Diskussion wann Bremsscheibe wechseln

  • Mindesmaß ist das Mindesmaß und kein Empfohlener Phantasiewert, das ist der Wert bei dem die Scheibe getauscht wird, und das auch in den Werkstätten

    Was eine These ohne Beleg ist. Wer prägt denn das Maß auf die Scheibe? Der Hersteller der Bremsscheibe. Was sagt der Hersteller, richtig, ich zitierte bereits, dass neue Beläge verbaut werden dürfen solange die Scheibe das Mindestmaß überschreitet.
    Nur weil der TÜV nach einem gewissen Schema arbeitet, heißt es nicht, dass das Gesetz ist. Andere Prüforganisationen arbeiten nach anderen Leitfäden. ;)

  • ich zitierte bereits, dass neue Beläge verbaut werden dürfen solange die Scheibe das Mindestmaß überschreitet.

    Das streitet niemand ab, auch ich habe das noch nie!
    Verwechselt du absichtlich Mindestmaß für den Einbau neuer Beläge und die Verschleißgrenze der Scheiben???


    Vorhin war doch genau das offensichtlich: BMW hat eine Grenze für den Einbau neuer Beläge, die liegt bei 20,4 mm. Die Verschleißgrenze der Scheibe liegt bei 19,6 mm. Ab diesem Wert nach unten gilt die Scheibe als verschlissen und beim TÜV auch als Mangel. Du bist wohl der Meinung, dass die Beläge die bei 20,4 eingebaut wurde in jedem Fall abgenutzt werden dürfen, egal wie der Zustand der Scheiben ist. Schön, aber defacto falsch. Das legst du dir so zurecht, wird aber zu 100% eben mit dem Verschleißwert der Bremsscheibe von 19,6 wiederlegt.


    Nur weil der TÜV nach einem gewissen Schema arbeitet, heißt es nicht, dass das Gesetz ist. Andere Prüforganisationen arbeiten nach anderen Leitfäden. ;)

    ALLE Arbeiten mit den Verschleißgrenzen der Hersteller, mit was denn sonst?

    Einmal editiert, zuletzt von Doug Heffernan ()

  • Ich habe schon Prüfer gesehen, dem kam die Scheibe zu dünn vor und dann hat er einen speziellen Messschieber genommen. Sie war dann auch zu dünn, sprich erheblicher Mangel. Sehe da auch kein Problem, das Abgas wird ja auch nicht erschnüffelt, sondern mit Hightech gemessen.


    Von was reden wir hier? Ich rede von Fakten und Grenzwerten, da ist zu 100% alles geregelt. Dass nicht jeder Prüfer das genau nimmt, das Autos mit Untermaß auf den Straßen sind, streitet niemand ab. Ändert aber nichts an dem wie es zu sein hätte. Alles geht solange bis etwas passiert oder der Wagen eben genau geprüft wird.


    Wer Grenzen unterschreitet, hat kein Anspruch darauf trotzdem TÜV zu bekommen. Wenn der Wagen in der Werkstatt steht und die Bremssscheiben Untermaß haben, könnte genau genommen sogar ein Problem haben, das Fahrzeug unrepariert wieder zu bekommen, weil die Werkstatt in der Haftung ist.

  • Zum Thema TÜV, mit unserem Sharan ohne Mängel durch, obwohl die Vertragswerkstatt gaaaaaanz sicher war, dass die Verschleissgrenze erreicht ist. Da ich ab3r äußerst ungern neue Scheiben direkt und die Salzsaison fahre habe ich es darauf ankommen lassen. Es scheint also zumindest Unterschiede der TÜV Mindestmaße und der Maße, die die Vertragswerkstatt als wechselnötig ansieht.

  • Der eine Punkt ist das Mindestmaß in der Dicke, der andere Punkt aber auch der mögliche Grat, der sich beim Verschleiß ergibt. Auch entsprechende Riefen können dazu führen. Man kann also durchaus mit genügend dicken Bremsscheiben beim TÜV durchfallen. Dann könnte man sie zwar abdrehen (lassen), was sich meist aber nicht lohnt.
    Ansonsten haben die Prüfer nicht die Pflicht, die Dicke zu messen. Erscheint ihnen die Scheibe noch gut, dann geht es, sonst wird gemessen und man fällt vielleicht deshalb durch. Ich habe da schon alle möglichen TÜV-Prüfer durch.......

    Ein Auto das nicht fährt, ist nichts wert......

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  • christophmc
    Der TÜV arbeitet mit genau den Daten der Hersteller, mit welchen Daten sonst? Die erfinden ja keine neuen Werte. Wer aber hier recht hatte und wer nicht, ist Spekulation.


    Nur weil ein Wagen durch den TÜV kommt, ist das kein Freibrief, dass der Wagen zu 100% tiptop ist. Würde ein Prüfer einen Wagen 100% genau durchschauen und z.B. auch alles nachmessen, dann würde es locker 2 Stunden dauern und nicht 15 Minuten inkl AU


    An einige Teile kommt man ohne Demontage gar nicht mehr richtig dran zum schauen. Für den Prüfer waren die Scheiben wohl optisch noch OK, während die Werkstatt die Scheiben ziemlich sicher nachgemessen hat. Alle sind nur Menschen und der Prüfer kein Heiliger. Im Gegenteil, ein Prüfer muss noch nicht mal Autoschrauber gelernt haben, verrückt aber wahr.


    Ich kann mich nur 100 mal wiederholen, es gibt Verschleißgrenzen von Bremsscheiben, das sind keine geheimen Werte, die stehen in jedem Werkstattprogramm und der TÜV nutzt die gleichen Werte. Wenn die Verschleißgrenze 18mm ist und die Scheibe weniger hat, ist das ein erheblicher Mangel, egal ob der Belag 100% oder nur noch 30% hat. Nur weil es die wenigsten nachmessen, heißt es nicht das diese Grenze egal ist bzw angeblich nicht existiert.


    Du fährst also lieber alte Bremsteile als neue wegen dem Winter? Und ich dachte schon alles gehört zu haben...

    Einmal editiert, zuletzt von Doug Heffernan ()

  • Ich habe immer gesagt, ein zweiter Satz Bremsbeläge überlebt von den Grenzwerten her KEINE Serienscheibe. Die Bremsscheibe wird mit dem zweiten Satz zu 100% ins Untermaß gehen, ist FaktKEINER!

    Allein die Tatsache, dass BMW und andere Hersteller separate Verschleißgrenzen angeben widerlegt Deine pauschale Aussage. Wäre es so, würden die Hersteller einfach den stets gleichzeitigen Tausch der Klötze und Scheiben vorschreiben.


    Selbst BMW kommt mit seiner 20,4 Regel ins Untermaß. Wenn die neu 22 mm hat und dann ca. 20,4 mm vor dem Einbau der 2. Beläge, dann sind 1,6 mm verbraucht worden, absolut realistisch. Sprich mit den 2. Beläge komme ich dann auf ein Maß von max 18,8 mm, also dann weit unter dem Grenzwert von 19,6. Dann liege ich doch richtig mit meiner Aussage, dass die Scheibe KEINE 2 Sätze Beläge überlebt. Natürlich schafft sie das mechanisch, aber nicht gesetzlich, das ist der Punkt

    1. Woraus schließt Du, dass ein Satz Klötze (noch dazu immer) die Scheibe auf die erste Verschleißgrenze bringt?
    2. Bitte verweise auf entsprechende gesetzliche Richtlinien, bzw. Quellen.


    Des Weiteren bedeutet nicht, dass die zweite Verschleißgrenze das absolute Mindestmaß darstellt (egal ob aus Sicht der Sicherheit oder irgendwelche gesetzlichen Anforderungen). Es ist lediglich der Punkt, an dem der Hersteller den Austausch der Scheiben vorsieht und nicht, wenn die Scheiben nicht mehr verwendbar sind (nehme gerne Verweise zu Hersteller- oder Vorschriften entgegen, die das Gegenteil zeigen). Dass sowohl aus technischer als auch rechtlicher Sicht (siehe meinen Post von gestern zu Haftungspflichten der Hersteller) da noch ausreichend "Puffer" vorhanden ist, dürfte unstrittig sein.


    Und wenn dein Vertrauen in Werkstätten dadurch erschüttert wird, dass man hier lieber mal etwas in die Zukunft schaut, anstatt den Kunden dann zu einer erneuten Bremsenreparatur in die Werkstatt bittet, dann verstehe ich das nicht so ganz.

    Es ist ganz einfach: Wer mit pauschalen Argumenten anstelle des tatsächlichen Zustands meines Fahrzeugs mich überzeugen möchte, ist für mich nicht mehr vertrauenswürdig. Erst recht nicht, wenn Vorgaben des Herstellers als "zu lasch" dargestellt werden und dabei zusätzliche Einnahmen (auf meinen Kosten) für die Werkstatt entstehen.


    Und immer wieder kommt du dieser ganzen Diskussion noch das KEIN Fachmann die Mischung aus alten und neuen Bremsteilen empfiehlt. KEINER!

    Tausende Ingenieure die für zig Hersteller tätig sind, sind für Dich keine Fachmänner? Spätestens jetzt wären Fakten und/oder wissenschaftliche Belege für Deine These angebracht.

  • Das Verschleißverhalten der Bremsbeläge ist nach meinen Erfahrungen sehr unterschiedlich, ebenso wie die serienmäßige Dicke der Bremsbeläge und wohl auch teilweise der Scheiben. Von daher ist es sicher schwer, allgemeine Aussagen zu machen. Im Schnitt würde ich behaupten, daß man etwa mit zwei Bremsbelägen an die Grenze bei den Scheiben kommt, aber eben auch nicht immer.
    So waren im Neuzustand die Bremsbeläge bei meinem Peugeot hinten nur halb so dick wie vorne. Gut, die Belastung ist vorne natürlich wesentlich größer. Trotzdem hielten die Beläge vorne doppelt so lange wie hinten, allerdings mit gleichzeitig notwendigem Scheibenwechsel.


    Aber wie gesagt, generelle Aussagen sind angesichts der unterschiedlichen Dimensionen und Belastungen schwierig und nicht allgemein zu machen.

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  • Was ne Diskussion über gesetztliche Fakten.... Jetzt wird schon von verschiedenen Verschleißgrenzen gesprochen...


    Zunächst: Ich habe sicher in meinem Leben schon bei 1000 Fahrzeugen die Bremsen gewechselt. Bei all den Serienfahrzeugen in den letzten 20 gab es nicht einmal den Fall, dass die Bremsscheibe einen 2. Satz Beläge gesetzlich überlebt hätten. Bei allen mir bekannten Serienscheiben bei Fahrzeugen von der Stange heutzutage sind gut und gern ca. 75% des verfügbaren Material abgetragen (von der absoluten Verschleißgrenze, die der Hersteller angegeben hat, wo dann bei 100% die Scheibe zu tauschen ist), bei dem ersten Satz Beläge.


    Klar, auf ALLEN Scheiben kann ich noch einen neuen Satz Beläge verbauen, auch wenn niemand das gut heißt, denn fast alle gebrauchten Scheiben sind nicht Plan abgebremst und man auf eingelaufen Scheiben keine Neue Beläge machen soll.


    Fakt ist; Wenn eine Werkstatt neue Beläge verbaut, weil die Scheiben noch im Plus sind (und ja, das sind sie eigentlich immer), der Wagen dann 2 Jahre später erneut zur Inspektion kommt, bei normalen 20 -30.000 km die Scheiben fällig sind, zu 100%!


    Die sind da totsicher im Untermaß. Da muss ich keine Beweise liefern, das ist reine Mathematik.


    Wer als Fachmann auf gebrauchte Scheibe neue Beläge verbaut, der hat nur eines im Sinn, das beste für seine Kasse. Der Kunde freut sich Geld gespart zu haben, der Händler holt es sich spätestens in 2 Jahren wieder doppelt ab, in dem er wieder an den Bremsen fummelt und diesmal sogar beides neu macht. Wenn er sich daran hält, die Scheiben bei Untermaß zu erneuern, wohlgemerkt.


    Wer nur nach Belagstärke schaut, der fährt natürlich fröhlich weiter.


    Das was in diesem Fall auf dem Bild zu sehen ist, ist die Grenze, da gibt doch gar nix zu diskutieren ?!? Das sind die Werte, die der Hersteller hat, das sind die Wert, mit denen der TÜV arbeitet.


    Ist die Dicke unter diesem Wert, gehört die Scheibe getauscht, unabhängig vom Zustand der Beläge. Keiner der ordentlich arbeitet, wird ein Fahrzeug vom Hof lassen, wenn dieser Wert unterschritten ist.


    Aber nur weil es niemand bemängelt heißt das nicht, dass es diesen Wert nicht gibt. Auch der Prüfer geht meist nach dem Augenmaß.


  • Bei einem Dauertest Volvo in der Auto, Motor, Sport hat die Werkstatt nur die Beläge erneuert und die "alten! Scheiben draufgelassen, gab dann bis zum Dauertestende bei 100.000km auch keine Probleme.

    Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher.

  • Da Du davon explizit sprichst @Doug Heffernan...

    dann hätte ich mal gerne als Link die angesprochene gesetzliche Grundlage für die Bremsscheibenmindestdicke....! :sleeping:

  • Aktuell ein 100.000km Test des Kia Stonic in der Zeitschrift autotest, auf den 100.000km mussten 1x die vorderen Bremsbeläge getauscht werden.

    Ich meine, es ist sicher nie verkehrt, außer fürs eigene Portemonnaie, immer die Scheiben mit zu wechseln, aber es scheint schon noch Autos zu geben die durchaus einen 2. Satz Beläge mit den ersten Scheiben vertragen können.

    Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher.

  • Da Du davon explizit sprichst @Doug Heffernan...

    dann hätte ich mal gerne als Link die angesprochene gesetzliche Grundlage für die Bremsscheibenmindestdicke....! :sleeping:

    Die Gesetzliche Grundlage?


    Zeig mir mal die Gesetzliche Grundlage aufgrund dich der Tüv durchfallen lässt wenn die Bremse einseitig zieht

    Oder zeig mir die Grundlage die dich durchfallen lässt wenn dein Scheinwerferbild Schrott ist


    Richtig, der Tüv entscheidet das, und zwar nach festgelegten Richtlinen.

    Und genau darin findet sich wann eine Bremsscheibe zu bemängel ist, und das sind exact diese Daten die auf den Bremsscheiben stehen bzw der Hersteller als Grenze angibt.


    Wenn dich demnächst der Prfpüfer durchfallen lässt kann du ihn mal nach den Gesetzlichen Grundlagen fragen. Oder geh gleich vor Gericht das du den Tüv in Frage stellst und ohne fahren möchtest



    Ich finds übrigends lustig wie hier ständig versucht wird diese Grenzwerte als NICHT existent hinzustellen.

    Ich frage mich wenn diese Grenze nicht gilt, welche soll denn dann gelten????

    Augenmaß?

    Wer entscheidet was die Scheibe gewechselt wird?


    Aktuell ein 100.000km Test des Kia Stonic in der Zeitschrift autotest, auf den 100.000km mussten 1x die vorderen Bremsbeläge getauscht werden.



    Was soll das Aussagen???

    Diese Fahrzeuge fahren Langstecke, da kann der Belag locker 70.000 halten

    Klar kann ich nochmal beläge drauf machen, aber einen zweiten Kompletten Satz beläge werden die Scheiben NICHT !!!!!!!!!!!!!!!!!!!! durchhalten ohne ins Untermaß zu kommen.

    Ist mir ein Rätsel wie man das nicht verstehen kann.


    Und ja, die werden nicht auseinanderfallen wenn sie ins Untermaß geraten, darum geht es nicht.

    Untermaß ist erheblicher Tüv Mangel

    Untermaß ist der Moment wo Scheiben getauscht werden müssen

    Fertig, ist nicht meine Aussage sondern die vom Hersteller und vom Tüv

    Sollte damit jemand ein Problem haben ist das nicht mein Problem

  • Eine Grenze zieht der TÜV an der Stelle, an der die Bremsleistung mangelhaft ist. Wenn die Bremsleistung den Vorgaben entspricht - warum sollte man dann keine Plakette kleben?

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Eine Grenze zieht der TÜV an der Stelle, an der die Bremsleistung mangelhaft ist. Wenn die Bremsleistung den Vorgaben entspricht - warum sollte man dann keine Plakette kleben?

    Genau, und der Tüv arbeitet bei neueren Fahrzeugen, genau nach Herstellerdaten.

    Selbst wenn die Bremse gleichmäßig zieht, aber die Kraft nicht erreicht wird, dann gibts keine Plakette

    Nichts anderes ist die Verschleißgrenze der Bremsscheibe, wenn die Unterschritten wird gibts keine Plakette

    Wenns der Tüv nicht nachmisst ist das ein ganz anderes Thema. Ich komme auch mit Autos durch den Tüv weil der Prüfer das oder das nicht gesehen hat.

  • Also, es fehlt noch immer der Link mit dem Gesetz respektive der Norm...

    Und nein, der TÜV hat ungefähr so viel mit dem Gesetz und der Jurisprudenz zu schaffen, wie die Katzenberger mit Niveau&Intellekt...

    Des weiteren prägen/stanzen die Hersteller selbst diese Mindestdicke auf Ihre Bremsscheiben. Und eben diese Hersteller sagen, dass bis zu dieser Grenze noch ein Satz Beläge (ohne Weiteres) verbaut werden dürfen (unter normalen Rahmenbedingungen)...!

    Es ist auch für alle Beteiligten der viel(!!!!) bessere Weg, es so zu handhaben, dass ein weiterer Satz bis zu genau dieser Grenze verbaut und benutzt(!) werden darf und zwar bis die Beläge auf sind! Dieser Weg ist auch viel genauer, da man hier exakt sehen kann, ob ein weiterer Satz ok ist.

    Bei "Deiner" Variante wäre man stets Ungewissen!

    Soooo kann man exakt(!!) sagen, alles tutti ist oder eben nicht=Sicherheit/Verbindlichkeit.

    Bei Deiner Variante wären wir im Solala-Bereich, wenn jemand noch vor dem Erreichen der Grenze einen neuen Satz verbaut und dieser dann ggfs. (!!) darunter rutschen würde=Rechtsunsicherheit und "Sicherheits-Unsicherheit" (bzgl. der Bremsen).

    Sowas wäre total panne um ehrlich zu sein. Man hat sich dabei was gedacht!! Und diese Grenzen (Materialdicke) sind eben exakt so von den Entwicklungsing. sooo konzipiert worden, dass Sie dann noch einen Satz vertragen! Ist die Grenze bereits überschritten worden, darf kein Satz mehr verbaut werden.

    Sooo kann kein Beteiligter was falsch machen!! Bei Deiner Variante logisch nachgedacht eben schon...

    Einfach mal runter kommen und beide Konzepte (und die Ideen dahinter!!) gründlich(!) miteinander vergleichen und dann sich mal fragen, welches Konzept wirkliche(!!) Sicherheit (in doppelter Hinsicht) für den Verbraucher garantiert und welches Konzept auch ökologisch deutlich deutlich sinniger ist.

  • Mich stört die Verallgemeinerung. Beim Golf kannte ich recht starken Verschleiß der Bremsscheiben, die fast schneller runter waren als die Beläge. Da gibt es auf jeden Fall Sinn, beides zusammen zu tauschen.

    Beim Peugeot war es zumindest hinten umgekehrt. Nach dem Verschleiß der Bremsbeläge (die waren da eh nur halb so dick wie vorne) waren die Bremsscheiben noch fast neu. Selbst nach den abgefahrenen zweiten Satz waren die Bremsscheiben weiter im erlaubten Bereich während vorne die Scheiben nach dem Verbrauch der ersten Beläge auch fast die Grenze erreicht hatten.

    Kurzum, es kommt auch auf die Auslegung der Hersteller an. Das Mindestmaß bei den Scheiben ist in erster Linie ein Schutz gegen Risse bei hoher andauernder Belastung und damit entsprechenden Temperaturen. Diese wird man im Normalfall aber kaum erreichen.

    Die Frage ist also immer, wo man die Grenzen ansetzt, und warum.

    Ein Auto das nicht fährt, ist nichts wert......

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  • Des weiteren prägen/stanzen die Hersteller selbst diese Mindestdicke auf Ihre Bremsscheiben. Und eben diese Hersteller sagen, dass bis zu dieser Grenze noch ein Satz Beläge (ohne Weiteres) verbaut werden dürfen (unter normalen Rahmenbedingungen)...!

    Du möchtest mir also sagen das die aufgestanzte Verschleißgrenze einzig dazu dient zu erkennen ob man einen zweiten Satz monteren kann?


    Also heißt das wenn ich noch im Plus bin, einen zweiten Satz montieren kann und deisen bis zum Ende abbremsen kann, unabhängig davon wie weit die Bremsscheibebis dahin runtergefahren ist?


    Das heißt also das du deinen Tür Prüfer erzählst (Der sich im übrigen an der Verschließgrenze Orientiert, andere Daten hat der gar nicht und gibt es auch nicht)

    Das dir dir Dicke der Scheibe Pups egal ist denn als du die zweiten Beläge eingebaut hast war alles ok...


    Nasch dieser Theorie kann ich ja nahezu alle Mängel am Fahrzeug rechtfertigen, " als ich es eingebaut haben war alles OK"


    Zeig mir mal bitte den genauen Wortlaut vom Hersteller bei dem steht das du einen zweiten Satz verbauten kannst und diesen Verbrauchen kannst ohne auf die Verschleißgrenze danach von der Scheibe zu achten.


    Das drucke ich mir aus und nehme es mit zum Tür wenn der wiedermal Scheiben als zu dünn ansieht, dann kann ich immer sagen das es die zweiten Beläge sind die ich noch verbrauchen darf auf der Scheibe :-))))))))

  • Also ich hab zumindest noch keinen Prüfer erlebt der bei mir gemessen hätte. Eher ist das Tragbild mieserabel gewesen. Das ist dann ja auch ein Thema für den Tausch. Ich gebe aber zu, ich fahre nicht gern die Originalbremsen von Hyundai, die rosten mir zu schnell und sind mir dafür auch zu teuer. Scheiben hab ich glaub beim FD auf Becker gewechselt, Beläge müsste ich definitiv nachsehen.


    Ich hab bisher zumindest auch keine Probleme mit zweiten Sätzen Belägen gehabt, aber, das ist sicherlich auch Fahrerabhängig. Wenn man die Bremse eben im Flachland bei vorausschauendem fahren wenig braucht, und wenn, dann auch eher sachte, hält das Ganze vielleicht auch eher mal nen zweiten Satz durch,

    Wird beim neuen sicherlich nicht mehr so sein ;) Je nach Fahrweise muss man da vielleicht zusätzlich weiter denken. Ein eher sportlich bis sehr sportlich bewegtes Auto wird auch eher das Thema Mindestdicke erreichen, und außerdem mag man da ja sicherlich auch die Bremse in Bestzustand wissen.


    Da spielt also sehr viel mit rein und ist auch die Frage der Kombination von Belag und Scheibe.

    Bei Porsche wird eine scheibe wahrscheinlich im Alltagsauto auch eher mehrere sätze Beläge halten, im "artgerechten Haltungsnutzen" wohl eher nicht ;)

    MfG
    Chris-W201-Fan


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