Polizei verweigert Unfallaufnahme

  • Kann ich nachvollziehen. Würde ich IN DIESEM FALL wohl auch nicht machen...... :unsicher:


    Das sehe ich eben genauso. Und die Begründung unseres Oberfranken (#20) trifft es perfekt.


    Btw, mit Moralinsäure kann man sich auch selber verätzen.

  • Moin,


    Zitat

    Deshalb kann ich mir hier auch kein Bild über dessen Fahrtüchtigkeit machen.

    Das übernehmen in diesem Fall dann auch Leute, die das können..... ;)


    Grüße
    Torsten

    Geht nicht gibts nicht: kann nicht bedeutet: Faul!

  • Hallo,


    wer schon einmal in einer Waschstraße war, der sollte wissen dass dort in der Regel am Anfang ein Schild ist "Gang raus bzw. Automaitk auf N stellen, Bremse lösen, Motor abschalten".


    Als ich das erste Mal mit unserem Captur TCe 120 EDC in der Waschstraße war, habe ich das Personal gefragt ob ich auch den Motor abschalten muss, denn der lässt sich nur in Stellung P und mit getretener Bremse starten. Wenn das bei dem Fahrzeug des Verursachers genauso ist, und er einfach nur das Schild befolgt hat, dann ist der Ablauf des Unfalls, Bremse treten, Wählhebel von N über R (mit kurzem Aufleuchten der Rückfahrlichter) auf P, Motor starten, Wählheben von P über R auf D, völlig normal.


    Und das der Verursacher von dem Unfall nichts gemerkt hat, ist auch recht einfach zu erklären. Der Hintermann wird nur leicht aufgeschoben und bei diesen Schubser kann man auch denken, das waren nur die dauerhaft laufenden Beförderungsrollen.


    Gruß
    Hans

  • Der Torsten hat auch sonst nix in seinem Leben zu scheissen, wie es aussieht.
    Man, was is denn los mit dir? Der Beschuldigte gibt alles zu, hats gemeldet bei der Versicherung etc - trittst du auch leute, die schon am boden liegen? scheinbar schon! Solche menschen wie dich brauchen wir noch mehr in der gesellschaft...nicht!

    i30 Fastback - 1,4 T-GDI - 2XX PS - 3XX NM


    Mods:

    - VMAXX 4 Kolben Bremsanlage mit zweiteiliger geschlitzter Bremsscheibe mit Stahlflexleitung

    - Carbon Spiegelkappen

    - Fastback N Heckspoiler/Heckklappe / Spoiler in Carbon

    - I 30 N Powerflex Drehmomentstütze in Gelb

    - TOMASON TN 20 in 8 x 18 ET 45

    - H&R Federn 35 mm

    - KC Customparts AGA

    - Mazza Engineering Motortuning

    - Pipercross Luftfilter

    - Folierungen im Außenbereich

    - Getönte Scheiben

    - Alcantaraveredelung im Innenraum (Coreo Sattlerhandwerk)

  • Hallo Trabbi, auf den Schildern steht aber drauf, dass der Motor an bleiben soll. Gang raus, Hebel auf N. Das sagen die auch nochmal. Vielleicht war er das erste mal in der Anlage. Ist ja auch scheiß egal. Der Mann hat seine Schuld zugegeben und nun liegt es an meinem Gutachter/anwalt, das Maximum aus der Versicherung rauszupressen.


    Und so leicht war das nicht... der Styropor Klotz vorm Kühler ist auf jeden Fall tot. Bin gespannt was das Gutachten sagt. ^^


    Schäden, die der Gutachter heute gefunden hat:
    - Motorhaube schief
    - Frontschürze deformiert
    - Kühlergrill deformiert
    - Kotflügel links und rechts gestaucht (ist mir gar nicht aufgefallen)


    Auch wirkt es so, als würde die ganze Front links runter hängen. Er geht daher von aus, dass die Karosse ggfs. verzogen ist. Er will mich heute aber nochmal anrufen und die Kiste aufbocken und mal drunter schauen. Wenn die Karosse tatsächlich hin ist, wirds ggfs. wirtschaftlicher Totalschaden und ich bin allen Stress durch die GAP Versicherung los.

  • Zitat

    Der Torsten hat auch sonst nix in seinem Leben zu scheissen, wie es aussieht.
    Man, was is denn los mit dir? Der Beschuldigte gibt alles zu, hats gemeldet bei der Versicherung etc - trittst du auch leute, die schon am boden liegen? scheinbar schon! Solche menschen wie dich brauchen wir noch mehr in der gesellschaft...nicht!

    Moin,


    auf solche niveauvollen Beiträge antworte ich für gewöhnlich nicht.....
    Einfach mal den Ursprungspost RICHTIG lesen! Er ist MEHRFACH draufgefahren!
    Und wenn man weiterliest, dann hat er es erst zugegeben, nachdem er das Video angesehen hat und nicht mehr anders konnte.
    Und wenn man die Schaden Auflistung liest, dann war der Bums mehr als leicht!


    Aber macht mal.....


    Grüße
    Torsten

    Geht nicht gibts nicht: kann nicht bedeutet: Faul!

  • Wenn man eine Anzeige macht, und Fahrerflucht vorliegt, dann muß die Polizei handeln, auch wenn das auf Privatgelände passiert ist. Zudem kommt dazu, daß es zwar ein privates Gelände ist, welches aber durch die Benutzer der Waschanlage quasi einen Öffentlichkeitsstatus hat.


    Da ist das ähnlich wie wenn man auf einem Supermarktparkplatz besoffen oder ohne Führerschein fährt. Auch dort kann man den Führerschein verlieren.
    Es gibt sicher Fälle, wo man kleine Schäden nicht bemerkt, die beispielsweise beim Einparken passieren. Wenn dann die Leute älter sind, dann würde ich keine entsprechende (Fahrerflucht-) Absicht unterstellen wollen, selbst wenn sie noch gut zum Führen eines KFZ fähig sind.
    Ist die Anzeige aber raus, nützt das alles nichts, dann sind die Punkte und die Strafe fällig. Selbst Rücknahme der Anzeige geht nicht mehr, wenn diese quasi von Amts wegen erfolgt.


    Immerhin ging das hier noch gut aus. Bei der Höhe des Schadens sollten allerdings auch unflexible Leute so etwas bemerken. Oder ist unser I30 vorne so flexibel gebaut?..... :unentschlossen:

    Ein Auto das nicht fährt, ist nichts wert......

    1026060.png

  • Ich sehe es wie TorstenW.


    Bei der Schadenhöhe war das kein kleiner Bums den man nicht bemerkt haben will. In meinen Augen ist die Fahrerflucht Vorsatz gewesen, wenn nie einer was dagegen sagt macht es der Opi beim nächsten Mal wieder so, nach dem Motto "vielleicht hat's ja diesmal niemand gesehen". Von mir hätte er die Quittung definitiv bekommen, aber muss jeder für sich entscheiden.


    Grüße Kater


    P.S. Ist einfach nur meine Meinung, mancher hier sollte vielleicht mal über seinen Schreibstil nachdenken. Nur weil einem die Meinung eines Anderen nicht passt...
    Ihr wisst was ich meine.


    :prost:

  • Der Opi war aber vorne - aufgefahren ist der "Geschädigte". Auf normalen Straßen ist der auffahrende Schuld, in der Waschstraße ist das andersherum. Man kann anderen ins Heck reinscheppern, und bekommt den Schaden bezahlt. Irgendwie geil, oder?

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Nur kurz zum Thema Unfallflucht:


    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – umgangssprachlich Unfallflucht – ist eine Straftat. Sie kann allerdings nur im öffentlichen Straßenverkehr begangen werden und nicht auf abgesperrtem Privatgelände. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Landgericht Arnsberg.
    LG Arnsberg, Az. 2 Qs 71/16

  • Auf vielen öffentlich für KFZ zugängigen Privatgeländen steht aber auch ein Schild, welches darauf hinweist, daß auch hier die StVO gilt.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Tja wenn ich bei mir ein Grundstück ein Schild aufhänge "Freihandelszone" hat das exakt die gleich Wirkung...
    Das ist nicht mehr als eine Willensbekundung des Besitzers des Privatgeländes wie er gerne hätte, dass der Verkehr von statten geht.
    Hält sich jemand nicht daran, kann er (aber das kann er sowieso) von seinem Hausrecht gebrauch machen und denjenigen entsprechend verweisen.
    Rechtliche Wirkung ist aber gleich Null...

  • Ein Privatgelände ist kein Rechtsfreier Raum. Auch wenn die Polizei nicht tätig wird, kann ich den Schädiger vor Gericht bringen, um Schadensersatzforderungen zu stellen.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Es ist so, wie ich oben schon schrieb, wer denkt, daß er auf Privatgelänge, welches öffentlich zugänglich ist, keine Straftat begeht, der ist auf dem Holzweg.
    Bei einem abgeschlossenen Privatgelände gilt das eben nicht, und genau das hat das Gericht oben entschieden.


    Ich hatte übrigens genau diesen Fall schon in der Familie, ohne daß ich jetzt näher darauf eingehen möchte.

    Ein Auto das nicht fährt, ist nichts wert......

    1026060.png

  • Mega Nachrichten. Habe mal meine Eier zusammen gesammelt und den Händler angerufen, bei dem ich den i30 damals gekauft habe.


    Er würde das Fahrzeug in Zahlung nehmen und günstig reparieren. Mit der Knete von der Versicherung wird dann die Finanzierung ausgelöst. Dafür kaufe ich bei ihm ein Lagerfahrzeug zu nem guten Kurs ^^


    Scheinbar macht die Kohle vom Neukauf den "Verlust" für ihn mehr als wett.


    Son Fastback 1.4 mit DCT würde mich schon reizen :D

  • Naja mal schauen ^^ Dann gibts nen Gutschein für die Waschanlage mit Feindkontakt :D


    Der Händler möchte vorher gern das Gutachten sehen um abzuschätzen, ob sich unser Plan noch lohnt. Also hoffen, dass es nicht zu derbe ist, sonst taugt die Kiste wohl nur noch fürn Export.

  • Moin,


    Der Opi war aber vorne - aufgefahren ist der "Geschädigte".


    öhmmm..... Ich habe die relevanten Textstellen mal für Dich markiert.



    Lesen und verstehen, woll?! :mad:
    [quote='J-2 Coupe','index.php?page=Thread&postID=488563#post488563']
    Auf normalen Straßen ist der auffahrende Schuld, in der Waschstraße ist das andersherum. Man kann anderen ins Heck reinscheppern, und bekommt den Schaden bezahlt. Irgendwie geil, oder?


    Unfug hoch 3. Grund: Siehe oben.


    Grüße
    Torsten
    PS: Und das will der Opa nicht bemerkt haben....... :anbet:

    Geht nicht gibts nicht: kann nicht bedeutet: Faul!

  • Ähm... ?(
    Du hast doch noch gar keine konkreten Zahlen, was Dein Auto jetzt mit Schaden noch wert ist, oder?
    Insofern kannst Du gar nicht einschätzen, ob der Händler Dir wirklich ein gutes Angebot gemacht hat...!
    Anyway, in mehr als 99% der Fälle ist es eine schlechte (monetäre) Entscheidung, sein Auto bei dem Händler in Zahlung zu geben, bei dem man sein Neufahrzeug kaufen möchte...(Bequemer/weniger umständlich ist es natürlich!)
    Wenn Du das beste für Dich, so klingt es zumindest die ganze Zeit, ergo das meiste Geld, rausholen möchtest, "musst" Du quasi beide Akte (Verkauf+Kauf) voneinander separieren...

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