EU-Import Garantie abgelehnt

  • Moin,

    Ja Torsten, das wissen wir alle denke ich mal...

    Nichts Neues.

    Darum geht es aber überhaupt(!) nicht...

    Offensichtlich wissen es nicht alle......

    Es gaht genau darum!

    Sobald ich ein Auto mit Garantieversprechen kaufe, gilt(!) diese Garantie und ist dann(!) nicht mehr freiwillig sondern vertraglich vereinbart...

    Dann zeig doch bitte dieses "Versprechen" nebst seiner Gültigkeit in schriftlicher Form.

    Ferner leben wir in einer rechtlichen EU-Gemeinschaft, insofern darf man innerhalb dieser Gemeinschaft nicht verschiedene Maßstäbe etc. (zum Nachteil des Kunden) an den Tag legen...

    Wo steht das?

    Außerdem: Der Kunde kauft (innerhalb der Gemeinschaft) ein Auto zu einem "Maßstab" mit einem (Preis)vorteil; ihm darf aber im Gegenzug kein anderer Maßstab bei den Garantiebedingungen angelegt werden?

    Warum nicht?

    Die EU ist eine Wirtschafts- und Handelsgemeinschaft, keine rechtliche Gemeinschaft. Jedes Land hat seine eigenen Gesetze und Regeln.


    Grüße

    Torsten

  • ...

    Außerdem: Der Kunde kauft (innerhalb der Gemeinschaft) ein Auto zu einem "Maßstab" mit einem (Preis)vorteil; ihm darf aber im Gegenzug kein anderer Maßstab bei den Garantiebedingungen angelegt werden?

    Warum nicht?

    ganz einfach, weil der EU-Händler (der im Ausland sitzende...) genau dieses Garantieversprechen allen seinen inländischen Kunden gibt. Das darf er dann nicht einfach streichen, nur weil der Käufer jetzt im EU-Ausland (Deutschland) lebt. Das ist EU, gleiches Recht für alle, egal wo du ansässig bist.
    Der Händler hat maximal das Recht den Verkauf insgesamt zu verweigern, und selbst das darf er nicht mal damit begründen, dass es an einen (für ihn) EU-Aiusländer geht.

  • Der Händler muß an niemanden verkaufen, wenn er denn nicht will. Das war früher mal mein Problem in Dänemark. Die meisten Händler wollten einfach nicht an Deutsche verkaufen. Der Grund war letztlich darin zu sehen, daß der Hersteller nicht davon Wind bekommen sollte, daß der Händler den Wagen mit dem niedrigen Nettopreis an einen Käufer verkauft hat, der aus einem Land mit hohem Nettopreis kommt. So haben einige Händler ihren Vertrag verloren.


    Daß jedes Land in der EU bei seiner Gesetzgebung frei wäre ist längst ein Märchen. In vielen Teilen macht die Gesetzgebung eben mittlerweile die EU, die somit die übergeordnete Instanz darstellt. Da gibt es natürlich immer wieder Reibereien, aber es ist letztlich so, daß die Garantiebedingungen, die ein Hersteller in einem EU-Land gibt, letztlich auch für einen Käufer aus einem anderen EU-Land gelten müssen. Die Einschränkung mit dem Endverkäufer kann er machen, was ja in der Regel so gehandhabt wird. Die Umgehungsversuche einiger Importeure landen immer wieder vor Gericht.

    Daß das alles seitens des Herstellers nicht gerne gesehen wird, und man hier leichter Probleme mit der Garantieabwicklung bekommt, ist leider in der Realität so, auch wenn rechtlich eigentlich nicht erlaubt.

    Den Händlern ist es eher egal, denn sie verdienen ja eher an der Wartung und den Reparaturen.

    Letztlich ist es jedenfalls sicher so, daß man bei annähernd gleichem Preis eines Neuwagens aus dem Ausland, gegen einen schon gebrauchten aus Deutschland logischerweise finanziell besser fährt. Kleine Nachteile kann man da schon verkraften.

    Ich kaufe seit geraumer Zeit meine Wagen wieder hier, zumal bei entsprechenden Verhandlungen der Preisunterschied nicht so riesig ist.

    Ein Auto das nicht fährt, ist nichts wert......

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  • Reiner1 In fast allen Punkten stimme ich Dir zu..., gut geschrieben.

    Auch das ein Händler (in Deinem Fall einer aus DK) nicht zwingend verkaufen muss(!)....

    Er muss es nicht (also verkaufen), aber wenn er mit der Keule kommt, da Du (der Kunde) Deutscher wärest und er deswegen nicht verkaufe, macht er sich strafbar... (falls dieser Beweggrund beweisbar ist)...

    Analog zu jedem Gastronom (Bar, Discothek, Kneipe etc.) : Auch dieser muss nicht jeden in sein Etablissement rein lassen..., aber er darf nur situativ Leute nicht rein lassen!!

    Macht er dies, weil der potenzielle Gast ein Ausländer, südländisch ausschaut, Moslem, Jude etc. pp. ist, und macht er das nachweisbar (mittelbare Indizien reichen aus) häufiger, kann sich auch dieser Gastronom nicht auf sein "Hausrecht" berufen...!

    Das Diskriminierungsverbot wird eindeutig höher bewertet als die Rechte des Unternehmers! Völlig logisch...

    Analog zu Hyundais Vorgehen; unlauterer Wettbewerb (u.a.) schlagen die Rechte/Wünsche des Herstellers...

  • ...Er muss es nicht (also verkaufen), aber wenn er mit der Keule kommt, da Du (der Kunde) Deutscher wärest und er deswegen nicht verkaufe, macht er sich strafbar... (falls dieser Beweggrund beweisbar ist)......

    und jetzt wird ein Schuh draus ..... ^^

    90% (oder so .... absolut blinde Schätzung...) verkaufen eben nicht an EU Ausländer, ausser sie stehen direkt in der Verkaufshalle. Die EU-Importeure in Deutschland finden aber immer noch irgendeinen Händler im EU-Ausland, der doch über sie verkauft. Diese 10% reichen dann aber locker für die sehr großen Export-Zahlen nach Deutschland.
    Da kann Hyundai machen was sie wollen, das können sie nicht verhindern (verbieten), außer diesen Händlern die Lizenz zu entziehen. Macht aber auch nix, dann besorgt sich dieser Händler eben den Wagen von einem "anderen" Händler, woher auch immer. Mit dem Entzug der Garantie-Leistungen (die aus dem Ausland) geht es eben nicht für den Hersteller.

    Und nicht vergessen, Hyundai ist es völlig egal, wer deren Autos kauft, die möchten nur mehr Geld am höheren (deutschen) Netto-Preis erzielen, der Rest dürfte denen völlig egal sein.

  • Darkydark

    Natürlich hätten diese Händler auch damals nie offiziell zugegeben, daß sie nicht an Ausländer, insbesondere Deutsche verkaufen. Das bekam man nur im direkten Gespräch mit. Manche sagten auch einfach, das Kontingend wäre so klein (für Dänemark), daß es gerade für die einheimischen Kunden reicht.

    Das war letztlich auch der Hebel der Hersteller (damals Skoda). Man hat den einzelnen Ländern entsprechende Kontingende zugewiesen. Man hätte natürlich immer überall bestellen können, aber die Wartezeiten wären natürlich viel höher gewesen.

    Auch von daher konnte ich die Händler verstehen. Ein Käufer aus Deutschland wäre eben nur zum Kauf gekommen, und danach wohl nie wieder. Da verkauft man dann doch lieber an den Käufer um die Ecke, der danach auch wegen der Inspektionen etc. vorbei kommt.

    Hyundai wäre es im Prinzip egal, wer wo kauft, wenn der Gewinn gut ist. Aber das ist er eben nur dann, wenn man dort mehr verkauft, wo die Gewinnspanne höher ist. Dann ist der jeweilige Importeur zum großen Teil selbständig und logischerweise für sich an guten Zahlen interessiert.

    Ein Auto das nicht fährt, ist nichts wert......

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  • Kurzer Hinweis vielleicht, ich hatte einen ix35 EU Import aus Polen bei einem freien Autohändler gekauft mit Tageszulassung mit 0 km im Ausland. Bin dann gleich nach dem Kauf zu einem Hyundaihändler gefahren und er hat das Fahrzeug bei Hyundai Deutschland im System angemeldet und ich habe schriftlich die Bestätigung von Hyundai Deutschland bekommen, dass die 5-jährige Garantie besteht, obwohl EU Import.


    Der Hyundaihändler war so freundlich mich zu unterstützen, obwohl ich nicht das Fahrzeug dort erworben habe. Er hat mich nur darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug sofort nach Kauf bei einem freien Händler zuerst bei Hyundai angemeldet werden muß, das geht nur bei einer offiziellen Hyundai-Vertretung. Ob das stimmt, ist eine andere Sache. Jedenfalls habe ich in den 6 Jahren, die ich das Fahrzeug hatte, keine Probleme bei Garantieleistungen, da ich auch regelmässig zu den Wartungsdurchsichten zum Hyundaihändler gefahren bin.


    Fahrzeug wurde verkauft und jetzt fahre ich seit vorigem Jahr einen Kia Sportage, auch ein EU Import. Dort habe ich das gleiche gemacht, Fahrzeug gleich nach dem Kauf beim Importeur zu Kia gefahren und das Fahrzeug wurde im System angemeldet, und ich bekomme die volle 7 Jahresgarantie. Also ist es entscheidend, das Fahrzeug gleich nach Kauf registrieren zulassen bei Kia. Das sind meine Erfahrungen mit einem EU Import


    PS: alle Rückrufaktionen wurden anstandslos bearbeitet.

  • Ich kann das nur so von mir berichten, bei meinem jetzigen Fahrzeug Kia Sportage wurde es genauso gemacht, war ja dabei. Der Kia Händler hat das Fahrzeug mit VIN Nummer angemeldet im Kia System, ein paar Daten von sich eingegeben und es kam eine Bestätigung, dass KIA das Fahrzeug registriert hat und die 7 Jahresgarantie sowie alle Rückruf und Serviceaktionen ab Tag der Zulassung bestehen, auch Naviupdates.


    Weiterhin wurde ich darauf hingewiesen, den Service und Wartungsplan (Durchsichten) für das Fahrzeug einzuhalten, sonst erlöschen alle Ansprüche der 7 Jährigen Fahrzeuggarantie, dann besteht nur noch eine 2-jährige Gewährleistung vom Fahrzeughersteller. Es werden nur geringfügige Toleranzen bei km-Überschreitung oder Tage toleriert. Weiterhin wurde ich über die Mobilitätsgarantie aufgeklärt, wie ich mich im Garantiefall zu verhalten habe, damit mir auch ein kostenlosen Ersatzfahrzeug zusteht. Das alles habe ich voriges Jahr im Herbst 2020 gemacht. Scheinbar gibt es verschiedene Methoden bei der Garantieabwicklung und Behandlung von EU Fahrzeugen, so wie ich es hier im Forum lesen kann, warum auch immer. Zumal wir ja EU Länder sind, wo es eigentlich in gewissen Sachen eine Gleichstellung geben sollte.

  • 8013 Ich (wir) verstehen Dich schon....

    ABER: Das hat mit der ganzen Problematik hier leider rein gar nichts zu tun...!
    Das EU-Hyundais evtl. Probleme mit der Garantie bekommen (können), ist erst seit frühestens Mai 2017 so....

    Seitdem gibt es erst die "Regelung" (Wunsch) Hyundais...; vorher war sowieso mit Importen aus der EU alles tutti...

    Kia schränkt es generell nicht ein, also bestand hier bei Dir auch zu keiner Sekunde eine Garantiegefahr! Bei Deinem Hyundai vor 6 Jahren ebenso (s.o.).

    Bis dato (ich sage grob bis Ende 2020) wurde es seitens Hyundais auch noch "geduldet" mit den EU-Autos...; diese haben auch so noch die Garantie erhalten....

    Es wurde dann der Zeigefinger gehoben und sowas in der Art gesagt: "Du Du Du..., nicht noch einmal ein EU-Hyundai kaufen; ansonsten nix Garantie mehr. Dieses Mal machen wir (nur) bei Dir noch mal eine Ausnahme..."

  • Wie Ceed bereits schrieb, ist eine extra Anmeldung zur Garantie nicht mehr nötig. Als ich das vor einigen Jahren hier geschrieben habe, wurde ich ausgelacht. Ist aber wahr.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • OK, dann nehme ich das mal zur Kenntnis, dass sich bei Hyundai doch einiges geändert hat. War mir gar nicht so bewusst mit dem Garantie verhalten bei EU Fahrzeugen von Hyundai, da bin ich mit Kia noch gut bedient, obwohl beide zusammen gehören fast.

  • Ich habe jetzt schon 2-3 Mal HMD über deren Kontaktportal angeschrieben wegen Fragen zu meinem Fahrzeug. Immer die VIN mit angegeben, daran kann man ja die Daten abrufen und sehen, dass es ein CZ Modell also EU Import ist. Bisher hat mich HMD ignoriert.


    Habe zuletzt angefragt wie ich mich wegen der Lackmängel an meinem Neufahrzeug verhalten soll. Ob es zb reicht, wenn ich es zur 1. Inspektion reklamieren, oder ob ich zum Händler soll, sobald ich den Mangel gefunden habe.


    Wenn ich Mal Zeit und Lust habe, werde ich wohl Mal zum Händler müssen und anfragen wegen Garantie Leistungen. Wenn die bei HMD anfragen, müssen sie ja antworten...

  • Dreamer Wann war noch mal genau die Übergabe Deines Autos bei HVT?

    Ist doch erst ein paar Monate (Anfang Jan.? War da nicht was wegen des MwSt.-Satzes und dem Jahreswechsel...?) her, oder?

    Falls ja, hättest Du ja noch immer die Gewährleistung...; diese ist in den ersten 6 Monaten etwas wertiger als eine Garantie...;-)

  • Ja habe ihn seit 21.12. j laut Vertrag habe ich 2 Jahre Gewährleistung und im Vertrag sichert mir HVT auch 5 Jahre Hyundai Neuwagengarantie zu. Natürlich hätten sie es gerne wenn sie nie wieder von mir hören und ich mich nur an hmd wende.

    Aber wenn die wirklich Ärger machen wird sich zeigen inwieweit HVT dafür gerade steht.

  • Ich hatte HMD vor einigen Wochen angeschrieben, wie es mit der Garantie bei mir ist, als Antwort kam heute:


    "Wir nehmen vorweg: Eine Vorabaktivierung der Garantie für einen etwaigen Garantieanspruch in Deutschland, seitens des tschechischen Importeurs, ist nicht möglich. Für eine schnellstmögliche Prüfung der Fahrzeuggarantie senden Sie die nachfolgend aufgeführten Unterlagen bitte an: herstellergarantie@hotline.hyundai.de


    • Original Hyundai Garantie-Urkunde aus dem Garantie- und Serviceheft,

    • Vorder- und Rückseite des Garantie- und Serviceheftes,

    • Verbindliche Neuwagen-Bestellung,

    • Fahrzeug-Rechnung,

    • Vermittlungsauftrag,

    • Ggf. sonstige Unterlagen die vom Verkäufer ausgehändigt, aber hier nicht genannt sind.


    Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit aufgrund der hohen Anzahl von Anfragen derzeit circa ein halbes Jahr beträgt. Hier hoffen wir auf Ihr Verständnis.


    /edit Ceed: Buchstabendreher korrigiert

  • Das ist auch eine Möglichkeit, die Garantieanfragen für EU Fahrzeuge problematisch zu machen. Man setzt da einfach die Bearbeitungszeit hoch, in der man ja prüfen müsse, ob der Verkauf auch an den Endverbraucher erfolgte, und damit, ob die Garantie überhaupt greift.

    Unabhängig davon gilt natürlich die gesetzliche Gewährleistung, die ja bis 6 Monate vor der Beweislastumkehr eindeutig ist. Die bindet allerdings den Verkäufer und nicht den Hersteller. Damit könnten sich dann auch zeitliche Probleme ergeben. Wie auch immer, bei einem Fehler möglichst zeitnah diesen bei einem Hyundaihändler bestätigen lassen, da der Zeitpunkt zählt.

    Vermutlich ist man angesichts der Vielzahl der importierten Fahrzeuge bei Hyundai hellhörig geworden und wirft einem bei der Garantieabwicklung Steine in den Weg. Ob das rechtlich gesehen eine Grauzone ist, ist denen da egal. Es geht darum, künftige Käufer abzuschrecken.

    Ein Auto das nicht fährt, ist nichts wert......

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  • Es gibt reichlich völlig legale Methoden, um einem unerwünschten Kundenstamm in die Suppe zu spucken!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

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