Frist Nachprüfung HU bei nicht zugelassenem Fahrzeug?

  • Moin Kinnaz,


    an jeder Stelle ist nachzulesen, das nach einer gescheiterten HU eine Nachfrist von 30 Tagen gilt, wobei nirgendwo spezifiziert ist, ob damit Kalendertage, Werktage oder Arbeitstage gemeint sind...


    Aber mal davon abgesehen, beziehen sich die 30 Tage Nachfrist bei allen Quellen (KBA, TÜV, KÜS, ...) immer und ausnahmslos auf zugelassene Fahrzeuge mit der im Gesetztestext verankerten Begründung, das Defekte schnellstmöglich beseitigt gehören.


    Was ist aber mit Fahrzeugen, welche nicht am Straßenverkehr teilnehmen können/dürfen, da nicht zugelassen? Nach meinem Verständnis kann hier die Frist auf Basis der o.g. Begründung keine Wirkung enthalten und von daher keine Fristen entstehen...


    Weiß das jemand zweifelsfrei?

  • Brauchen nicht zugelassene Fahrzeuge überhaupt TÜV?

    Woher kommt da eine Frist?

    Und zulassungsfreie Fahrzeuge, z. B. mit Versicherungskennzeichen, brauchen keinen TÜV.

    Klär mich auf, ich kann dir nicht ganz folgen.

    Ein Hoch auf meinen i30, das 4l Auto, aber Öl auf 1000Km.

  • ... das Fahrzeug ist nicht zugelassen, da Gebrauchtwagen ohne HU, ohne HU keine Zulassung.


    Also erster Versuch mit Trailer zur HU und durchgefallen (wie erwartet), Mängelliste bekommen und noch am Abarbeiten. Montag (Feiertag) wäre rechnerisch der letzte Tag der 30 Tage. Da aber Feiertag und diesen Freitag bei unserer Werkstatt kein HU- Termin/Prüfer, ist morgen die letzte Möglichkeit, oder aber die komplette HU- Gebühr wird erneut fällig.


    Und genau darauf bezog sich meine Frage, wie sich das bei nicht im Straßenverkehr befindlichen FZ verhält mit der Frist.

  • ... wenn man da mal wen erreichen würde, der zu einer entsprechenden Auskunft bereit wäre ^^

  • ... ja, ich hatte gerade ein gutes Gespräch mit einem KÜS- Mitarbeiter.


    Es sind nicht 30 Tage sondern ein "Monat". Heißt z.B. am 05.02. HU, Nachprüfung spätestens am 05.03. erledigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob da ein Feiertag oder Wochenende ist. Fällt der 05.03. zufällig auf einen Sonntag oder Feiertag, zahlt man am Montag die volle Hütte; nix Nachprüfung...

    Das andere gefragte Thema bezog sich auf nicht zugelassene Fahrzeuge. Hier gilt blöder Weise die gleiche Regel ohne Ausnahme :cursing:

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