(IA) LED doch nicht für alle?

  • Da H4 ein genormtes Leuchtmittel ist, werden die LEDs passen. Aber ohne eine Zulassung für deinen Scheinwerfer ist es halt nicht zulässig.

  • Misst!
    Ich habe meine H4-LEDs eingebaut und erst nach dem Einbau festgestellt, dass ich auch die 13906/13905 Scheinwerfer habe.
    Ich lasse es jetzt Mal darauf ankommen. Wenn mich die Rennleitung anhält und ganz genau hinschaut, sollte ich eigentlich mit einem Verwarnungsgeld davonkommen. Die originalen Birnen werde ich aber zur Sicherheit dennoch mitführen.

  • Es wird vermutlich keinen interessieren, so lange da kein Gutachter nach einem Unfall ganz genau hinschaut und dir da versucht etwas anzulasten, vielleicht sogar ursächlich etwas an deiner Beleuchtung vorzuwerfen.

    Wenn das Licht gut einzustellen ist und nicht massiv blendet, wird das die dir entgegenkommende Polizei nicht interessieren, weil unauffällig. Und selbst wenn, dann haben die Jungs und Mädls bei der Polizei sicher besseres zu tun als sofort zu wenden und wegen solch einer Kleinigkeit die "Verfolgung" aufzunehmen.

    So schlecht ist das Licht beim IA nun wirklich nicht, dass ich mit den falschen Scheinwerfern das LED-Licht haben müsste, lieber steck ich da +150%-Lampen rein, das macht schon eine legale Verbesserung und man muss nichts "fürchten".

  • Wäre mir das mit den Scheinwerfern vor dem Einbau aufgefallen, hätte ich die Philips wahrscheinlich zurückgeschickt. Aber die Fummelei tue ich mir nicht nochmal an. Ich lasse die Scheinwerfer natürlich noch bei der Werkstatt meines Vertrauens korrekt einstellen. Hoffentlich liefert Philips hier irgendwann noch nach.

    Ich finde das Licht beim i10 wirklich nicht gut. Mit den Night Breaker ging es einigermaßen. Leider ist die Lebensdauer dieser aber wirklich miserabel. Innerhalb von 20 Monaten habe ich schon die zweiten Night Breaker an dem i10 verbraucht.

  • So unterschiedlich sind die Wahrnehmungen. Glaube in irgendeinem Leuchtmitteltewt würde der i10 IA für sein Licht gelobt.

    Lebensdauer von Leuchtmitteln kann von der Nutzung abhängig sein und vom Hersteller. Ich starte und stoppen immer mit ausgeschaltenem Licht und nutze die Marke GE und die Serie Megalight ultra (Bosch ist identisch).

    Die Nutzungsdauer des Lichts müsste man in Betriebsstunden angeben, was ich aber selbst auch nicht kann.

  • Wenn mich die Rennleitung anhält ...

    Die Rennleitung ist nicht das Problem, das kostet im schlimmsten Fall ein paar Euro - wenn es überhaupt auffällt.


    Immerhin sparst Du ab sofort die Prämie für Deine Kaskoversicherung.


    ciao

    volker


    PS.: Falls Du mit meinem zweiten Satz nichts anfangen kannst, guckstdu StVZO §19 (3) 4.ff sowie § 23 Abs. 1 VVG und die dazu einschlägige Rechtsprechung...

    --
    Was nützt ein Tiger im Tank, wenn ein Esel am Steuer sitzt?

  • Immerhin sparst Du ab sofort die Prämie für Deine Kaskoversicherung.

    Tatsächlich kann ich nicht viel mit diesem Satz anfangen :D
    Auch nachdem ich die genannten Paragraphen gelesen habe, denn für mich ändert sich doch bis zu dem Zeitpunkt nichts (außer dem besseren Licht), wo der Umbau auffällt. Und selbst dann muss, wie ethanoly es beschrieben hat, jemand explizit danach schauen und versuchen mir etwas anzulasten.
    Ich würde niemals etwas einbauen, was andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnte. Meine Scheinwerfer sind aber augenscheinlich baugleich mit den zugelassenen Scheinwerfern und die Werkstatt sagt, dass das Licht gut eingestellt ist.
    Im besten Fall habe ich also besseres Licht, die Versicherung kümmert es nicht, genauso wenig, wie die Polizei und andere Verkehrsteilnehmer freuen sich über die besser ausgeleuchtete Straße und alle sind zufrieden :D

    PS: Ich werde natürlich sofort hier berichten, wenn ich damit auf die Schnauze falle :D

  • Tatsächlich kann ich nicht viel mit diesem Satz anfangen :D

    Durch den Einbau nicht zugelassener LED erlischt die Betriebserlaubnis Deines Fahrzeugs. Bei vorsätzlichem Handeln (was ja hier offensichtlich ist) erlischt damit auch der Versicherungsschutz der Kaskoversicherung (vergl. § 23 Abs. 1 VVG). Und zwar _unabhängig_ davon, ob der zu regulierende Versicherungsschaden überhaupt etwas mit der Veränderung des Fahrzeugs zu tun hat, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis geführt hat. Das ist jedenfalls die aktuelle Rechtsprechung, so z.B. OLG Naumburg vom 23. Oktober 2014 (AZ: 4 U 69/13).


    Die Haftpflicht betrifft das erstmal nicht, die leistet immer. Sofern sich allerdings ein Haftpflichtschaden einstellt, dessen Ursache in Zusammenhang mit der veränderten Beleuchtung gebracht werden kann (hier liegt die Nachweispflicht auf der Seite der Versicherung), kann der Versicherte anteilig mit bis zu 5 kEUR in Regress genommen werden.


    Soweit ist die rechtliche Situation eindeutig, ob das am Ende alles so heiß gegessen wird, wie das die Juristen kochen, mag dahingestellt bleiben. Aber die Gefahr ist real und man muss sie zumindest zur Kenntnis nehmen.


    ciao

    volker

    --
    Was nützt ein Tiger im Tank, wenn ein Esel am Steuer sitzt?

  • Durch den Einbau nicht zugelassener LED erlischt die Betriebserlaubnis Deines Fahrzeugs.

    Ich meine aber gelesen zu haben, das die Betriebserlaubnis nur dann erlöschen würden, wenn durch den Austausch der Birne, die lichttechnische Einrichtung zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen würde. Da das Licht dieser Birnen aber nicht zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führt, sondern wenn, dann allenfalls zu einer Behinderung und selbst die sehe ich in meinem Fall nicht gegeben. Ich baue ja keinen Flutlichtscheinwerfer ein :D

  • Ich meine aber gelesen zu haben, das die Betriebserlaubnis nur dann erlöschen würden, wenn durch den Austausch der Birne, die lichttechnische Einrichtung zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen würde.

    Diese Aussage ist schlicht falsch. Die Betriebserlaubnis erlischt in dem Augenblick des Austauschs der bisher verwendeten Glühlampen durch eine Lichtquelle, die für das Fahrzeug keine Bauartgenehmigung aufweist. Auf eine Behinderung oder gar Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommt es an dieser Stelle nicht an.


    ciao

    volker

    --
    Was nützt ein Tiger im Tank, wenn ein Esel am Steuer sitzt?

  • Würde ich bei einem Unfall sehen/erkennen, dass mein Gegner eine illegale Veränderung an seinem Fahrzeug vorgenommen hat (keine Ahnung, ob man das an der Lichtfarbe o.ä. erkennen kann), dann würde ich den Hinweisdrauf an geeigneter Stelle platzieren.

    Eine Kollegin war vor Jahren in einen Unfall verwickelt, bei dem jemand lasierte Rückleuchten verbaut hatte. Das war nicht vorteilhaft für den Fahrer mit den lasierten Rückleuchten.

    Und heute fahren die Idioten mit allerhand Folien auf Scheinwerfern und Heckleuchten herum.

  • Selbst wenn ich die Schuld am Unfall trage, prüfe ich das Auto des anderen. Möglicherweise langt es für eine Teilschuld des Unfallgegners - und diese Dummheit nutze ich gnadenlos aus!:grrr:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Ich habe es ja schon einmal geschrieben, ich kenne jemanden, der einen unverschuldeten Unfall hatte. Auch am Tempo war nichts auszusetzen, laut Gutachter max 80 km/h. Leider war ein nicht eingetragener Motor verbaut. Der Fahrer war jahrelang nicht mehr froh.

    Das Leben ohne Guzzi ist möglich...aber sinnlos



    Software PD.EUR.SOP.016.3.230911

    Modell PDAS.S5ALN.EU

    Navi Compact Gen5

  • Selbst wenn ich die Schuld am Unfall trage, prüfe ich das Auto des anderen. Möglicherweise langt es für eine Teilschuld des Unfallgegners - und diese Dummheit nutze ich gnadenlos aus!:grrr:

    Also ich glaube nicht, dass du nach einem Unfall zum Unfallfahrzeug gehst, die Motorhaube aufmachst und dir erstmal die Teilenummer der Scheinwerfer anschaust und dann im Internet recherchierst, ob die eingebauten Leuchtmittel zugelassen sind oder nicht ... Unabhängig davon, würde ich dich zum Beispiel nicht in oder an mein Auto lassen.

    Aber eine echt lustige Vorstellung :D

  • dim8

    Das erledigt in meinem Auftrag die Haftpflicht oder ein Anwalt, ich muss denen nur einen begründeten Anfangsverdacht liefern.

    Hatte selbst mal so einen Fall. Ich war Schuld aber der Unfallgegner war nicht in der Lage, ausreichend zu verzögern, weil total überladen. Ich habe bei der polizeilichen unfallaufnahme darauf bestanden, dass das mit im Protokoll erscheint. Am Ende musste jeder den Schaden des anderen nur zur Hälfte bezahlen. War gut für mich, der Unfallgegner war „not amused“, schließlich hatte er damit gerechnet, dass meine Haftpflicht alles zahlen muss.

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