Garantie erlischt immer dann, wenn die daran gebundenen Garantiebedingungen nicht eingehalten werden. Wenn allerdings der Garantiefall eintritt, noch bevor die z.B. 1. Inspektion verpasst wurde, kann die Garantie noch nicht erloschen sein, es sei denn man nimmt nicht genehmigte Umbauen o.ä. vor; die Garantie erischt dann aber nur auf die Baugruppe, um die es geht (Beispiel: anderes Fahrwerk, dann gibts keine Garantie auf die veränderten Teile, wohl aber ist die Garantie auf den Motor noch gültig, weil dieser nichts mit dem Fahrwerk zu tun hat).


    Grundsätzlich hat man aber beim Verkäufer 2 Jahre Gewährleistung, und bei dieser hat man mehr durchsetzbare Rechte, da gesetzlich definiert. Gewährleistung wird nicht durch Garantiebedingungen "verändert" und gilt unabhängig von einer Garantie immer vorrangig.


    Ist denn der Mangel innerhalb des ersten Jahres nach Kauf nachweisbar aufgetreten?

    Hyundai i30 PDE, EZ 02/21, 1,5T-GDI 48V, "Edition 30", Dark Knight metallic

    Hyundai Tucson (NX4), 1,6T-GDI 110kW, EZ 03/24, "Advantage", Dark Knight metallic

  • Eine Garantie erlischt immer dann wenn die daran gebundenen Garantiebedingungen nicht eingehalten werden.

    Wenn allerdings der Garantiefall eintritt noch bevor die z.B. 1. Inspektion verpasst wurde kann die Garantie noch nicht erloschen sein, es sei denn man nimmt nicht genehmigte Umbauen o.ä. vor; die Garantie erischt dann aber nur auf die Baugruppe um die es geht (Beispiel: anderes Fahrwerk, dann gibts keine Garantie auf die veränderten Teile, wohl aber ist die Garantie auf den Motor noch gültig, weil dieser nichts mit dem Fahrwerk zu tun hat).

    ..... wie ist das mit einer Übergabeinspektion oder Ahnliches die der Händler machen muss, gibt es sowas ?

    Das Fahrzeug wurde vermutlich mit Defekt ausgeliefert. Der Händler hat jede Gewährleistung abgelehnt.

    I30 Hatchback 1.5 DCT Trend dark knight

    Mein letzter Hyundai:(:(:(

  • Das Serviceheft sollte ausgefüllt sein mit Händlerstempel und Datum des Garantiebeginns. Unabhängig davon ist aber die Gewährleistung.

    Deshalb nochmal die Frage: wurde der Mangel innerhalb des 1. Jahres nach Kauf das erste mal festgestellt?

    Hyundai i30 PDE, EZ 02/21, 1,5T-GDI 48V, "Edition 30", Dark Knight metallic

    Hyundai Tucson (NX4), 1,6T-GDI 110kW, EZ 03/24, "Advantage", Dark Knight metallic

  • .... der Defekt wurde einen Tag nach Fahrzeugübergabe festgestellt und dem Händler mitgeteilt.

    Laut Aussage von Hyundai hätte der Händler wohl Fehler gemacht und auf die Gewährleistung verwiesen.

    I30 Hatchback 1.5 DCT Trend dark knight

    Mein letzter Hyundai:(:(:(

  • Richtig. Diese Vorgehensweise ist auch berechtigt, da der ausliefernde Händler eine mangelhafte Sache ausgeliefert hat, warum also soll Hyundai für die Kosten aufkommen? Der Händler ist in der Pflicht, nicht Hyundai.

    Hyundai i30 PDE, EZ 02/21, 1,5T-GDI 48V, "Edition 30", Dark Knight metallic

    Hyundai Tucson (NX4), 1,6T-GDI 110kW, EZ 03/24, "Advantage", Dark Knight metallic

  • ..... der Hersteller sollte Verantwortung übernehmen für seine fehlerhaften Produkte und nicht die Kunden vergraulen. So wird man irgendwann vom Kunden bestraft, so wie andere Hersteller auch schon in der Vergangenheit. Viele haben sich von solchen Verhaltensweisen nicht mehr erholt.

    Es gibt Hersteller die gehen anders damit um.

    Hätte mir wenigstens ein wenig Unterstützung erwartet, aber nun wird das Gericht entscheiden und die

    Rechnung zahlt dann auch der Händler wenn er noch kann.

    I30 Hatchback 1.5 DCT Trend dark knight

    Mein letzter Hyundai:(:(:(

  • Warum so auf die Garantie beharren?


    Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, dessen Bedingungen er definieren kann. Überspitzt gesagt kann eine Garantiebedingung z.B. sein, dass du nur bei der Aral in Hintertupfingen an Säule 3 tanken darfst.


    Aber in deinem Fall wäre die gesetzliche Gewährleistung bei abgelehnter Garantie doch auf deiner Seite gewesen, völlig schmerzfrei für dich. Denn in der Beweispflicht ist der Händler.


    Streitest du dich mit dem Händler vor Gericht, oder mit Hyundai?


    Was würden die Autos wohl kosten, wenn Hyundai jeden Garantieantrag durchwinken würde?

  • Du hast ein fehlerhaftes Produkt vom Händler bekommen und merkst dieses innerhalb der gesetzliche Gewährleistungszeit an. Warum nochmal sollte sich Hyundai Motors Deutschland dafür interessieren, wenn es einen anderen Zuständigen / Haftbaren dafür gibt?


    Die Garantie ist schön und gut, wird aber erst nach den ersten zwei Jahren wirklich interessant bzw. relevant. Immer erst die gesetzlichen Ansprüche durchsetzen und dann die freiwilligen, nicht anders herum!

    Bi uns im Nor'n heet dat nich Disko sonnern daanz up de deel.

  • Streitest du dich mit dem Händler vor Gericht, oder mit Hyundai?

    Hallo,

    nun die Klage geht gegen den "Händler". Und wo bitte ist das schmerzfrei? Ich habe einen Ersatzfahrzeug anschaffen müssen und erhebliche Kosten, mal von der Zeit die verloren geht. Es kann ja immer mal Probleme mit Neufahrzeugen geben, aber entscheidend ist, wie man damit umgeht.

    I30 Hatchback 1.5 DCT Trend dark knight

    Mein letzter Hyundai:(:(:(

  • Stimmt, Fahrzeug zieht nach rechts und Gutachter hat das KFZ begutachtet. Der Händler ist dem Termin wie nicht anders zu erwarten fern geblieben. Auf jeden Fall wurden dieser und andere Mängel festgestellt.

    Jetzt liegt es wieder am Gericht, wann es weiter geht.

    I30 Hatchback 1.5 DCT Trend dark knight

    Mein letzter Hyundai:(:(:(

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  • Ok, Mängel bestätigt. Und was ist defekt?


    Läßt sich das Ziehen nach rechts auch spezifizieren? Ist das immer, auf welchen Straßen, wie weit/stark zieht es, auch Momente in denen es nicht nach rechts zieht, etc?


    Und warum war es eine Tageszulassung, eventuell ein EU-Fahrzeug?

  • Es gibt doch ein Gutachten.

    Was steht denn da drin?


    Zum Thema „schmerzfrei“:

    Man schreibt ne Sachmangelanzeige in der man u.a auf Schadensersatzansprüche hinweist mit Fristsetzung*.

    Darauf MUSS er irgendwie reagieren sonst kannst du ne z.B. Wandlung oder eben Schadensersatz fordern.

    Den Schaden muss man darlegen können mit z.B. einer Relaratur. Danach ist der weg frei nen Mahnbescheid beantragen.

    Widerspruch seinerseits zwecklos, da er bei der Sachmangelanzeige (Gewährleistung) in der Beweispflicht.


    *an diesem Punkt habe ich bisher 3 mal erfolgreich „gewonnen“, weil der Händler zu diesem Zeitpunkt normalerweise weiß, welche Stunde geschlagen hat.

  • Man schreibt ne Sachmangelanzeige in der man u.a auf Schadensersatzansprüche hinweist mit Fristsetzung*.

    Darauf MUSS er irgendwie reagieren sonst kannst du ne z.B. Wandlung oder eben Schadensersatz fordern.

    ..... ist alles durch Anwalt so passiert. Letzte Aussage des Meister war" ich bräuchte mit dem Fahrzeug gar nicht mehr in die Werkstatt kommen, da eh nix gemacht wird", was rechtlich als Hausverbot zu verstehen ist.

    Es gab auch einen Vergleichstermin, aber auch dort hat der Händler alles abgelehnt. Am Gutachtertermin kein Interesse.

    Von Hyundai kam keinerlei Unterstützung ("wenden sie sich an den Händler"). Nun wird es hoffentlich zeitnah

    ein Urteil geben, vielleicht folgen dann sogar noch weitere Schritte gegen den Händler.


    Was man damit bezweckt ??????? keine Ahnung, auf jeden Fall bestimmt nicht mehr Kunden.

    I30 Hatchback 1.5 DCT Trend dark knight

    Mein letzter Hyundai:(:(:(

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  • Naja… Den Rechtsstreit hat er jetzt ja schon an der Backe.

    Du hast da ein paar Stufen übersprungen.


    Wenn man gleich mit Anwalt auf der Matte steht, gibt’s so viele Eskalationsstufen nicht mehr.


    Auf Kunden-Händler-Ebene zu voreskalieren nach dem Motto „Ich kenn meine Rechte“ wäre evtl. zielführender gewesen. Wie gesagt, ich hab das schon mehrfach so erfolgreich praktiziert.


    Wenn man gleich mit Anwalt kommt, und somit gleich den Händler in die „Rechtsabteilung“ schickt (weil mit nem Anwalt ist es als normaler Mensch fast aussichtslos zu kommunizieren) wird es halt direkt zäh. Die Mühlen mahlen langsam. Und es zieht sich sowieso in die Länge.


    Wünsche dir trotzdem viel Erfolg.

  • Auf Kunden-Händler-Ebene zu voreskalieren nach dem Motto „Ich kenn meine Rechte“ wäre evtl. zielführender gewesen. Wie gesagt, ich hab das schon mehrfach so erfolgreich praktiziert.

    Ich kenne es genau andersrum. Ohne Rechtsbeistand läuft laaaaange nichts.

    Im Endeffekt habe ich das Fahrzeug sehr vorteilhaft privat verkauft, das war weniger Stress als alles was da hätte notwendig sein müssen für eine Wandlung.

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