Wieder ein Parkschaden - Gegner weigert sich zur Zahlung

  • Hallo,


    jetzt ist es nicht einmal ein halbes Jahr her, seit ich Opfer eines Parkremplers war. Heute war meine Frau beim Einkaufen und sagt mir am Telefon, dass an der Tür eine Beule ist. Das Kennzeichen wurde im Supermarkt ausgerufen und wie sich herausstellte, hat die Beule die Tochter eines entfernten Bekannten verursacht.


    Ich habe das Telefonat während der Arbeit erhalten und ihr gesagt, sie soll einfach zu unserem Vertragshändler fahren. Der regelt das schon. Beim letzten Schaden hat der auch auf ein Gutachten und den Anwalt bestanden.


    Vorhin kam meine Frau wieder und meinte, sie hat die Beule gleich richten lassen und die 140 Euro direkt bezahlt. Bei so einem kleinen Schaden wollte der Händler nicht gleich den Sachverständigen rufen. Sie macht das mit der Unfallgegnerin selbst aus.


    Jetzt kommt es, wie s kommen musste: die Unfallgegnerin (also die Mutter) weigert sich, den Betrag zu bezahlen. Es wäre aus ihrer Sicht übertrieben gewesen, wegen einer kleinen Delle sofort zum Autohaus zu gehen. Außerdem hätte ihr Mann den Schaden selbst behoben (er betreibt so eine Werkstatt für Wohnmobile).


    Mir geht es ums Prinzip und ich will die Sache offiziell klären und nicht einfach so unter der Hand reparieren. Was tun? Gleich zum Anwalt, nachträglich zum Sachverständigen (was vermutlich keinen Sinn macht)?

  • Du kannst sie ja mal mit dem Stichwort "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" konfrontieren, ob du vielleicht Anzeige erstatten solltest, oder ob sie sich nicht so anstellen und den Schaden bezahlen soll...


    Außerdem ist es einzig und alleine die Entscheidung des Geschädigten wie (und ob) der Schaden behoben wird, der Verursacher hat hier nichts zu melden. Du musst als Geschädigter so gestellt werden, als ob der Schaden nie eingetreten wäre, egal wie.

    Hyundai i30 PDE, EZ 02/21, 1,5T-GDI 48V, "Edition 30", Dark Knight metallic

  • Moin moin,


    am besten eine Erklärung vom Autohaus einholen, der den Schaden repariert hat. Dort sollte die Art und der Umfang des Schadens beschrieben werden. Dann hast Du wenigstens das schon mal in der Hand.


    Dann, wenn keine Einigung mit deinem Bekannten eintritt, kannst Du immer noch mit der Erklärung zum Anwalt gehen. Und ansonsten ist es so wie Alex279 schon schrieb, darfst Du nicht auf dem Schaden sitzen bleiben und es obliegt dir wie und wo er repariert wird. Dir darf als Geschädigter kein Nachteil entstehen.


    Und weiterhin kann der Schädiger froh sein, das es NUR 140 Euro waren. Das hätte auch wesentlich teurer werden können wenn ein Sachverständiger (Gutachter) vor Ort gewesen wäre.


    Gruß

    Andreas

    The Signatur is temporarily under construction. :mauer:


  • Vom Unfallort entfernt hat sie sich ja streng genommen nicht. Sie hat den Halter des Fahrzeugs ja extra ausrufen lassen (und wusste zu dem Zeitpunkt noch nicht, wem das Auto gehört).


    So gut kenne ich die Frau allerdings auch nicht; dass mir da irgend eine Beziehung wichtig wäre. Ihr Mann ist vor vielen Jahren mit mir zur Schule gegangen. Das wars auch schon. Sonst haben wir keinen Kontakt. Daher würde ich meine Möglichkeiten schon ausreizen.

  • Ein Schuldeingeständnis liegt ja vor durch das Ausrufen im Supermarkt. Entweder 140€ bezahlen - oder es geht zum Anwalt. Das liegt jetzt im Ermessensbereich des Schädigers, und genau so würde ich das diesem auch darlegen.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Jep, die Rechnung an die Schädiger senden mit der freundlichen Aufforderung, diese zeitnah vollständig zu begleichen...

    Andernfalls würde der Gang (auf Kosten der Schädiger) zu einem RA (ggfs. Gericht im weiteren Verlauf) unausweichlich sein...

    Und der Hinweis, dass Ihr Mann das ja hätte machen können..., lustig, aber: Peng!

    Ehrlich, 140€... , 70l Diesel..., und so ein Aufriss von denen, für ein Verschulden, dass Sie ja eingestanden haben...

    Das ist kostenlos ja quasi nur noch günstiger... 8o

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