(Typ IA) EU-Fahrzeug und Garantie?

  • Es geht hier aber um die Zeit nach den 2. Jahr! Gewährleistung spielt dann keine Rolle mehr! Niemand hat sich hier nach Gewährleistung und Garantie der ersten 2 Jahre erkundigt!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Ich glaube Jacky, Du schnallst es wirklich nicht....!
    Im Thread geht es darum, ob der Wagen aus der EU die hier in D üblichen 5 Jahre Garantie bekommt oder eben nicht... Nicht heißt dann: Keine Garantie!!
    Auch keine 2 Jahre wie Du hier permanent wiederholst...
    Die 2 Jahre kommen vom Gesetzgeber und haben mit Garantie so rein gar nichts zu tun...
    Das heißt dann Gewährleistung!
    Und bei dieser Gewährleistung gilt der normale Ablauf (24 Monate Gewährleistung, aber die Beweislastumkehr zugunsten des Käufers gilt nur in den ersten 6 Monaten).

  • Manchmal habe ich hier das Gefühl, daß Jungfrauen einer Hure erklären wollen, wie es geht. :D Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung, Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers. Theoretisch kann der Hersteller die Garantie beliebig verkürzen - z.B. bei EU-Fahrzeugen von 5 auf 2 Jahre. Oder die Garantie komplett verweigern. Die Garantielaufzeit beginnt mit Zulassung auf den 1. Halter - bei EU Modellen mit Auslieferung an den erstem Händler. Läuft die Garantie nur 2 Jahre, endet diese zur gleichen Zeit wie die Gewährleistung. Deshalb habe ich hier empfohlen sich vom Händler die Garantiedauer im Vertrag bestätigen zu lassen.
    btw: Im übrigen verweigert Hyundai allen EU-Fahrzeugen die NICHT über einen offiziellen Hyundai-Händler vertrieben und erworben wurden die Garantie!

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    Einmal editiert, zuletzt von J-2 Coupe ()

  • Sorry Jacky, DU windest Dich...!
    Hyundai kann nicht in einem Land für ein und dasselbe Auto 2 unterschiedliche Garantielaufzeiten "anbieten"...!
    Entweder hat man Garantie seitens des Herstellers (5 Jahre) oder eben keine (NULL Jahre), da man in den Augen des Herstellers gegen Auflagen verstößt...!
    Hat man keine Garantie (es gibt ja keine Verpflichtung, eine Garantie zu haben/anbieten zu müssen!), hat man nur noch Gewährleistung...! (Siehe BMW, die gewähren generell gar keine Garantie, nur eine Erweiterung der Sachmängelhaftung!)
    Und diese hat man auch nicht mal vom Hersteller, sondern vom Verkäufer/Händler!!
    Du redest (s.o.) von dem Zeitraum nach den ersten beiden Jahren Garantie...; warum??
    Diese Gewährleistung ggü. dem Verkäufer/Händler in Poselmuckel ist doch nicht mal im Ansatz mit der Garantie eines Herstellers vergleichbar, der diese europaweit anbietet. Ferner ist diese Gewährleistung mit dem Stigmata der nur 6-monatigen Beweislastumkehr behaftet...
    Anyway, es gibt keine 2-jährige Garantie von Hyundai und man fällt auch nicht von 5 Jahren Garantie auf eine 2-jährige Garantie zurück!

  • Ceed: Jein..!
    Würden wir von ausserhalb der EU sprechen, absolut d'accord...!
    Innerhalb der EU gibt es die "Gruppenfreistellungsverordnung"; die solche wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen im Grunde untersagt...(konkret zwar alles eher im "grauen Bereich" und noch juristisch nicht voll "ausdebattiert"; aber in der Theorie ist das so vorgesehen. Ziel: Was innerhalb eines Landes (D) verboten/untersagt wäre, gilt für die gesamte EU! Oberziel: Einheitliche EU (wie in einem einzelnen Land))
    Anyway, hier im konkreten Fall handelt es sich um Bulgarien. Auch hier gewährt Hyundai die normale 5-jährige Garantie (s. HP von Hyundai-Bulgaria). Es gibt kein "Fall-Back" (o.Ä.) auf eine 2-jährige Garantie wie es hier zuhauf suggeriert wird! Wir sind hier in einem mehr oder wenigen öffentlichem Forum und es nervt einfach, wenn Leute was Falsches lesen müssen, dann meinen, Sie wären "informiert" (weil hier patent gelesen) und dann teilweise damit derbe selbst auf die Schnauze fallen oder dieses Falschwissen (es ist nicht mal Halbwissen) weiter verbreiten...
    Ich unterstelle ja keine Absicht oder Ähnliches, im Gegenteil...! :winke:
    Nichtsdestotrotz macht es das nicht "Richtiger" und es hilft nicht; z.T. sogar wirkt es gegenteilig...

  • Auszug aus den Garantiebedingungen:


    Zitat

    Die 5-jährige Garantie von HMC ohne Kilometerbeschränkung gilt nur für alle neuen Hyundai-Fahrzeuge, die ursprünglich von einem Endkunden bei einem autorisierten Hyundai-Händler im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz ohne den Zweck des Weiterverkaufs gekauft wurden.

    Im 1. Beitrag ist ja beschrieben, dass der Händler die Adressdaten des Käufers an den Händler in Bulgarien sendet - somit 5 Jahre Garantie.


    Kauft nun aber ein Zwischenhändler/Vermittler ein Auto in Bulgarien, um es weiter zu veräußern, gelten keine 5 Jahre Garantie. Die Garantie durch Hyundai kann sich verkürzen. Es kann aber auch nur die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers werden.

  • Hey Ceed, dass ist ja alles klar und evident...;-)
    Aber: Du sprichst eine Verkürzung der Garantie von 5 Jahren auf irgendeine niedrigere Zahl (vermutlich 2 Jahre) an..., aber genau das gibt es nicht!
    Dazu müsste es was Konkretes, was Schriftliches geben...
    Das wäre dann lediglich "Kulanz" (Kulanz auf die Gewährung einer Garantie) des Herstellers!
    Ich gebe es bald auf...
    Letztmalig: Entweder Garantie oder eben keine Garantie...; ergo entweder 5 Jahre Garantie (da Bulgarien) oder eben nur Gewährleistung...(24 Monate)..
    Und diese Gewährleistung hat dann nichts mit Hyundai zu tun. Diese muss nicht Hyundai gewähren, sondern der Verkäufer. (Händler)...
    Ferner gilt für diese Gewährleistung die generelle Beweislastumkehr nur innerhalb von 6 Monaten..., danach (Monate 7-24) obliegt die Beweislast dem Käufer...

  • ....ein 3. Mal schreibe ich es nicht mehr! Lehnt der Verkäufer die schriftliche Garantiebestätigung ab, kauf dir ein anderes Auto - oder gib dich mit 24 Monaten Gewährleistung zufrieden. Billiges Auto mit voller Garantie - davon träumen viele. Klappt aber nicht so leicht! :nenee:

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