Blitzerwarner illegal?

  • Bei uns haben sie auch eine Straße von 70 auf 50km/h runtergesetzt - und jeder 2. Anwohner ist in den Blitzer gerauscht. Das neue Schild ist kaum jemandem aufgefallen, aber nach der Blitzaktion hat es der ganze Ort gewusst. Gewohnheiten ergeben leider nicht das Recht, so zu fahren wie immer, ohne auf die Schilder zu achten - man kennt sie ja alle, glaubt man. Ahnliches gab es mal bei einer Straße die zur Einbahnstraße wurde: Im 3-Minuten-Takt hatte man da anfangs immernoch Gegenverkehr, solange bis die Polizei vor Ort Verwarnungsgelder verteilt hat. Dann hatte es sich herumgesprochen.
    Verkehrsüberwachung und Verkehrserziehung ist notwendig - ohne geht es offenbar nicht. Hat mich in meinem Leben auch schon einiges gekostet, bis hin zum Fahrverbot. Trotzdem halte ich diese Vorgehensweise für richtig!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Deutsche Geisterbaustellen auf der Autobahn sind auch ganz schlimm: Da soll man nachts bei leerer Autobahn wo alle Bauarbeiter schlafen mit 60 dahinrollen ...
    Mit solchen Dummheiten senkt man natürlich die Akzeptanz von Limits, Hauptsache die Einnahmen stimmen. :teach:

  • Hallo,


    Der Bürgermeister eines Ortes der knapp bei Kasse ist, läßt das Ortseingangsschild 200 Meter raussetzen, sodaß ein Bereich entsteht, in dem 50 vorgeschrieben, aber nach Lage der Dinge gar nicht erforderlich ist.
    Dann investiert er in einen festen oder auch mobilen Blitzer um in diesem Bereich die Geschwindigkeit zu kontrollieren.

    Wie J-2 Coupe bereits schreib, so einfach kann ein Bürgermeister das Ortsschild nicht einfach versetzen. Ich kenne hier sogar zwei Beispiele wo es sinnvoll wäre die Ortschilder auf Grund der neu erbauten Discounter-Märkte außerhalb der Orte zu versetzen, dies aber nicht geschehen ist. Dort gibt es nicht einmal eine entsprechend angepasste Geschwindigkeitsbeschränkung.


    Zitat

    Die Kasse klingelt, weil dort auch solche Fahrer zu schnell sind, denen man sicher keine Tendenz zum Rasen nachsagen kann, die aber nach Gefühl fahren und 200 Meter vor dem echten Ortseingang eben noch nicht auf Tempo 50 runter sind.
    Die Einnahmen gehen an die Kommune, die finanziellen Sorgen des Bürgermeisters sind gelöst.

    Janeeisklar! Ortsunkundige gewissenhafte Fahrer werden dort schonmal nicht geblitzt, weil sie sich an den Schildern orientieren. Ortskunde Fahrer die rein gewöhnungstechnisch fahren, werden dort zwar dann geblitzt, aber sicher nur einmal. Das spült dann soviel Geld in die Kasse, dass die Gemeinde saniert ist.


    Übrigens ist genau dieses eine Mal bei Gewohnheitsfahrern zwingend notwendig, denn sonst fahren sie dort auch in 20 Jahren noch zu schnell.


    Übrigens können wir hier in Deutschland froh sein, dass man es sieht wenn man geblitzt wird. In Österreich gibt es Blitzer die den Namen eigentlich gar nicht verdienen, weil sie nicht blitzen. Dazu habe ich vor ein paar Wochen einen Bericht im Fernsehen gesehen, da wurde einer in wenigen Wochen 42 mal an der gleichen Stelle geblitzt und hat es nicht bemerkt.


    Zitat

    Der Bürgermeister schafft mit dem Versetzen des Ortseingangsschildes also einen neuen Straftatbestand (Legislative), überwacht die Einhaltung desselben (Exekutive) und schmettert in seiner Behörde auch alle Einsprüche dagegen ab (Judikative).

    1. Geschwindigkeitsüberschreitung ist kein Straftatbestand sondern nur eine Ordnungswiedrigkeit.
    2. Der Bürgermeister kann nicht einfach das gelbe Ortsschild versetzen, für dessen Standort gibt es gesetzliche Bestimmungen.
    3. Richtig, die Kommunen dürfen die Einhaltung der Gesetze überwachen.
    4. Es ist zwar richtig, dass Einsprüche in erster Instanz von der jeweiligen Behörde bearbeitet und entschieden werden, aber die endgültige Entscheidung obliegt entweder dem Verursacher, in dem er zahlt, oder einer höheren Instanz wenn er damit nicht einverstanden ist und vor Gericht zieht.


    Zitat

    Die Lösung für dieses Problem wäre ganz einfach: die Einnahmen aus der Geschwindigkeitsüberwachung dürften nicht an die örtliche Kommune gehen, sondern an den Bund.

    Da gebe ich Dir teilweise Recht. Teilweise deshalb, weil den Kommunen durch die Überwachung Kosten entstehen und diese zumindest gedeckt werden müssen. Wenn dann noch Geld übrig bleibt, sollte dies aber nicht an den Bund sondern an örtliche wohltätige Einrichtungen, z. B. die Tafel, gehen.


    Gruß
    Hans

  • Verkehrsüberwachung und Verkehrserziehung ist notwendig - ohne geht es offenbar nicht. Hat mich in meinem Leben auch schon einiges gekostet, bis hin zum Fahrverbot.

    Cool Jacky, wo hat dich das Fahrverbot denn erwischt? :winke:

  • Hallo,


    Deutsche Geisterbaustellen auf der Autobahn sind auch ganz schlimm: Da soll man nachts bei leerer Autobahn wo alle Bauarbeiter schlafen mit 60 dahinrollen ...
    Mit solchen Dummheiten senkt man natürlich die Akzeptanz von Limits, Hauptsache die Einnahmen stimmen.

    Die Geschwindigkeitsbegrenzungen in Autobahnbaustellen sind nicht nur zum Schutz der schlafenden Bauarbeiter sondern haben ihren Grund auch in den verengten Fahrstreifen, denn es gibt eine Verordnung, die regelt wie breit ein Fahrstreifen bei einer zugelassen Höchstgeschwindigkeit mindestens sein muss.


    Gruß
    Hans

  • Ja genau, und im Freiland fahre ich auf oft schmäleren Fahrstreifen und Gegenverkehr 100. Das macht Sinn, Verkehrssicherheit made in Germany.


    J-2 Coupe
    Dafür gibts bei euch auch schon Fahrverbot? :grrr: Ich habe noch kein Fahrverbot bekommen, mit angepasster Geschwindigkeit bin ich sicher unterwegs. :freu:

  • @ Trabbi


    Die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung erfordert für eine geschlossene Ortslage, daß eine "geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt". Eine geschlossene Bebauung liegt vor, "wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden".


    Der 2. Satz gibt hier dem Bürgermeister viel Interpretations-Spielraum, denn für eine "geschlossene Bebauung" reicht es, wenn "bebaubare" Grundstücke von der Straße zugänglich sind. Diese müssen nicht tatsächlich bebaut sein.


    Fakt ist jedenfalls, daß ich eine ganze Reihe Ortslagen kenne, wo das Ortseingangsschild weit vor dem tatsächlichen Beginn der Ortschaft steht. Offensichtlich ist die Verlagerung aus dem Ort raus also möglich und mittlerweile eher die Regel als die Ausnahme.


    Gerade als Ortsunkundiger orientiere ich mich auch am allgemeinen Eindruck der Verkehrssituation und nehme z.B. auf einer Landstraße angesichts einer nahenden Ortschaft schon mal Gas weg, auch wenn ich das Ortseingangsschild noch nicht erkennen kann.
    Ich würde aber nicht schon einige Hundert Meter vor dem tatsächlichen Beginn der Ortschaft auf 50 runter bremsen.

  • In Österreich gibt es Blitzer die den Namen eigentlich gar nicht verdienen, weil sie nicht blitzen. Dazu habe ich vor ein paar Wochen einen Bericht im Fernsehen gesehen, da wurde einer in wenigen Wochen 42 mal an der gleichen Stelle geblitzt und hat es nicht bemerkt.

    Wenn ich mich jetzt an das "Niveau" eines österreichischen Users anpassen wollen würde müsste ich dazu antworten dass es da ja wohl eher an den mentalen Fähigkeiten des/der jeweiligen (österreichischen) Verkehrsteilnehmers hängt.


    Tatsächlich jedoch sind Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte nur in DE mit dem -technisch völlig unnötigen- Kontrollblitz ausgestattet. Überall anders in Europa wird ohne geblitzt und niemand bekommt es mit wenn ein mobiles Passfoto geschossen wird.

  • Jens - Wo du persönlichst anfängst, angemessen zu bremsen ist dir überlassen. Bis zum Ortsschild musst du dein Fahrzeug auf die zulässige Geschwindigkeit reduziert haben - darüber gibt es keinerlei Diskussion.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Guten Morgen Schlicki, alles okay bei dir? :blume:
    Versteckte Blitzer haben keinen erzieherischen Effekt, genau das wollen wir doch nicht oder? :grrr:


    In Italien oder Ungarn stehen oft sogar Warnungen vor dem Blitzer weil man eben will dass die Leute langsam fahren und nicht nur bezahlen, für deutsche Abzocker-Verhältnisse kaum vorstellbar oder? :winke:

  • Dafür wird bei uns im Radio vor Blitzern gewarnt. Das klingt für mich auch nicht nach "Abzocker".

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Also generell halte ich die Novellierung des Zusatzparagraphen für total dämlich. Nun gibt es doch wieder eine Grauzone, wo der Beifahrer eine Blitzer App während der Fahrt laufen lassen kann.


    Hier hätte man einfach nur reinschreiben müssen, dass jegliche Art von Blitzer, Radarwarngerät und oder App während des Fahren mit Kraftfahrzeugen, Zweikrafträdern, Lastkraftwagen jeglicher Art den Fahrzeugführern und Bei /- Mitfahrern verboten ist. Oder man verbietet diese Zusatzfunktionen von Apps oder Geräten einfach komplett.


    Geschwindigkeitskontrollen, auch Abstandskontrollen sind nach wie vor wichtig, sonst würde jeder Fahren wie ein Berserker. Natürlich rege ich mich auch auf, wenn ich mal ein Foto kassiere, aber dann bin ich auch selber Schuld. Ob es nun absichtlich zu schnell war, oder wegen Unaufmerksamkeit spielt keine Rolle, es ist keine Abzocke sondern Recht. Wegen einer Geschwindigkeitsübertretung oder fehlendem Abstand hab ich jedenfalls noch nie den Führerschein abgeben müssen.


    LG Tegralis

    Was ist Karma?
    12.07.2018 / Shit, hast dir nen Chinaknaller gekauft Digga? Ähm, Hyundai kommt aus Südkorea... 8| Is doch das selbe Digga!
    14.07.2018 / Yo Digga, hast du ma nen Starterkabel für mein Daimler da..... :schläge:

  • Es ist immer einfach, bei Vorschriften auf deren Unsinnigkeit aus eigener Sicht hinzuweisen. Geschwindigkeitsbegrenzungen haben aber fast immer einen Sinn und sind in der Regel (leider?) notwendig.


    Das Versetzen des Ortsschilds ist nicht so einfach möglich, wie oben bereits diskutiert. Bei Geschwindigkeitsbegrenzungen innerorts ist das ähnlich. Hier sollte eine Durchgangsstraße innerorts auf 30 km/h beschränkt werden. Das hat nach einigen Anläufen auch geklappt. Die Straße gilt aber als Ausweichroute und wurde daher vom Landkreis betrieben, inklusive der Kosten. Jetzt gelten die 30 km/h, aber der Ort ist für alle künftigen Kosten zuständig. In dem Fall war es eigentlich eh unnötig, weil wegen der vielen Seitenstraßen (rechts vor links) eh nur langsam gefahren werden kann. Der Grund waren eher Anlieger, die hoffen, daß es jetzt leiser wird. Ich schätze, da irren sie sich.
    Hier gibt es viele Begrenzungen, wo zwar gemessen wird, aber durch Smylies hingewiesen wird, ob man im Limit liegt. Die Meisten halten sich dran und der Ort verdient nichts.
    Die mobilen Anhängerblitzer hat der Kreis bzw das Land angeschafft, und sie werden von der Polizei betrieben. Einzelne Orte haben von den Einnahmen also auch nichts. Allerdings stehen sie eh meist an den gleichen Stellen, da sie ja erst an die entsprechenden Stellen gebracht werden müssen. Es ist ja nicht überall Platz dafür.


    Gerade mobile Blitzer erkennt man meist recht einfach, wenn man mit offenen Augen fährt.


    Mein persönliches Geschwindigkeitslimit liegt außerorts bei maximal 20 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Abzüglich der Toleranz sprengt das dann notfalls nicht mein Budget. Allerdings halte ich mich meist an die Vorschriften, und ich ärgere mich nur, wenn das kaum ersichtlich war oder ist, und ich mich deshalb falsch verhalten habe. Das kann dann nicht nur die Höchstgeschwindigkeit betreffen.


    Man sollte aber auch daran denken, daß man bei uns vergleichsweise günstig weg kommt. In der Schweiz und in Österreich halte ich mich akribisch an alle Vorschriften.....

    Ein Auto das nicht fährt, ist nichts wert......

    1026060.png

  • Jens - Wo du persönlichst anfängst, angemessen zu bremsen ist dir überlassen. Bis zum Ortsschild musst du dein Fahrzeug auf die zulässige Geschwindigkeit reduziert haben - darüber gibt es keinerlei Diskussion.


    Richtig, keine Diskussion.
    Tatsache ist jedoch dass in DE erst 150 (oder sind es sogar 200) Meter NACH dem Ortsschild die zulässige Geschwindigkeit erreicht sein muss.


    Geschwindigkeitsbegrenzungen haben aber fast immer einen Sinn und sind in der Regel (leider?) notwendig.


    Ersteres leider nein.
    Beispiele dafür gibt es ohne Ende.
    Hier im Norden ist es bei vielen Gemeinden beliebt, Tempo 30 wegen "schlechter Strassenverhältnisse" zu verordnen. Die Strassen sind dabei nicht besser oder schlechter als vielen Anderen im nächsten Umkreis.
    Ähnliches gilt ausserorts für kurvige Strecken. Bei einer kann man die Kurven kaum erkennen, aber es gilt Tempo 70. Bei einer anderen fliegt man bei 70 schon in die Botanik, aber von einem Limit keine Spur.
    Und dann kommen noch die Waldwege - da habe ich schon unzählige Fotos mit Tempolimits von 50 oder 70 - mitten im Wald, Naturpiste (teilweise sogar verwachsen) und wenn man mit solchem Speed da drübersegelt ist sogar bei einem kernigen 4x4 das Fahrwerk Geschichte. Aber dort wird dann auch nicht geblitzt - zumindest habe ich das noch nie gesehen. :D
    Zweiteres - wenn sie das tatsächlich immer wären gäbe es noch weniger Unfälle. Und noch mehr Staus.

  • Die Abstandregelungen unterscheiden sich je nach Bundesland. In Rheinland Pfalz sind in beispielsweise 100 m nach dem Schild.
    Aber das gilt nicht für Ostsschilder, denn dann darf generell direkt nach dem Schild gemessen werden.


    https://www.bussgeldkataloge.de/blitzer-aufstellen/

    Ein Auto das nicht fährt, ist nichts wert......

    1026060.png

  • Das ist jetzt Deine Interpretation. Andere sind zulässig, denn auch auf der von Dir verlinkten Seite wird mit bemerkenswerter Unklarheit auf Folgendes hingewiesen:

    Zitat

    "Beachten Sie: Wenn die Behörden in Deutschland Blitzer aufstellen, ist der oben genannte Abstand nur für den Bereich nach der Geschwindigkeitsbegrenzung gültig. Vor einem Orts- oder Temposchild gilt dies nicht. Werden Fahrer mit ihrem Auto also kurz vor einer Ortsausgangstafel geblitzt, ist die Messung meist regelkonform."


    Zu einer Ortseingangstafel äussern die sich bewusst nicht. ;)

  • Woow, beeindruckend Schlicki...; und zwar Deine Leseinkompetenz...!
    Lies bitte den verlinkten Artikel nochmal, dieses Mal vielleicht mit einer "höheren Intensität"...! :schläge:

  • Es wird wohl meist nicht angewandt, aber darauf verlassen würde ich mich nicht. Viel Spaß beim Prozeß....
    Klar gibt es auch unsinnige Beschränkungen. Ich kenne beispielsweise 100er Beschränkung auf der Autobahn, die keinen Sinn gibt. Oft werden die Schilder nach Baustellenabbau aber auch noch diverse Monate stehen gelassen.


    Allerdings ist man bei uns in der Pfalz noch nicht so weit, auf Waldwegen Geschwindigkeitsbegrenzungen aufzustellen.


    Übrigens heißt ja die fehlende Beschränkung, also 100 km/h auf der Landstraße, nicht, daß man überall dort auch die 100 km/h fahren kann ohne aus der Kurve zu fliegen. Wer so fährt, sollte eh seinen Führerschein wieder ab geben. :prost:

    Ein Auto das nicht fährt, ist nichts wert......

    1026060.png

  • Reiner, auf die Interpretation einer privaten Webseite verlasse ich mich sowieso nicht. ;)


    Inzwischen kommt dazu dass jedwede Geschwindigkeitsmessung von privaten Unternehmen im Auftrag von Kommunen sowieso rechtswidrig ist.


    Aber - eine Diskussion über dieses Thema hier ist mangels qualifizierter Teilnehmer -ausser vielleicht Dir und Trabbi- sowieso illusorisch, den Stammtischgeschwätz ist ja wertlos.


    Btw - was sollte denn eigentlich der Buchstabenmüll in #58 heissen?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!