• Hat schon jemand andere Felgen auf den Kona montiert?


    Wenn ja, zeigt mal her eure Schuhe :)

  • Im Zuge der Überprüfung der Weiterverwendbarkeit der Winterräder meines Kona 1.6 T-GDI 4WD am Kona 1,6 GDI Hybrid habe ich von Hyundai Deutschland beiliegende Herstellerfreigabebescheinigung erhalten (siehe Anlage).


    Da in meiner EG-Übereinstimmungsbescheinigung und in der Zulassung Teil 1 nur die 18" Sommerräder vermerkt sind, werde ich durch den TÜV bzw. die DEKRA meine 17" Winterräder zusätzlich eintragen lassen.

  • Vielleicht verstehe ich die Frage nicht genau, aber in der Freigabe ist doch eine 17" Variante als zugelassen erwähnt. Wenn die Daten der Reifen / Felgen mit dieser übereinstimmen darf sie doch so gefahren werden.

  • Du hast bereits die Herstellerfreigabe. Aus diesem Grund ist eine Eintragung nicht nötig. Das COC enthält auch nicht alle vom Hersteller zugelassenen Reifengrößen. War bei meinem i40 genauso. Alle Größen stehen explizit im WVTA (Mutter des COC) zu dem genau Deine EG-Betriebsnr. zugeordnet ist. Die Herstellerfreigabe ist davon abgeleitet.

  • Die WVTA (EG-Typgenehmigung) hat nur niemand in seinen Fahrzeugpapieren... Darüber hinaus ist das ein Sammeldokument, somit unverbindlich, während das COC ein Einzeldokument zu genau einer Fahrgestellnummer, somit verbindlich, ist und daher auch in die Fahrzeugpapieren gehört.


    Die Änderungsabnahme ist nunmal Auflage der Herstellerfreigabe.

  • Hallo Ceed,
    sorry, da muss ich Dir leider widersprechen. Das WVTA ist die Grundlage der Zulassung und das Fahrzeug ist mit der EG-Betriebsnummer (im Schein) immer einem bestimmten WVTA oder einem dazugehörigen Nachtrag zugeordnet. Dort stehen auch die in der Herstellerfreigabe genannten Reifengrößen drin (daher haben sie sie ja).
    Das COC ist nur ein begrenzter Auszug aus dem WVTA. Behörden und TÜV können auf die Basis-Daten zugreifen und genau dem Fahrzeug zuordnen. Aus diesem Grund ist eine Eintragung der in der Herstellerfreigabe genannten Räder nicht notwendig.
    Nur wenn davon abgewichen wird (Zubehörräder, andere Größen etc.) müssen diese Änderungen abgenommen werden. Ich verstehe den TE so, dass er die Hyundai-Originalräder weiterverwenden will.

  • Ne ne ne... anders herum wird ein Schuh draus, das WVTA ist Grundlage zur Zulassung des Fahrzeugmodells und deckt alle Ausstattungen ab. Das COC deckt die spezifische Ausstattung einer FIN ab - Punkt! Da ist das WVTA nicht besser als das Handbuch.


    Was nicht im COC steht, gehört anderweitig bescheinigt, entweder durch TÜVige Unterlagen eines Zubehörherstellers, durch Einzelabnahme einer Prüforganisation oder durch eine Herstellerfreigabe (in der nunmal hier die Änderungsabnahme vorgeschrieben ist).

  • Ich will ja nicht mit Dir streiten und meinetwegen kann jeder eintragen was er will. Ich möchte Dich aber noch darauf hinweisen, dass sich jegliche Eintragungen nach Gutachten, oder ABE immer mit der EG Betriebsnummer auf das jeweilige WVTA und die Abweichung dazu beziehen.
    Im übrigen ist dann eine große Anzahl der Hyundaifahrer nach Deiner Theorie ohne Betriebserlaubnis unterwegs, ich inklusive. Ausstattungsabhängig kann die Radgrösse im selben Modell unterschiedlich sein. Im Schein (vom COC übernommen) steht eine kleinere Größe als tatsächlich mit dem Fahrzeug ausgeliefert. Beisp. bei mir COC und Schein sind 18“ Räder eingetragen, das Fahrzeug wird in D aber nur mit 19“ ausgeliefert. Deiner Meinung nach müsste ich die Serienbereifung nachträglich eintragen lassen?

  • Im Fahrzeugschein ist immer nur die kleinste erlaubte Rad/Reifen-Kombination eingetragen.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Und wo kommt das her?


    Also genau was ich sage. Auch das COC ist nur ein Auszug des WVTA. Um genau die richtigen Zulassungsdaten dem jeweiligen WVTA zuzuordnen steht ja die EG-Betriebsnr. im Fzg-Schein.

  • Son, nun habe ich mir mal die Mühe gemacht und habe sowohl mein COC als auch das zu dem Fahrzeug gehörige WVTA herausgesucht. Wie Ihr unschwer sehen könnt, sind im COC und somit im Fzg.-Schein nur die 17" Räder eingetragen.
    Im WVTA hingegen sind alle zugelassenen Radgrößen hinterlegt, darunter auch die 19" Mischbereifung die dem Auslieferungszustand in Europa entsprechen.
    Nebenbei, die 17" Räder können in Europa nicht einmal gefahren werden, da die Europa-Bremsanlage zu groß dafür ist.


    Die Herstellerfreigabe die der Threadersteller von HMD bekommen hat, gibt den Datenstand des WVTA wider und negiert alle Eintragungen der Radgrößen die darin genannt werden.




  • Wow,
    jetzt habt Ihr es tatsächlich geschafft, ich gebe auf. Zum Einen kenne ich die Antwort des KBA, zum Anderen würdest Du sie mir eh nicht glauben (ich habe übrigens beruflich öfter Kontakt zum KBA). Noch deutlicher als oben angeführt kann man es, denke ich, nicht belegen.
    Nach Eurer Interpretation würde ich also mit meiner serienmäßigen 19" Mischbereifung ohne Betriebserlaubnis fahren, weil sie nicht nachträglich eingetragen sind? Das gleiche galt dann für meinen verflossenen i40 mit 16" im Schein und im COC aber mit 18" ausgelieferten Serienrädern (im WVTA aufgeführt).


    ...und bei ganz vielen Mitgliedern hier im Forum auch?


    Nur noch abschließend, wie Du dem WVTA entnehmen kannst ist die Type Approval No die im Fzg-Schein angegebene EG-Betriebsnummer, mit der das Fahrzaug exakt den dazugehörigen WVTA zugeordnet wird. ...und noch einmal, das COC ist nur ein Auszug aus dem WVTA und kann einfach nicht alle Daten enthalten.

  • :teach: : "Für ein Fahrzeug das die Anforderungen der Richtlinie 2007/46 EG erfüllt kann ein Konformitätszertifikat ausgestellt werden. Es wird im folgenden als COC-Dokument bezeichnet.
    Das COC-Dokument bescheinigt die Konformität des Fahrzeuges mit dem WVTA-Zertifikat, und wird zusammen mit dem WVTA-Zertifikat zur Registrierung des Fahrzeuges verwendet.
    Das COC-Dokument enthält Informationen zum Hersteller, das Typgutachten und Fahrzeugdaten".


    WVTA --> COC --> Registration/Verkehrszulassung

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

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