Moin,
Ja Torsten, das wissen wir alle denke ich mal...
Nichts Neues.
Darum geht es aber überhaupt(!) nicht...
Offensichtlich wissen es nicht alle......
Es gaht genau darum!
Sobald ich ein Auto mit Garantieversprechen kaufe, gilt(!) diese Garantie und ist dann(!) nicht mehr freiwillig sondern vertraglich vereinbart...
Dann zeig doch bitte dieses "Versprechen" nebst seiner Gültigkeit in schriftlicher Form.
Ferner leben wir in einer rechtlichen EU-Gemeinschaft, insofern darf man innerhalb dieser Gemeinschaft nicht verschiedene Maßstäbe etc. (zum Nachteil des Kunden) an den Tag legen...
Wo steht das?
Außerdem: Der Kunde kauft (innerhalb der Gemeinschaft) ein Auto zu einem "Maßstab" mit einem (Preis)vorteil; ihm darf aber im Gegenzug kein anderer Maßstab bei den Garantiebedingungen angelegt werden?
Warum nicht?
Die EU ist eine Wirtschafts- und Handelsgemeinschaft, keine rechtliche Gemeinschaft. Jedes Land hat seine eigenen Gesetze und Regeln.
Grüße
Torsten