Mobilitätsgarantie

  • Hallo liebe Hyundaiianer,


    ich habe einen i30, Erstzulassung 04.21.


    Ich habe hier von der Mobilitätsgarantie gelesen: Link. Heißt das konkret, dass ich im Pannenfall abgeschleppt werde und ich sozusagen auf eine ADAC Mitgliedschaft verzichten kann? Wo finde ich heraus, ob die Garantie für mich gilt?


    Danke!

    Sebastian

  • Schau einfach mal in dein Serviceheft. Die Mobilitätsgarantie wird mit jedem Service bei Hyundai verlängert.

  • Auf der Seite deines Links steht es doch unten bei "3, 5 oder 8 Jahre Mobilitätsgarantie":

    "Im Fall eines Fahrzeugdefekts stellen wir Ihnen europaweit im Rahmen der Hyundai Mobilitätsgarantie-Bedingungen einen kostenlosen Pannen- und Abschleppdienst zur Verfügung und übernehmen im Pannenfall gegebenenfalls die Kosten für Mietwagen und/oder eine Hotelunterkunft." Mehr macht der ADAC auch nicht...


    Ich habe wegen der Mobilitätsgarantie (die heutzutage zu einem KFZ mindestens in der Garantiezeit ebenfalls meist dazu gehört), meine Mitgliedschaft beim AVD ebenfalls gekündigt.

    Soweit ich weiß gilt die Hyundai Mobilitätsgarantie aber immer nur von Inspektion zu Inspektion und wird bei dieser dementsprechend verlängert.

    Des Weiteren gilt die Mobilitätsgarantie wohl nur in dem EU-Land, wo das Fahrzeug ursprünglich seine EZ hatte. Also ist bei EU-Importen Vorsicht geboten...

    Hyundai i30 PDE, EZ 02/21, 1,5T-GDI 48V, "Edition 30", Dark Knight metallic

    Hyundai Tucson (NX4), 1,6T-GDI 110kW, EZ 03/24, "Advantage", Dark Knight metallic

  • Meistens ist das, was dein normaler Versicherer als zusätzliche Mobilitätsversicherung anbietet, viel umfangreicher als die Klauseln von Hyundai oder den anderen Auterherstellern. Bei meiner Versicherung kostet das ca. 19 Euro im Jahr zusätzlich zur Haftpflicht/Kasko. Vergleiche die Konditionen.

  • Zu ergänzen ist weiterhin noch der folgende Sachverhalt:


    Bei Inanspruchnahme der Mobilitätsgarantie von Hyundai ist es mir selbst passiert, dass ich vom Abschleppdienst zwar zum Hyundai Händler mit unserem i40 mitgenommen worden wäre, um kurz die Formalitäten zu erledigen und die bevorstehende Reparatur zu besprechen.


    Zurück zum Standort (zu Hause), was nachweislich auf dem Rückweg des Abschleppdienstes gelegen ist, hätte ich jedoch mit einem Taxi auf eigene Kosten fahren dürfen!


    Ich bekam den "netten" Kommentar bei Abholung unseres Fahrzeugs am heimischen Standort: "Ich brauche jetzt ca. 5 Minuten zum Anhängen. Die Zeit haben sie, um es sich zu überlegen, ob sie nun mitkommen wollen oder nicht. Ach ja: Falls nicht: Ich bekomme dann noch unterschrieben, dass das Fahrzeug vor dem Schleppen ohne Mängel ist!"


    Ich überlasse es deiner Beurteilung, ob du wirklich bei der Hyundai Mobilitätsgarantie was verpasst ....🙄

  • Du musst aber folgendes bedenken: Natürlich kann der Abschlepper dir nicht garantieren dich wieder nach Hause zu fahren. Was passiert wenn er während der Anfahrt mit deinem i40 zum Händler einen Folgeauftrag in anderer Richtung bekommen hätte? Soll er dich dann den ganzen Tag mitnehmen?

    Ansonsten halte ich selbst aber auch nicht allzu viel von der Mobilitätsgarantie. Hab bei der Autoversicherung Schutzbrief mit drin, das genügt allemal.

  • Ich habe jetzt nach der ersten Inspektion bei meinem i20 auch die mobilitätsgarantie abgeschlossen, die ist ja kostenlos nachdem man eine Inspektion gemacht hat. Laut meinen Unterlagen ist der vertragspartner der mobilitätsgarantie der ADAC also im Falle einer Panne rufe ich die Hotline von Hyundai an und die beauftragen den ADAC alles weitere zu erledigen.

  • Hallo zusammen,


    uns ist heute einfach aus heiterem Himmel die Fensterscheibe auf der Fahrerseite unseres i20 komplett zerbröselt.


    Auto steht jetzt in der Werkstatt und auf Anfrage, ob wir einen Ersatzwagen im Rahmen der Mobilitätsgarantie bekommen hieß es: nein, da es unter Umständen kein Garantiefall ist.


    Nun die Frage: hängt die Mobilitätsgarantie damit zusammen, ob das ganze ein Garantiefall ist? Oder müssten wir einen Ersatzwagen bekommen?


    Viele Grüße

  • Die Mobilitätsgarantie greift nur, wenn das Fahrzeug liegenbleibt und nicht mehr fahrbereit/ verkehrssicher ist; solange es verkehrssicher aus eigener Kraft in die Werkstatt kommt >>> keine Mobilitätsgarantie.

    Eine zerborstene Autoscheibe kann über die TK der Versicherung abgerechnet werde ohne in der Einstufung zu steigen...

    Wer sagt denn dass dir keiner auf die Scheibe geschossen hat? Garantiefall? Ich meine nein...

    Hyundai i30 PDE, EZ 02/21, 1,5T-GDI 48V, "Edition 30", Dark Knight metallic

    Hyundai Tucson (NX4), 1,6T-GDI 110kW, EZ 03/24, "Advantage", Dark Knight metallic

  • Ist in der Ausfahrt der TG passiert. Da sind rechts und links nur Wände.


    Aber ich wollte auch eigentlich nicht diskutieren ob es nun ein Garantiefall ist oder nicht. Fakt ist: wir sind jetzt vrstl mindestens eine Woche ohne Auto :(

  • KEIN Fall für die Mobilitätsgarantie! Der Händler kann aber auf Kulanz ein günstiges Ersatzfahrzeug stellen. Hast du nachgefragt?

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • §14 der StVO - Fahrzeuge sind gegen unbefugte Nutzung zu sichern. Dazu gehört auch, das Fenster zu schließen.

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