TÜV Eintragung

  • Hätte da mal ne Frage bezüglich Tieferlegung und Felgengröße beim TÜV. Mal angenommen ich habe Zubehörfelgen mit Sommerreifen 235/35 R19 drauf mit der Größe 8x19 ET 45 und sollten mit Eibach Tieferlegungsfedern eingetragen werden.

    Muß ich die Originalfelgen (8x19 ET55) mit Winterschuhen auch auf das Fahrwerk eintragen lassen?

  • Leuts des glaubt Ihr nicht!! Wollte meine Felgen eintragen lassen und das war der Witz des Lebens. Vor kurzem wurden die 15er Spurplatten (ET40) bei der Dekra eingetragen. Jetzt wollte ich meine neuen Felgen auch bei der Dekra (ET45) eintragen lassen und der Gutachter meinte, dass ich die Auflagen laut Gutachten nicht erfülle. Noch schöner ist ja, dass im Schein sogar 8x18 ET38 eingetragen sind. Das ist doch nicht normal. Sind einfach nur 8x19 ET45.

  • Da geht es nicht um die Einpresstiefe alleine, sondern um den Platz zur Radlaufkante - und die wird bei 19" zu gering sein. Da müssen die Radläufe eben gezogen werden.

    Wäre mir die Sache nicht wert, würde lieber weiter mit 18" fahren. Ist nur meine Meinung.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Hallo zusammen,

    ich glaube es geht immer um die ET denn sie sagt aus in welche Richtung sich die Felge ausrichtet. Soweit mir bekannt.

    Ich habe selbst von 15 auf 18 Zoll gewechselt und dachte auch da wäre ein riesen Unterschied aber mein Reifen Spezi hat mir dann gezeigt das der Abrollumfang sich fast gar nicht geändert hat. Hat mich auch überrascht aber es stimmt. Also wenn ich alles richtig verstanden habe um so höher die ET geht die Felge zum Fahrzeuginneren und ist außen sehr gerade, umso niedriger die ET kommt die Felge nach außen so das sie den Reifen über die Kante des Kotflügel stellt.

    Aber vielleicht hab ich das auch nur falsch verstanden, nichts für ungut, tschau:flüster::anbet:

  • Richtig verstanden, aber Felgenbreite und Bauform spielen ebenfalls eine Rolle, sowie Angaben und Anforderungen aus den Felgen-Unterlagen - und im Falle einer Abnahme durch eine Prüforganisation auch der Sachverstand des Prüfers...

  • Nein. Die Originalfelgen brauchen nicht nochmal eingetragen werden, nur das Fahrwerk und Änderungen der Räder.

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