Garage Beschädigung Auto

  • Hallo Leute,


    ich habe eine etwas komplizierte Frage und ich versuche es möglichst kurz zu halten 🙂


    Ich habe eine Garage gemietet von einer Frau, die sie selber gemietet hat, aber noch kein Auto hat. Wir haben eine Untermietvertrag gemacht, aber in ihrem Vertrag steht, dass sie das offiziell eigentlich nicht darf. Ein Angestellter der Wohnungsgenossenschaft hat aber ihr durch die Blume gesagt, dass viele das so machen. In ihrem Garagenmietvertrag steht drin, dass der Vermieter für Schäden in der Garage nicht aufkommt. Meine KFZ Versicherung ist egal, wo mein Auto steht. Garagenrabatt gibt es da nicht mehr. Jetzt habe ich heute gesehen, dass ein Betonbalken bisschen gebogen ist (siehe Foto) und habe gedacht, wenn der mal runter kommen würde, wer zahlt dann den Schaden, denn:


    1. steht mein Auto da unrechtmäßig drin

    2. ist meiner Vollkasko egal, wo mein Auto steht

    3. der Vermieter der Garage zahlt keine durch die Garage verursachten Schäden


    Zahlt in so einem Fall meine Vollkasko oder würde die verlangen, dass der Vermieter der Garage zahlt? Ich wollte mit der Frage jetzt nicht gleich zu meiner Versicherung rennen und die Hosen runter lassen, weil ich eigentlich ganz froh bin endlich eine Garage hier gefunden zu haben ….

  • Beton biegt sich nicht. Der bekommt Risse und bricht. Biegen kann sich da nur die Armierung im Beton, nachdem er komplett durchgebrochen ist.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Ok, aber ist das jetzt gut oder schlecht? Auf dem Bild ist der Balken ja leicht in der Mitte gebogen. Breite Risse sind keine zu sehen nur dünne lange, aber das ist bei den anderen Balken auch so…

  • Alles klar. Mein Vater war nur heute zu Besuch, hat die Garage das erste mal gesehen und mir Panik gemacht. Das kann er immer gut…. 🙂

    Die keinen Risse, die da drin sind, geben ja wohl noch kein Anzeichen darauf, dass alles einstürzt… die Risse sind auf jedem Balken zu sehen


    Er meinte, weil da auch Rostflecken zu sehen sind, kann es einstürzen…. 🙄

  • Die Garage hat schon ein paar Jahrzehnte hinter sich. Was ist, wenn es tatsächlich nicht krumm gegossen wurde, sondern erst über die Jahre so geworden ist? Ich denke die Armierung verhindert einen Sturz, oder?

  • Klarer Garantiefall - wende dich an den Garagenerbauer. :mad:


    Da passiert nichts, die Garage wird sicherlich länger stehen als du deinen i30 fährst wenn niemand nachhilft.

    Macht dein Vater das mit Absicht dir Panik zu machen, weil er weiß wie du darauf reagierst oder glaubt er es selber?

  • 😀 Mit Absicht nicht…. 😩 aber von ihm habe ich erst diese Panikmache „gelernt“. Bin dadurch irgendwie gezeichnet. Deswegen auch öfter mal meine komischen Posts.


    Vielen Dank Dir aber 😊

  • Wenn du ganz paranoid bist, holst du dir im Baumarkt eine Tüte Gips und machst eine ca. 1 cm dicke Gipsplombe über den Riss. Sollte sich was bewegen, erkennst du das daran, dass der Gips auch reißt.

    Wobei bewehrter Beton einiges ab kann - außer eindringendes Wasser und länger andauerndes Feuer.


    Hier in der Gegend gab es ein 17-geschossiges Wohnhochhaus, welches während dem Bau Ende der 70er schon mal um mehrere Etagen wieder zurück gebaut wurde, um dann -wie beim Schiefen Turm zu Pisa - mit unterschiedlich hohen Wänden die Schräglage der Etagen auszugleichen…

    Während dem Bau hatte sich die Bodenplatte gesenkt, die dann nachträglich mit Pfählen verstärkt wurde. Im Laufe der Zeit hatten sich Längsrisse vom Keller bis zum Dach gebildet, die mit solchen Gipsplomben überwacht wurden. Regelmässig im Frühjahr und Herbst konnte man beobachten, wie die teilweise weggeplatzt sind, weil sich die tägliche Sonneneinstrahlung geändert hat, aber eingefallen ist die Hütte nicht. Vor 10 Jahren wurde die dann abgerissen, weil es Fördermittel für den Rückbau gab. Heute bräuchten sie die Wohnungen…

  • Wartet nur, bis der Winter kommt - und auf dem Garagendach ganz viel schwerer Schnee liegt.....knirsch....:watt:

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  • Um aber jetzt noch einmal zum eigentlichen Thema zurückzukommen, wer zahlt: Ich möchte behaupten, dass zunächst die Vollkasko zahlen wird. Du stehst rechtmäßig in der Garage drin, weil sie dir zur Nutzung überlassen wurde (ob entgeltlich oder nicht steht hier gar nicht zur Debatte).

    Die Versicherung wird sich aber im Zweifel mit der Genossenschaft in Verbindung setzen, weil diese die Verkehrssicherheit zu gewährleisten hat.

    Bi uns im Nor'n heet dat nich Disko sonnern daanz up de deel.

  • Selbst wenn im Schadensfall die Frage aufkommt, warum ich diese Garage nutze, werde ich deshalb noch lange keinen Untermietvertrag vorlegen. Ich stand eben gerade drinnen, weil ich die Garagenbesitzerin besucht habe. Das kann niemand verbieten.

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  • Ich sehe da bei der Decke gar kein Problem, ist bei einer geschütteten Decke ganz normal, einfach ein Versatz von der Schalung, da senkt sich nichts oder bricht nichts ein.

    Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher.

  • Das sehe ich auch so. Die Armierung rostet zwar am Rand, aber es ist sicher auch noch Eisen drin, welches komplett vom Beton umschlossen ist. Das hält sicherlich, es sei denn man baut ein Hochhaus drüber. Allerdings hat man wohl beim Bau damals bissl gepfuscht und die Platten nicht plan verlegt.

    Zur Haftungsfrage: Der Vermieter kann seine Haftung gar nicht ausschließen, egal was im Vertrag steht. Wenn etwas passiert ist er oder seine Haftpflicht hier schadenersatzpflichtig, zumal die Garage ja bestimmungsgemäß benutzt wird, also durch das Abstellen eines Fahrzeugs. Da ist es egal, wem die Karre gehört.

    Besteht eine Vollkasko für das Auto, würde ich mich aber zuerst an diese wenden, da von dort das Geld wahrscheinlich schneller kommt. Die kann sich dann an den Garagenbesitzer wenden.

    Selbst eine Untervermietung lässt sich eigentlich schwierig ausschließen. Allerdings muß sie dem Vermieter gegenüber erklärt werden und dieser muß zustimmen, es sei denn, er hat ein berechtigtes Interesse, daß das nicht passiert. Das muß aber im Einzelfall begründet werden. Ein Grund wäre aber, daß es eine Baugesellschaft ist, und die Mietsache sozialgebunden ist.

    Ein Auto das nicht fährt, ist nichts wert......

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  • Viele Dank auch für deine Antwort!

    Also es ist tatsächlich eine soziale Baugesellschaft. Die Dame, die da wohnt hat die Garage extra zu der Wohnung gemietet, weil sie nächstes Jahr irgendwann den Führerschein machen will, aber jetzt noch kein Auto hat. In ihrem Vertrag steht drin, dass die Garage nicht untervermietet werden darf und auch ohne Mietvertrag die Garage nicht von Dritten benutzt werden darf.

    Meine Vollkasko sagt, ich würde das Geld wohl bekommen, falls was passiert. Ich habe mit ihr ja einen Untermietvertrag und in meinem und in ihrem von der Wohnungsbau steht drin, dass Schäden die in oder durch die Garage entstanden sind nicht vom Vermieter reguliert werden. Das macht mich nur stutzig, weil wenn mir die Vollkasko einen Schaden bezahlen würde, dann würden sie ja an die Wohnungsbaugesellschaft ran gehen und die würden dann blocken denke ich…

    Aber selbst wenn, würde ich ja hoffentlich durch die Vollkasko abgesichert sein. Der Mann bei der Versicherung hat heute auch keine klare Aussage über die Lippen bekommen

  • Ja ok, sieht ja echt ähnlich aus. Nur der Balken bei der Garage bei mir ist tatsächlich leicht gebogen…. An den Seiten ist es eben mit den anderen Balken und im der Mitte bisschen runter… aber gut. Das ist vielleicht auch gebogen. Rein regnen tut es jedenfalls trotz Rostflecken nicht.

  • Niemand wird Dir das letztlich vom Sofa aus abschließend bestätigen können, dass die Garage nicht zusammenkracht, aber Du hast es ganz allein in der Hand, eine Entscheidung zu treffen. Stell Dein Auto doch einfach nicht mehr dort ab, wenn es Dir keine Ruhe lässt. Stell es irgendwo anders ab, aber wer weiß was dort wieder für Gefahren lauern...

    Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher.

  • Wenn es einen Verursacher gibt, wendet sich die Versicherung immer an den Verursacher. Das der Vermieter nicht für Schäden am Fahrzeug aufkommt ist wohl klar. Er hat nun mal mit Fandalismus oder Diebstahl nichts zu tun. Fällt die Garage ein, ist das was ganz anderes. Aber die Garage sieht nicht erst seit gestern so aus, sondern ganz normal und es gibt keinen Grund zur Besorgnis. Schau dir einfach benachbarte Garagen an und du wirst sehen, was für einen Hype du hier um nichts machst. Eine größere Gefahr besteht für dein Auto außerhalb der Garage, besonders im Straßenverkehr. Am besten du lässt es generell in der Garage stehen oder du lässt das mit dem Auto ganz.

  • Ein wenig kann ich die Angst, ein neues Auto in einer Garage abzustellen, die möglicherweise einkracht und niemand den Schaden bezahlt, schon verstehen.

    Die Einschränkung mit der Untervermietung des Vermieters kann ich auch verstehen, weil das eben auch damit zusammenhängt, daß das sozialgebunden ist, und man wahrscheinlich in der Gegend sonst mehr für Garagen zahlen muß. Bei einem einkrachenden Dach hätte der Vermieter aber trotzdem schlechte Karten, egal was in seinen Bedingungen steht oder was drunter steht. Eine Garage muß natürlich bestimmungsgemäß benutzt werden....aber das ist bei einem Auto immer der Fall.

    So oder so ist die Vollkasko immer zahlungspflichtig. Sie könnte dann nur versuchen, sich den Schaden vom Vermieter oder dessen Versicherer ersetzen zu lassen. Aber das wäre nicht das Problem des Fahrzeugbesitzers.

    Davon abgesehen ist die Wahrscheinlichkeit, daß das Auto außerhalb der Garage einen Schaden bekommt um einige Potenzen höher. Die Garage überlebt uns wahrscheinlich, wenn sie nicht abgerissen wird. Also keine Sorge und rein mit der Karre......aber aufpassen auf die Rückspiegel... *g

    Ein Auto das nicht fährt, ist nichts wert......

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