Fragen zu Serviceaktionen

  • Warum verkaufen, das Auto wird warm. Diesel und 30 km passen für mich. Ich hatte nur 20 km einfache Strecke und mein Hyundai ist gelaufen, gelaufen, gelaufen. Mehr km sind immer gut, deswegen aber umsteigen auf ein Benziner würde ich nicht. Wenn er fährt, rollt er doch.

  • Wasserschlagschaden 1.6 CRDI 115PS Automatik. Bj. 11/2020, Ez. 02/2022


    Die Werkstatt hat es ausgelesen, gibt aber keine weiteren Infos, nichts schriftliches und will nicht reparieren. Wer hat ein solches Problem und was kann man tun? Hyundai Deutschland hält sich raus und verweist nur auf die Werkstätten. Die Werkstatt sagt, der Motor ist hin. Prima - und wer bezahlt das? :aufgeb:


    Der Wagen hat erst 25000 km gelaufen.

  • Ich bin der Zweitbesitzer und normalerweise müßte die Garantie hier helfen. Lt. Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (Bestandteil meiner Gebrauchtwagenrechnung) verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.


    Habe über meine Rechtsschutz-VS heute einen RA eingeschaltet, der den Vorgang Anfang März prüft. Dieser meinte (ohne den Vertrag zu kennen), daß aber wohl weder Garantie noch Gewährleistung hier noch in Frage kommen.

  • Ich finde es auch eigenartig, mal sehen.


    Komisch war und ist aber auch die Vorgangsweise der Hyundai Vertragswerkstatt zur Fehlersuche. Am 16.08.24 sagte mir Hyundai Deutschland telefonisch, daß nur i30 bis zur Produktionszeit Juli 20 vom Wasserschlagschaden betroffen sind und lt. Fahrgestellnummer meiner keinesfalls dazugehöre.


    Am 16.12.24 hat dann die Werkstatt den Wagen ausgelesen, den Schaden da offenbar schon festgestellt, mir aber erst beim Werkstattermin am 11. Februar 2025 den Schaden mündlich mitgeteilt und die Herausgabe des Ausleseprotokolls verweigert. Der Werkstattleiter eröffnete mir, daß der Wagen voraussichtlich einen neuen Motor bräuchte, was mit Hyundai besprochen wäre. Der Wagen war 3 volle Tage in der Werkstatt, ohne daß am Fahrzeug gearbeitet wurde. Am nächsten Tag rief mich der Werkstattleiter an und verlangte von mir die Entscheidung, den Zylinderkopf abzunehmen oder den Wagen wieder abzuholen, er sei ja fahrbereit. Den Zylinderkopf abzunehmen habe ich verweigert. Ob durch eine Glühkerzenöffnung Flüssigkeit sichergestellt und überprüft wurde, hat die Werkstatt nicht bestätigt; ohnehin gab niemand mehr Auskunft.


    Mal sehen wie es weitergeht.

  • Von der technischen Seite aus ist es Blödsinn, dass eine Fahrgestellnummer das unterscheidet. Der 1.6 Diesel hat nun mal das Problem, bei bestimmten Umständen (Fahrprofil, Witterung etc.) Wasser im Intercooler kondensiert. Im worst case, wie bei Dir, kommt es dann zum Wasserschlag. Wie der jetzt diagnostiziert wurde, ohne den Kopf abzunehmen, erschließt sich mir nicht.


    Fakt ist, das Fahrzeug hat offensichtlich noch Garantie und so würde ich es dem Händler hinstellen und instand setzen lassen. Für Dich sollte das kein Problem sein. Natürlich muss Hyundai Deutschland den Garantie Antrag absegnen, aber das sollte erst einmal nicht Dein Problem sein.

  • Spätestens an dieser Stelle möchte ich mich bei Dir bedanken!


    Dass der 1.6 CRDi dieses Kondensationsproblem entwickeln kann, hat mir bis jetzt niemand gesagt. Mit 2 l Dieselmotoren verschiedener Hersteller habe ich mehr als 1,2 Mio. km im Außendienst zurückgelegt. Auch im Kurzstreckenverkehr privat hatte ich nie Probleme. Dass die Neuentwicklungen offenbar immer empfindlicher werden, war mir nicht bekannt.


    Ich hatte gestern telefonischen Kontakt zu einem Sachverständigen für Motorentechnik. Das Problem grundsätzlich kannte er, weil der Begriff Wasserschlagschaden ja auch noch zahlreiche andere Gründe und Ursachen haben kann, als nur Kondensatbildung. Er lässt keinesfalls für die Diagnose anfangs die Abnahme des Kopfes zu, sondern entnimmt durch die Glühkerzenöffnung Restflüssigkeit und läßt sie untersuchen.


    Begründung: durch Abnahme des Zylinderkopfes ist eine Benetzung durch Kühlflüssigkeit und/oder Schmierstoff nahezu unvermeidbar. Damit wäre dann die Probe unbrauchbar und eine wirkliche Beurteilung nicht mehr möglich. Dies war seine Einlassung.


    Ich habe heute Nachmittag geschrieben, daß der Wagen mehrfach in einer Hyundai Fachwerkstatt vorgestellt wurde und vor 2 Wochen

    nach langer Wartezeit zum ausgemachten Termin dorthin verbracht wurde, um eben diese Reparatur v o l l s t ä n d i g auszuführen. Bei Abgabe sagte mir der Werkstattleiter dann die Diagnose und daß mit Hyundai schon Rücksprache genommen worden sei und daß der Wagen aller Voraussicht nach einen neuen Motor bekommen würde. Weshalb dann nach 3 Tagen der Wagen unrepariert wieder abgeholt werden sollte und Hyundai Deutschland sich dem Urteil der Werkstatt anschloß, erschließt sich mir nicht.


    Wer oder wie kann ich denn bewirken, daß sich dazu Hyundai auf die mir zustehende Garantieleistung einläßt? Mein Versuch ging ja nun eindeutig ins Leere.

  • Für Dich ist die Hyundai-Werkstatt der Ansprechpartner. Sie bekommen den Wagen mit dem Auftrag den Motor im Rahmen der vertraglichen Garantie von 5 Jahren instand zu setzen.

    Evtl. Mal eine andere Werkstatt versuchen, die kooperativer ist. Ich wundere mich über das Werkstattverhalten, da das Phänomen kein Einzelfall ist.

    Ansonsten bleibt leider tatsächlich nur der Gang zum Anwalt.

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