Blitzerwarner illegal?

  • Ach Schlicki, was bereitet Dir denn Probleme??
    Das Wort Leseinkompetenz etwa?
    Q.e.d.!!
    Du hast behauptet, dass in dem von Reiner verlinkten Artikel nichts zu den Abständen nach einem Ortseingangsschild geschrieben wird...
    Angeblich sogar mit Absicht...!
    Im Artikel unter FAQ Punkt 2.1 wird ausschließlich darüber gesprochen!! (Keine bundeseinheitliche Regelung + die jeweiligen landesspezifischen Angaben werden dezidiert genannt!)
    Weniger Hochmut..., sage ich da nur...
    (Im Grunde völlig unnötig bzw. eine illusorische Hoffnung meinerseits...)

  • Mein persönliches Geschwindigkeitslimit liegt außerorts bei maximal 20 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Abzüglich der Toleranz sprengt das dann notfalls nicht mein Budget.

    Mein persönliches Limit ist an die Situation angepasst, das kann bei leerer Autobahn auch 140 bei 100 bedeuten. Sicherheit geht vor, die Abzocker sieht man in Deutschland meistens eh früh genug! :teach:


    @Darky
    Moin, ich befürchte deine Bemühungen sind bei Schlicki umsonst ... :grrr:

  • Hallo,


    Tatsache ist jedoch dass in DE erst 150 (oder sind es sogar 200) Meter NACH dem Ortsschild die zulässige Geschwindigkeit erreicht sein muss.

    Du verdrehst hier etwas. Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten immer ab dem Schild und ab da darf man nur noch mit der entsprechenden Geschwindigkeit fahren. Paradoxerweise gibt es Richtlinien der einzelnen Bundesländer die da teilweise eine "Blitzerfreizone" einräumen.


    Gruß
    Hans

  • Du hast behauptet, dass in dem von Reiner verlinkten Artikel nichts zu den Abständen nach einem Ortseingangsschild geschrieben wird...
    Angeblich sogar mit Absicht...!


    Das ist jetzt Deine Interpretation. Andere sind zulässig, denn auch auf der von Dir verlinkten Seite wird mit bemerkenswerter Unklarheit auf Folgendes hingewiesen:

    Zu einer Ortseingangstafel äussern die sich bewusst nicht. ;)

    Soviel zum Thema Lesekompetenz. Zurück zu einer ernsthaften Diskussion...


    Du verdrehst hier etwas.

    Ich?

    Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten immer ab dem Schild und ab da darf man nur noch mit der entsprechenden Geschwindigkeit fahren.

    Theoretisch ja, aber ...

    Paradoxerweise gibt es Richtlinien der einzelnen Bundesländer die da teilweise eine "Blitzerfreizone" einräumen.

    Du siehst den Widerspruch in Deiner Aussage?

  • Also Schlicki, Du bist wirklich frech, nicht in der Lage zu reflektieren und nicht gerade die hellste Kerze auf...
    In dem Link von Reiner ist alles sehr klar formuliert!!
    Einfach mal komplett lesen!!
    Vor einem Ortsausgangsschild darf noch unmittelbar geblitzt werden. Logisch, warum sollte es mir schon erlaubt sein, vorher zu beschleunigen...!
    Ebengleiches gilt für ein erneutes(!!) Geschwindigkeitsschild (mit der selben Geschwindigkeit logischer Weise!)...
    Nach dem ersten Geschwindigkeitsschild bzw. nach einem Ortsausgangsschild gilt natürlich unmittelbar die angegebene Geschwindigkeit, stets!!
    NUR: Es darf nicht unmittelbar nach eben diesem Schild geblitzt werden! Und das (entgegen Schlickis Behauptung) ist kein Widerspruch...!!
    Die jeweilige Entfernung, ab wann nach dem Schild geblitzt werden darf, obliegt den einzelnen Ländern (siehe Artikel/Bussgeldkatalog)!
    Ist doch wirklich nicht so schwer...

  • Lesekompetenz die Zweite. Aber Aschermittwoch war doch schon? :denk:

  • Hallo,


    Ich?

    Ja Du, denn Du schriebst "Tatsache ist jedoch dass in DE erst 150 (oder sind es sogar 200) Meter NACH dem Ortsschild die zulässige Geschwindigkeit erreicht sein muss." und das stimmt nicht. Gesetzlich gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung ab dem Schild (es sei denn durch ein Zusatzschild wird deren Anfang anders definiert) und endet mit einem entsprechenden Aufhebungsschild.


    Theoretisch ja, aber ...

    Theoretisch muss man auch beim Verlassen eines Kreisverkehrs blinken, aber in der Praxis wird das von vielen nicht getan und es wird nicht kontrolliert.


    Du siehst den Widerspruch in Deiner Aussage?

    Meine Aussage gibt nur wieder, wie die Kontrolle in den meisten Bundesländern gehandhabt wird. Sollte es in dieser "Blitzerfreizone" zu einem Unfall kommen und dem vermeindlich Geschädigten die zu hohe Geschwindigkeit nachgewiesen werden, trifft ihn auf jeden Fall eine Teilschuld.


    Oder um mal ein krasses Beispiel zu bringen:


    Du wohnst in SH (Schleswig-Holstein), dort gilt (laut der verlinkten Seite) eine 150-Meter-Blitzerfreizone. Du nutzt diese "Freizone" bis zum Ende aus und knallst die ersten 100 Meter noch mit 100 km/h durch den Ort. Auf diesem Stück nach dem Ortseingangsschild möchte eine Person die Straße überqueren und schätzt Deine Geschwindigkeit im guten Vertrauen falsch ein. Du kannst nicht mehr rechtzeitig abbremsen und tötest diese Person. Da kannst Du Dich dann nicht mehr mit der Freizone rausreden.


    Gruß
    Hans

  • Da kann man nur hoffen das es nicht soweit kommt....
    Mit 100 in einen Ort reinknistern ist aber auch schon extrem auch wenn es nur ein beispiel ist.


    Sagen wir es mal so, Blitzerfreizone hin oder her. Wenns blitzt hat man zu 98% selber was falsch gemacht. ;)


    Lg Tegralis

    Was ist Karma?
    12.07.2018 / Shit, hast dir nen Chinaknaller gekauft Digga? Ähm, Hyundai kommt aus Südkorea... 8| Is doch das selbe Digga!
    14.07.2018 / Yo Digga, hast du ma nen Starterkabel für mein Daimler da..... :schläge:

  • Zu #67: Ziemlich billige Polemik, aber egal, Du kannst gerne recht haben.


    Allerdings muss ich mich auch korrigieren (und entschuldigen), ich hatte Dich fälschlich als ernsthaften Diskussionspartner eingeschätzt. Tut mir leid.


    Zu #68: Tegralis hat recht. Man hat immer etwas falsch gemacht und sei es nur, ein unsinniges Tempolimit nicht beachtet zu haben.

  • Moin,


    da wir hier schon so schön OT sind....
    Diese "Blitzerfreizone" ist eine reine Empfehlung (also eine Kann-Bestimmung) und keine verbindliche Vorschrift! Die Polizei/das Ordnungsamt oderwerauchimmer darf die Blitzekiste also auch direkt vor/hinter dem entsprechenden Schild platzieren (und kassieren). Sie sollten es nur nicht.
    Ein famoses Beispiel war (wurde vor etlicher Zeit abgebaut) ein fester Blitzer ca. 5m hinter dem Ortseingangsschild Perleberg.
    Das ist genauso mit der Toleranz, ab der kassiert wird. In Sachsen Anhalt sollte erst ab einer Überschreitung (nach Abzug der Toleranz) von 10% kassiert werden. Dazu gilt eine "Bagatellgrenze" von 5km/h. Die Stadt Magdeburg (das Ordnungsamt) blitzt vorwiegend in 30er Zonen und kassiert ab 34km/h ab.
    Weil, sie berufen sich auf die 10%.
    Alles andere ist nur eine Empfehlung.....


    Grüße
    Torsten

    Geht nicht gibts nicht: kann nicht bedeutet: Faul!

  • Genau so ist es. Torsten hat vollkommen recht. Es liegt in der Hand der Kommunen bzw auch der Bundesländer, ob sie diese Freigrenzen nutzen oder nicht. Rechtlich bindend sind sie nicht. Das wurde auch hier schon in einem Fall so entschieden, als ein Geblitzter sich gegen das Fahrverbot wehren wollte, mit der Begründung, der Abstand wäre zu gering gewesen. Er gab hierbei keinerlei Änderung des ursprünglichen Fahrverbots.


    Selbst wenn man die Beschränkungen im Einzelfall als unsinnig ansehen sollte, was selbst ich gelegentlich tue, so halte ich mich schon im Sinne meines Geldbeutels weitestgehend daran. Wer das, aus welchen Gründen auch immer, nicht tun will, der sollte sich zumindest nicht ärgern, wenn er für sein Fehlverhalten belangt wird.


    Von daher fände ich es gut, wenn es für den Hyundai einen adaptiven Tempomaten gäbe, der das maximale Tempo mit der jeweiligen Geschwindigkeitsbegrenzung abgleicht. Das gibt es wohl beim Ford Focus.

    Ein Auto das nicht fährt, ist nichts wert......

    1026060.png

  • Hallo,

    da wir hier schon so schön OT sind....

    Ganz OT sind wir ja nicht, es geht ums Blitzen. (-;

    Zitat

    Diese "Blitzerfreizone" ist eine reine Empfehlung (also eine Kann-Bestimmung) und keine verbindliche Vorschrift! Die Polizei/das Ordnungsamt oderwerauchimmer darf die Blitzekiste also auch direkt vor/hinter dem entsprechenden Schild platzieren (und kassieren). Sie sollten es nur nicht.

    Und warum sollten sie es nicht? Der Grund dafür sind die Rechtsanwälte, die mit allen Mitteln versuchen ihre Mandanten da raus zu boxen. Und um die Gerichte von diesen unnötigen Rechtsstreitigkeiten frei zu halten, wurden in den meisten Bundesländern diese "Blitzerfreizonen" in den Richtlinien eingeführt.

    Von daher fände ich es gut, wenn es für den Hyundai einen adaptiven Tempomaten gäbe, der das maximale Tempo mit der jeweiligen Geschwindigkeitsbegrenzung abgleicht. Das gibt es wohl beim Ford Focus.

    Das gibt es auch schon in anderen Autos, aber bisher vorwiegend nur in den etwas teureren und/oder größeren Modellen. Aber wie bei so vielen anderen modernen Hilfsmitteln wird auch der adaptive Tempomat mit Geschwindigkeitsbegrenzungserkennung früher oder später auch in den günstigeren und kleineren Modellen Einzug erhalten. Ein aktuelles Beispiel dafür ist z. B. der neue Renault Captur. Der hat mittlerweile so vieles schon serienmäßig was beim alten Captur auch nicht gegen Aufpreis zu erhalten war.


    Gruß
    Hans

  • Moin,


    Zitat

    Und warum sollten sie es nicht? Der Grund dafür sind die Rechtsanwälte, die mit allen Mitteln versuchen ihre Mandanten da raus zu boxen. Und um die Gerichte von diesen unnötigen Rechtsstreitigkeiten frei zu halten, wurden in den meisten Bundesländern diese "Blitzerfreizonen" in den Richtlinien eingeführt.

    Sorry, aber diese Begründung ist Schmarrn!
    Rechtsanwälte versuchen genauso zu streiten, wenn der Blitzer statt 150m nur 140m vor/hinter dem Schild stand. Ein Limit gilt immer ab/bis Schild; Punkt, Ende!


    Grüße
    Torsten

    Geht nicht gibts nicht: kann nicht bedeutet: Faul!

  • Hallo,


    Rechtsanwälte versuchen genauso zu streiten, wenn der Blitzer statt 150m nur 140m vor/hinter dem Schild stand.

    Richtig, weil der Abstand dann nicht mehr den aktuell gültigen Richtlinien entspricht. Selbst wenn es nachweislich nur 1 Zentimeter weniger wären, würde der ein oder andere RA seinem Mandanten empfehlen vor Gericht zu gehen.


    Zitat

    Ein Limit gilt immer ab/bis Schild; Punkt, Ende!

    Da hast Du meine eingeschränkte Zustimmung. Eingeschränkt deshalb, weil es auch Geschwindigkeitsbeschränkungen gibt, die kein Aufhebungsschild erfordern.


    Gruß
    Hans

  • Moin,


    es gibt keine "aktuell gültigen" Richtlinien! Es gibt (wenn überhaupt, je Bundesland unterschiedliche) Richtlinien. Das sind aber lediglich Empfehlungen, mehr nicht.


    Und wenn bei einem Blitzer dieser Empfehlung nicht gefolgt wurde, dann ist das kein Grund, dass auch nur eine einzige der getätigten Messungen ungültig ist. Da können Anwälte aufschlagen, so oft und so viel sie wollen. Außer dass sie damit auf jeden Fall ihre Kohle "verdient" haben, kommt in 99,9999% der Fälle nix dabei raus. Sie versuchen nur, Ihren Mandanten das anders zu verkaufen... ;)


    Mit der Gültigkeit meinte ich, dass die Geschwindigkeit ab dem ODER bis zum jeweiligen Schild gilt, nicht "und".


    Grüße
    Torsten


    PS: Eigentlich geht es hier aber um die Legalität von BlitzerWARNERN, oder habe ich mich verlesen?

    Geht nicht gibts nicht: kann nicht bedeutet: Faul!

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