Jemanden überholen der rückwärts einparkt

  • Hey ihr Lieben. Wir hatten vorhin eine kleine Diskussion und wir sind uns irgendwie nicht einig geworden. Wie ist eure Meinung dazu? Bleibt aber bitte Sachlich. :)


    Ich bin vorhin einkaufen gefahren. Ich fuhr auf einer Straße innerorts mit zwei Streifen. Einen für mich und einen für den Gegenverkehr.


    Nun will ich rechts rückwärts einparken. Ich blinke, werde langsamer und halte. Ich schmeiße den Rückwärtsgang rein und will rückwärts in eine Parklücke rein. Als ich bei ca 45grad bin, erschrecke ich mich extrem, weil der nachfolgende Verkehr die 10 Sekunden nicht warten will und mich überholt. Das war VERDAMMT Knapp. Ich parke nicht parallel zur Straße sondern fahre richtig auf einen Parkplatz drauf, wo ich dann 90 grad zur Fahrbahn stehe.


    Was wäre passiert, hätte der mich gestreift? Die Spuren sind recht schmal, so dass meine Schnauze in den Gegenverkehr ragt.


    Einen zu überholen, der gerade einparkt ist erst mal nicht verboten. Aber wie hätte es eurer Meinung nach mit der Schuldfrage ausgesehen?


    Ich persönlich warte immer wenn vor mir jemand einparkt. Wegen 10 Sekunden Ersparnis riskiere ich doch keinen Unfall.


    Bin auf eure Meinungen gespannt.


    Grüße

  • Überholen oder vorbeifahren sind 2 verschiedene Rechtslagen. Wer bei unklaren Verkehrslagen überholt, und einen Unfall (mit-) verursacht, hat Schuld. Wer aber an einem stehenden Fahrzeug vorbeifährt, welches sich dann doch nochmal bewegt, könnte nur eine Teilschuld haben.

    Ich habe aber BWL und nicht Jura studiert, und glaube deshalb, daß derjenige Schuld hat, der beim Prozeß den schlechteren Anwalt erwischt hat......

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Beim Prozess den schlechteren Anwalt... herrlich. 🤣


    Naja, die Situation war ja, dass ich gerade im Einparkvorgang war. Das Auto rollte also rückwärts.


    Ich finde halt, dass das ein gruseliges Thema ist. Du kannst ja schlecht warten, bis alle 20 Autos die gerade nur auf dich warten, noch fröhlich an dir vorbei fahren. Es stellen sich ja immer neue an. Und statt die paar Sekunden warten bis man eingeparkt ist, rammeln die lieber noch an dir vorbei während du dich bewegst und streifen dich. Das Geschrei ist dann groß. Ich habe dazu keine tatsächlich klare Rechtsprechung gefunden. Nur viele viele Meinungen. 🙂

  • Du kannst davon ausgehen, wenn es bei solch einem Parkmanöver zu einem Unfall kommt, wirst du die schlechteren Karten haben da das Parken bzw der Parkvorgang dem so genannten "ruhenden Verkehr" angerechnet wird, dieser ist immer dem "fließenden Verkehr untergeordnet. Außerdem gilt beim Parken eine besondere Sorgfaltspflicht nach §1 Abs.2 der STVO.

    Diese besondere Sorgfaltspflicht gilt alleine schon deshalb, da du ja in diesem Moment sozusagen ein "Geisterfahrer" bist, der rückwärts entgegen der Fahrtrichtung unterwegs ist.

    Passieren solche Sachen auf einem Parkgelände / Großparkplatz usw, gilt natürlich dieser §1 Abs.2 für alle.

    Deshalb sind Unfälle auf Parkplätzen ganz ganz schlecht.


    Wenn du z.B. aus einer Parklücke oder von einem Parkplatz dich wieder in den fließenden Verkehr eingliedern möchtest, dann musst du so lange warten, bis das ohne Probleme machbar ist.......auch dann, wenn da 20, 30 oder 280 Autos an dir vorbeifahren und keiner ein paar Sekunden warten möchte.


    Das was Jacky schrieb, was das Überholen angeht, trifft hier nicht zu. Die Definiton zum Wort "Überholen" lautet:

    Das hintersich lassen eines Fahrzeugs, was sich in gleicher Richtung vortbewegt.


    Kleines Beispiel aus der Praxis.....würden meine Schüler mit dem Ein oder Ausparkvorgang beginnen und dadurch den nachfolgenden, den entgegenkommenden oder vorbeifahrenden Verkehr behindern, gefährden oder auch zum bremsen nötigen, ist die Prüfung sofort vorbei.


    Wie sowas am Ende ausgeht, wenn es vor Gericht kommt, will ich mir gar nicht vorstellen.....da bin ich wieder bei Jacky....denke das dann derjenige der besser argumentieren kann oder den besseren Rechtsbeistand hat, gute Karten haben könnte.

    Also warte lieber, egal wie lange es dauert und lass dich auf nichts ein, was du vielleich später bereuen würdest. Wir haben alle viel mehr Zeit als Kohle :prost:

  • Das Problem an der Stelle ist aber, dass wir ja auch noch Gegenverkehr haben. Ich halte ja auf der Spur an, um dann rückwärts einzuparken. Ich müsste dann ja warten, bis der Gegenverkehr durch ist und mich alle anderen noch überholen können, bevor ich einparken kann. Die Logik dahinter erschließt sich mir nicht. Aber wer will bei deutscher Gesetzgebung schon von Logik sprechen. 🤣


    Im Prinzip wäre es doch tatsächlich einfacher, die 10 Sekunden zu warten bis der Vordermann in seiner Lücke steht als dass der einparkende erst mal 20 Leute überholen lässt, welche dafür ja in den Gegenverkehr müssen.


    Hier wären wir ja auch beim Thema Rücksichtnahme. Wäre es nicht generell rücksichtsvoller einfach mal ein paar Sekunden zu warten als schimpfend und hupend an jemandem vorbei zu ballern, der einfach flott in ne Parklücke will?


    Schade, dass ich dazu keine Urteile oder Ähnliches finde.


    Aber ich denke, ich fahre ganz gut damit, dass ich einfach keinen Blechschaden riskiere und meinen Vordermann einfach schnell einparken lasse. So ist er weniger gestresst und unsere Autos bleiben heile. ☺️

    Ich hab die Stelle mal hier rausgesucht:

    Grüne Linie: ich will rückwärts auf einen der Parkplätze


  • Warum kannst du nicht warten, bis sich der Verkehr beruhigt ?

    Du fährst beim Einparken rückwärts gegen die Fahrtrichtung !

    Es ist natürlich einfacher die Schuld bei anderen zu suchen.

    Eine Teilschuld ist dir sicher, zumal du in den fließenden Verkehr und sogar bis in den Gegenverkehr schwenkst.

    Ruhe ist die Mutter der Porzellankiste.

    Der wichtigste Paragraph der Straßenverkehrsordnung ist der Paragraph 1. Der gilt auch für dich.

  • Ubs


    Immer ruhig bleiben.


    Das mit der Rücksichtnahme nehm ich tatsächlich sehr ernst. Deswegen fahre Ich auch nicht an parkenden vorbei. Denn wenn der zwangsweise ausschwenkt beim rückwärts einparken und ich die paar Sekunden nicht warte sondern unbedingt dran vorbei fahren muss und es dann doch kracht, is erst mal mein auto kaputt. Ich habe dann den Aufwand mit der Versicherung und nen Unfallwagen. MIR ist es das nicht wert. An der Stelle gibt es diese Art von Unfall immer und immer wieder. Gott sei dank war ich bis jetzt nicht betroffen.

    Ich habe oben mal die Stelle bei Google Maps rausgesucht und das Bild eingefügt. Der Verkehr beruhigt sich an der Stelle nicht. Da kannst du lange drauf warten. :) Viele handeln in dem Fall so wie ich und warten einfach bis der Vordermann in seiner Lücke steht. Gibt aber eben immer wieder welche, die diese Geduld nicht aufbringen wollen.

  • Warum kannst du nicht warten, bis sich der Verkehr beruhigt ?

    In manchen Großstadtstraßen "beruhigt" sich der Verkehr zwischen 6 Uhr und 21 Uhr so gut wie nie.


    redskins - Ich habe doch ausdrücklich differenziert zwischen überholen und vorbeifahren!:]

    @Jazzy - Wäre ich hinter dir gewesen, hätte ich gewartet!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Warum parkst Du nicht vorwärts ein? Dann sollte es keine Probleme geben...

    Beim Ausparken musst Du ja eh auf den vorfahrtsberechtigten Verkehr achten; unabhängig davon, ob Du vorwärts oder rückwärts ausparkst...

  • JazzLikeX was sinnvoll ist, und was die StVO und Rechtslage vorgeben sind erstmal 2 Paar Schuhe.


    Wenn du mich hinter dir hättest, würde ich warten, das wäre mir eh zu blöd, da wegen der paar Sekunden nen Unfall zu riskieren, egal ob ich im Recht wäre oder nicht; andere Menschen sehen das anders.

    Am Ende ist das Thema halt sehr komplex und unter Umständen bist du der angeschmierte, oder, vielleicht auch der andere, weil er wegen einem Fahrrad im Gegenverkehrs etwas zu weit rechts fährt, aber eigentlich hätte gar nicht überholen dürfen ...


    Auf gut deutsch; am Ende kannst du dich nicht drauf verlassen, und man muss eben sehr vorsichtig sein. Sich zu erschrecken ist aber der schlechteste Punkt, du solltest immer damit rechnen, das ein anderer Verkehrsteilnehmer da vorbei will, egal ob er es darf, oder nicht.


    Ubs für mich geht hier nicht draus hervor, ob der nachfolgende Verkehr nicht ggf. gewartet hatte, und dann erst los fuhr; was wiederum ein anderes Thema ist, als wenn der gleich vorbei fährt und Jazz dann los fährt.

    Für so einen Fall wäre dann eine Dashcam mit Video vorn und hinten hilfreich, wenn es zu einem Unfall kommt; auch wenn man am Ende vielleicht selbst den Fehler gemacht hat.

    MfG
    Chris-W201-Fan


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  • Wenn du da vorwärts rein haust und dann links und rechts jemanden stehen hast, dann siehst du nichts mehr. Da reicht nen Kombi neben dir und du fährst blind. Früher hat man dann jemanden gebeten zu gucken, ob was kommt. Richtig blöd die Stelle. :) Inzwischen stehen da Schilder, dass du rückwärts einparken sollst (Privatgelände).


    Chris-W201-Fan

    Ich war schon in Bewegung. So ca. 45 Grad zur Fahrbahn. Da geht die Nase dann auch in den Gegenverkehr. Da war aber keiner, sonst hätte der ja nicht vorbei fahren können. :-P Und wenn der Motor jaulend und hupend dann überholt bzw. vorbei fährt, dann erschreckst du schon mal ganz schnell. ^^

  • in so einem Fall ist wieder die Frage, wie das bewertet würde, weil das Fahrzeug ggf. schon mal gewartet hatte, ...


    Wie gesagt, das wäre halt mit einer Dashcam im ernstfall vielelicht auch zu deinen Gunsten; aber, natürlich ist erstmal die Vorsicht und Umsicht notwendig. Wenn dann natürlich jemand eher "seltendämlich" reagiert, ist irgendwo auch ein Punkt erreicht, der dann anders gewertet wird.

    MfG
    Chris-W201-Fan


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  • Hat alles mehrere Seiten.


    Ich glaub ich kann gar nicht pauschal sagen wie ich das Handhabe.

    Wenn jemand vor mir einparkt und es genug Platz ist fahr ich schon vorbei. (Zumindest wenn jemand längs parkt)

    Aber nur solange, wenn er mit dem Parkmanöver noch nicht begonnen hat.


    Mich stresst es eher in kleinen Straßen in denen sich dann ein Stau bildet wenn ich selbst parke wenn hinter mir noch wer bzw einige sind.

    Versuche so dicht wie es geht rechts ran zu fahren, dass jeder noch vorbei kommt.

    Dann Parke ich ein.


    Ähnlich wie wenn man Wartet um in eine Straße mit fließenden Verkehr einzufahren.


    Ist aber alles Situtationsabhängig.


    Wenn ich jetzt hinter JazzLikeX gewesen wäre und sehe das du Rückwärts quer rein willst, hätte ich vermutlich gewartet und dir Platz gelassen und in Ruhe beobachtet. Meistens sieht man ja schnell ob der Parkende weiß was er macht oder was nicht.

    Wenn du allerdings blinkst und erstmal rechts ranfährst und ne gewisse Zeit gestanden wärst, wäre ich wohl noch vorbei gefahren.


    Am besten sind die, die rechts ranfahren um dann mit einem Rutsch nach links umzudrehen.:schläge: Allein deshalb beobachte ich erst mal..

    Die Motorradfahrer sollten das kennen^^

  • Jacky ich weiß....wollte doch nur mal bissi klugsch...en:wech:


    JazzLikeX...ich verstehe dich nur zu gut. Habe diese Probleme wirklich täglich und kann dir nur aus Erfahrung sagen, wenn du beim Rückwärtsfahren irgendwo dagegeballerst, hast du nicht nur den Jackpot geknackt sondern auch Sche..e am Schuh.


    Das regelt dann der §1 Abs.2 "besondere Sorgfaltspflicht" oder auch "doppelte Sorgfaltspflicht genannt.


    Deshalb, lieber nichts riskieren.

    Ist aber nur ein gut gemeinter Tipp meinerseits:blume:

  • Na dann haben wir das Thema ja geklärt. ^^ wenn ich rückwärts einparkenden währenddessen jemand meint, er könne nicht kurz warten, müsse überholen und streift mich dann, dann bin ich schuld.


    Ein gefundenes Fressen für Unfallbetrüger.


    Aber damit müssen wir wohl leben. ☺️

  • Solche Unfälle geschehen ja auch unter den Augen von Zeugen - und deren Aussagen werden vor dem Urteil gehört und berücksichtigt. Sooo leicht kann man nicht abzocken - sonst wäre ich schon lange Multimillionär! Also, wegen der vielen Reparaturaufträge natürlich.....:flöt:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Ich persönlich warte in den meisten Fällen bis sich der oder die Jenige eingeparkt hat!

    Fährt mir Jemand beim einparken hinein ,dann ist der auch der Schuldige!

    So sehe ich dass!

    28.02. 2016 -18.04.2024- 100243 km / Alles funktioniert klaglos ! :super:

    24.10.2020 - Batterie musste getauscht werden!

    10.08.2021 - Stecker von AHK war oxidiert wurde getauscht!

    17.01.2023 - Bremsscheiben v + h. inkl. Belägen erneuert!

    MfG.- Sigi47
    IRREN IST MÄNNLICH!

    Laut meiner Frau habe ich nur zwei Fehler,

    Ich höre nie zu und noch irgendwas!:cheesy:

  • Tja sigi47. Recht haben und recht bekommen sind halt verschiedene Sachen. ☺️


    Bevor sich ein Gericht mit dem Thema auseinander gesetzt hat, werden die Meinungen weiterhin so auseinandergehen.


    Soll schon Leute gegeben haben, die haben eine Teilschuld bekommen als ihr parkendes Auto auf dem Supermarkt Parkplatz angefahren wurde. Die Begründung war glaube ich, dass sich jeder dem Risiko bewusst ist, wenn man am Verkehr teilnimmt und auf einem öffentlichen Parkplatz parkt. So die Aussage meines TL als das Auto seines Vaters aufm Supermarkt Parkplatz angefahren wurde.

  • STVO Paragraf 9 Absatz 5: "Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen."

    Gruß Sven


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