(Typ IA) EU-Fahrzeug und Garantie?

  • Hi,


    ich würde gern bei einem freien Händler in Dürne einen i10 kaufen.


    Nun las ich zufällig von der Garantie "Problematik" in Verbindung von Hyundai und EU-Fahrzeugen. Das Fahrzeug stammt aus Bulgarien, Serviceheft ist wohl auf bulgarisch. Laut Aussage des Händlers würde bei Kauf eine Kopie dessen und das Ausweises angefertigt und dem Großhändler übergeben, welcher das Fahrzeug dann zur Garantie bei Hyundai registriert. Kennt jemand dieses Vorgehen?


    Ich habe "Angst", keine Garantie auf das Fahrzeug zu erhalten. Kann ich noch etwas checken im Vorfeld oder lieber Abstand nehmen?


    PS: Es geht mir nicht um den letzten Pfennig zu knapsen, für meine Partnerin suchen wir einen Kleinstwagen mit Automatik, da gibt es gar nicht so viel Auswahl wenn man einen Wandler möchte, eventuell noch CVT Getriebe. Diese automatisierten Getriebe kommen mir nicht ins Haus. Deshalb fiel die Wahl auf einen i10 1.2 AT, welcher gerade ausläuft. Ich habe also gar nicht die Auswahl, bei einem Hyundai Händler vor Ort zu kaufen.

  • Diese Vorgehensweise ist absolut üblich. Garantie bekommst du auf jeden Fall - die Frage ist aber nur: Wie lange? 2 Jahre oder 5 Jahre. Lass dir die Garantiedauer schriftlich im Vertrag fixieren!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Nein, ich nenne alles was den Kunden vor Selbstkosten schützt "Garantie" - solange das Wort Gewährleistung nicht fällt. Ich kenne den Unterschied nach 30 Jahren Autohandel - aber nicht jeder Käufer! Deshalb neige ich zur Verallgemeinerung und Vereinfachung. :]

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  • Kann ich denn irgendetwas (vorher) tun, um zu wissen, ob ich "geschützt" bin? Ich meine rund 12k wachsen bei uns auch nicht auf dem Baum und keine Lust nachher doof da zu stehen. Das neue Modell kommt leider mit Automatik nicht in Frage, kein Wandler sondern nur ein automatisiertes Getriebe. Eventuell dann einen Handschalter beim deutschen Vertragshändler bestellen?

  • Wie schon geschrieben: Lass dir in deinem Kaufvertrag die Garantiedauer bestätigen! Sonst kann dich gar nichts anderes "schützen".

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  • Der Kaufvertrag wird aber im Zweifel Hyundai Deutschland ja nicht wirklich interessieren.
    Bin echt hin und her gerissen..
    Eventuell gibts hier ja noch jemanden dem es ähnlich erging..

  • Kann man natürlich dann machen, würde einem aber im Zweifel die Garantie von Hyundai nicht (wieder) bringen...



    Im Grunde musst Du Dir/Euch doch nur überlegen: Wie hoch ist der monetäre Unterschied zwischen dem exakt gleichen EU-Modell und dem dt. Modell konkret?
    Dann abwägen, was einem die Garantie wirklich wert ist...
    Bedenke, mir ist noch kein einziger Fall bekannt, bei dem Hyundai letztlich einem EU-Modell-Käufer die Garantie verweigert hätte...
    Ferner, wie häufig treten wirklich Probleme/Garantiefälle zu Tage?
    Auch wichtig: Wie lange wollt Ihr das Auto halten und wie viele Kilometer fahrt Ihr ungefähr mit dem Auto per anno?

  • Sagen wir mal so: "Ruf 2x an, und du erhältst auch 2 verschiedene Aussagen dazu"...... :flöt:

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  • Dave: Ähm..., ehrlich jetzt? Was soll Hyundai-Deutschland denn wohl dazu öffentlich sagen...?!?
    Zu 100% exakt dasselbe, was Sie auch online propagieren (und sich wünschen)... :whistling:

  • Darkydark
    Wie ich sagte, es handelt sich um das auslaufende Modell. Ich habe keinen 1.2 AT als deutsches Modell gefunden und neu bestellen geht ja leider nicht mehr. Es geht ja nicht nur ums monetäre, ich kann das Modell nicht mehr bestellen..

  • J-2 Coupe
    Gerade für weniger gut Informierte könnte der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie im Falle eines Sachmangels gravierend sein. So dürften Herstellergarantien kaum eine Beweislastumkehr (auch wenn nur für die ersten 6 Monate) bieten, die Gewährleistungsdauer für ausgetauschte/reparierte Teile neu beginnen lassen oder einen Rücktritt vom Kaufvertrag nach zwei vergeblichen Reparaturversuchen ermöglichen (sofern die ersten beiden Versuche seitens des Käufers ausdrücklich im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung und NICHT der Herstellergarantie beanstandet wurden).


    Daher wäre es in einem öffentlichen Forum durchaus ratsam, die beiden Begriffe nicht miteinander zu vermischen. Nicht alle verfügen über Deine Erfahrung und Kenntnisse.


    Schweinesohn:
    Auch ich würde Dir raten, die 5-jährige Herstellergarantie schriftlich vom Verkäufer als (wesentlichen) Bestandteil des Kaufvertrags bestätigen zu lassen. Zusätzlich würde ich im Anschluss bei einer Verbraucherzentrale oder ähnliches den Wortlaut auf seine rechtliche Wirksamkeit überprüfen zu lassen (vor dem Zustandekommen des Kaufvertrags). Hat der Verkäufer nichts zu fürchten, dürfte er keine Einwände gegen eine solche Vorgehensweise vorbringen. Falls doch, wäre es für mich ein klarer Hinweis dafür, dass die Herstellergarantie alles andere als sicher ist.

  • Es geht hier aber um die mögliche Garantielaufzeit über das 2. Jahr hinaus - und damit nicht mehr um Gewährleistung. Ohne 24 Monate Gewährleistung gibt es keine Neufahrzeuge, auch nicht EU Modelle wenn diese hier in D gekauft wurden. Da die Gewährleistung im hier geschilderten Fall voll umfänglich besteht, gibt es für mich diesbezüglich keinen Diskussionsbedarf.
    Ich garantiere, daß es hier um Garantie geht! :D

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  • Garantie bekommst du auf jeden Fall - die Frage ist aber nur: Wie lange? 2 Jahre oder 5 Jahre.

    Dein Text lässt (gerade für Unbedarfte) den Schluss zu, dass:


    a. es entweder 2 Jahre ODER 5 Jahre "Garantie" gibt und
    b. gesetzliche Gewährleistung und Herstellergarantie gleichwertig oder gleichbedeutend sind.


    Korrekt ist jedoch:
    Entweder 2 Jahre Gewährleistung
    ODER
    2 Jahre Gewährleistung UND 5 Jahre Herstellergarantie


    Daran, und dass unmündige nicht zwingend unmündig gelassen werden müssen, wollte ich erinnern. Dass die gesetzliche Gewährleistung auf jeden Fall greift, steht außer Frage.

  • Es gibt Leute, die sich eine 500er Packung Zahnstocher kaufen - und daheim nachzählen. Und dann gibt es Leute, denen es vollkommen egal ist, ob ihr Auto auf Garantie oder auf Gewährleistung repariert wird - solange es nichts kostet. Ich bin hier auch nicht für juristische Feinheiten zuständig, denn das ist kein Forum für Hobby-Anwälte. Aber zu diesem Thema taucht (nicht nur hier) immer ein Erbsenzähler auf.... :cheesy:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • zumal die Gewährleistung nicht durch den Hersteller erbracht werden, sondern vom Verkäufer und auch nur für Mängel die schon bei Übergabe vorhanden waren.

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