Frontschaden, bitte um Hilfe

  • Gehe mit bg1 absolut d'accord!!


    @TE
    Als aller erstes der gegnerischen Versicherung mitteilen, dass Du deren GA nicht in Anspruch nehmen wirst, da Du einen eigenen hast...!! Ab zum Anwalt. Alles andere ist doch (zunächst einmal) völlig Banane und pillepalle...; Du musst zusehen, dass DU zu all DEINEN Rechten kommst.

  • Und am Jahresende dann über die steigenden KFZ-Versicherungsprämien wundern...

    Golf 7 und Seat Ibiza


    Ehemals aktiv mit dem i30 GD und i10 IA


    Schüss! :-)

  • Klar soll man ohne Nachteil und zufrieden aus so einer Sache herauskommen, aber muss es wirklich immer das gaaanz große Kino sein und müssen immer möglichst viele Leute viel Geld damit verdienen?


    Ich hatte in meinen über 30 Jahren als Autofahrer auch schon so manchen Schaden/Unfall, zum Glück wurde ich nie mit einer Schuld oder auch nur Teilschuld bedacht, die meisten Schäden wurden fiktiv abgerechnet und dann selbst oder zum Teil selbst gerichtet, es war auch ein so genannter 130% Schaden dabei, aber ich habe bei all diesen Schäden auch nicht nur ein einziges Mal den Weg zu einem für mich arbeitenden Anwalt suchen müssen, sondern alles immer selbst und letztlich für mich zufriedenstellend geregelt.
    Hat zwar manchmal etwas Nerven und den einen oder anderen Schriftwechsel erfordert, aber dummer bin ich dadurch auch nicht geworden und so richtig über den Tisch gezogen fühlte ich mich auch nie dabei :teach:

    Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher.

  • Ich will mich da nicht eimischen von wegen RA oder nicht, aber bei einem Schaden von ca. 2000€ einen Zettel an die Scheibe zu klemmen, ist eigentlich Unfallflucht.
    Und allein schon deshalb würde ich einen fähigen RA konsultieren.
    Alles andere bringt nur Ärger.

    Ein Hoch auf meinen i30, das 4l Auto, aber Öl auf 1000Km.

  • So wie sich das für mich liest, möchtest du einfach Umsatz generieren. Bei einem so jungen Auto mit der Laufleistung wäre mir eine sorglose und problemlose Abwicklung wichtiger als Summe X als Gewinn zu verzeichnen. Sollte ich mit meiner Annahme richtig liegen, solltest du im Freundeskreis nach einem Gutachter schauen, der sich damit gut auskennt und auch einiges mehr anschreiben kann ohne damit seinen Job zu gefährden, aber die Richtigen wissen schon was Sie können und was nicht.


    https://cutt.ly/jrceGzI 259,- mit Versand
    https://cutt.ly/wrceKgI 10.95€ ( brauchst aber bestimmt kein Kilo )
    https://cutt.ly/BrceK5W 19,- + Versand


    Stoßstange kannst bisschen fuschi fuschi mit Spachtelmasse machen, bisschen drüber lackieren und den Rest, ab ins Portmonee. Sollte ich falsch liegen und du möchtest eine vernünftige Reparatur, Anwalt + Fachwerkstatt (oder eine gute Werkstatt deines Vertrauens ).


    Ja das ganze geht auch ohne Anwalt, aber warum eine Leistung nicht in Anspruch nehmen, die man nicht bezahlen muss und einen davor bewahrt weniger zu bekommen als einen zusteht.[/size]

  • Weniger bekommen, als einem zusteht? Hier kann es einzig und alleine um die Wertminderung gehen. Diese kann eine Werkstatt auch beziffern bzw. eine Versicherung schätzen. Passt der Betrag nicht, kann man immer noch mehr verlangen / versuchen.


    Der Schaden an sich lässt aber mit Sicherheit keine 500 EUR Wertminderung zu...

    Golf 7 und Seat Ibiza


    Ehemals aktiv mit dem i30 GD und i10 IA


    Schüss! :-)

  • Bei meinem zweiten Unfall, geparktes Auto in einer privaten Tiefgarage, war der Fall ja eigendlich klar. Die Versicherung stellte sich gegen alles quer. Mein Abschleppunternehmen, Gutachter und die Werkstatt wo das Auto stand und der neue bestellt wurde. Alles ging schon Richtung Gericht.
    Mit einem Gutachten kann ich nicht weiterhelfen, es gibt keins. Doch es gibt eins: Schadenshöhe zwischen 25000 und 30000€, ein detaliertes Gutachten wird nur auf Wunsch der Versicherung estellt, Kostepunk ca. 6500€.

    Das Leben ohne Guzzi ist möglich...aber sinnlos



    Software PD.EUR.SOP.016.3.230911

    Modell PDAS.S5ALN.EU

    Navi Compact Gen5

  • "Der Schaden an sich lässt aber mit Sicherheit keine 500 EUR Wertminderung zu... "


    Ich denke schon, dass hier eine merkantile Wertminderung anzusetzen ist. Es gibt natürlich Urteile, die das bei eher kleinen Schäden (die eventuell gar kein Blech betreffen) anders sehen, aber es gibt genauso Urteile, die selbst bei solchen Schäden wie hier gezeigt klarstellen, dass solch ein Fahrzeug nicht mehr als unfallfrei verkauft werden darf, sprich der Unfallschaden im Falle des Verkaufs offenbarungspflichtig ist. Das ist hier in meinen Augen der Fall und ein gewisser Teil der Käufer würde das Fahrzeug schon genau deshalb nicht kaufen (und der andere Teil der bereit ist eine Minderung im Preis erwarten). Schon aus diesem Grund heraus ergibt sich ein Minderwert - wäre jedenfalls meine Ansicht - ob der Gutachter das genauso sieht und entsprechend im Gutachten ausweist, müßte man sehen, ob die Versicherung es dann bezahlt auch.


    Wir reden bei 2000 km ja faktisch noch von einem Neuwagen. im Falle eines Totalschadens (der hier nicht vorliegt) gäb es vermutlich Neuwert ersetzt.


    Es gibt verschiedene Berechnungsmodelle. nach Sahm/Rohkopf ergäbe sich zB: 22000€ Wiederbeschaffungs-/Zeitwert des Fahrzeugs, 3000€ Reparaturkosten. Im ersten ja daher 5% aus Summe (Wiederbeschaffungswert 22000+ netto Reparaturkosten 2521€) = 1226€ merkantiler Minderwert
    -> das klingt nun erstmal ziemlich hoch, tritt aber sicherlich ein, wenn man die Karre als Jahres- oder Halbjahreswagen verkaufen möchte. Tritt auch ein, wenn das Auto beispielsweise geleast ist und man es nach 24 Monaten zurückgeben muss... Nach 36 Monaten ist es vielleicht weniger... ABER: der Minderwert wird für den Zeitpunkt des Unfalls berechnet (und nicht daraufhin ob du das Fahrzeug vorhattest 2, 4, 6 oder 8 Jahre zu fahren). Da wir hier faktisch von einem Neuwagen oder fast Neuwagen reden, ist er also zum jetzigen Zeitpunkt entsprechend hoch.


    Natürlich kann es sein, dass das Verhältnis von Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten unter 10% liegt, das gibt dann die Tabelle nicht her, aber dass ein gewisser Minderwert existiert, sollte nach obiger Begründung einleuchten (und die Tabellen sind ja keine Gesetze sondern nur Hilfen), selbst wenn er 'nur' mit 500€ beziffert oder von einer höheren Summe auf diesen Betrag gekürzt wird (seitens der Versicherung), ist das ja Geld.


    Incorekz
    Berichte mal bitte, wenn das Thema erledigt ist.

  • Wertminderung wird dein RA immer ansetzen und dein eigener Gutachter auch.
    Parkrempler, Abrieb auf der Heckstoßstange und Kratzer bis ins Plastik.


    Neue Heckstoßstange, samt Parksensoren wurden verbaut. Wertminderung wurde durch den Gutachter mit 500 Euro aufgelistet.
    Anstandslos von der Gegnerversicherung hingenommen.
    Genauso wie mein RA beim Totalschaden davor mehr als die zulässige Tagesanzahl für Verzicht auf einen Ersatzwagen berechnet hat. Auch das wurde von der gegnerischen Versicherung hingenommen ohne zu murren. Waren am Ende über 300 Euro mehr in der Tasche.


    Es geht nicht nur darum, dass du zu all deinen Rechten kommst, sondern deinen wirklichen Schaden so gering wie möglich zu halten.

  • da lag ich ja mal ziemlich präzise mit der Höhe der Wertminderung :-)

    Golf 7 und Seat Ibiza


    Ehemals aktiv mit dem i30 GD und i10 IA


    Schüss! :-)

  • Die Anzeige bringt dir selbst aber nix. Ist vom Unfallgegner so vielleicht nicht korrekt gelaufen, aber er ist gefunden - das ist, was für den TE zählt. Ich hätte keine Lust drauf als erzieherische Maßnahme dem Unfallgegner so im Nachgang noch einen reinzuwürgen wo ich selbst nix von habe. Ist ja niemand zu körperlich zu Schaden gekommen.

  • Wenn jemand nach einem Unfall am Fahrzeug des Geschädigten seine Adresse hinterlässt, unter der er dann auch tatsächlich problemlos zu erreichen ist, dann ist das in meinen Augen keine Fahrerflucht. Wie das der Gesetzgeber sieht ist ein anderes Kapitel - aber von meiner Seite würde diesbezüglich keine Anzeige erfolgen. Wer so ehrlich ist und einen Zettel hinterlässt, aber dann trotzdem angezeigt wird - der hinterlässt (sollte sowas nochmal passieren) wohl keinen Zettel mehr. Denn wenn ich jemanden reinfahre, und ihm meine Adresse hinterlasse, dann aber genauso bestraft werde, als wenn ich abgehauen wäre - dann hau ich das nächste mal gleich ab, und hinterlasse keinen Zettel mehr. Macht ja keinen Unterschied. Und ich habe dann eine gute Chance nicht ermittelt zu werden.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Ich würde eher sagen, wenn der Führerschein für 1 Jahr weg ist, er das nächste mal korrekterweise die Polizei ruft. Der Zettel kann wegfliegen, von jemandem entfernt werden oder durch Regen unleserlich werden. Es gibt auch manche, die hoffen darauf, dass das passiert.

    Hyundai? Einmal und nie wieder!

    Einmal editiert, zuletzt von Ceed ()

  • Also ich wäre super dankbar und glücklich damit, wenn jemand einen Zettel mit Adresse an meine Scheibe geklemmt hätte. Muss ich da noch einen draufsetzen? Vielleicht passiert das dir ja auch mal "noby". Und woher willst du wissen ob der Verursacher nicht doch bei der Polizei war und den Vorfall gemeldet hat?

  • Moin!
    Es erfüllt immer den Tatbestand einer Fahrerflucht, wenn ich ausschließlich(!!) (egal wie lange ich vorher gewartet habe!) einen Zettel an der Windschutzscheibe hinterlassen habe (s. §142 StGB).
    Heißt, ohne Meldung/Selbstanzeige bei der Polizei.
    Warte ich an der Unfallstelle auf die Feststellung meiner Personalien (ausreichend lange) und fahre dann zur Polizei oder melde es per Telefon, komme ich je nach weiteren Umständen i.d.R. um den Tatbestand herum...
    Aber nicht mal Letzeres ist absolut in Stein gehauen; ergo möchte der Gesetzgeber letztlich, dass der Unfallverursacher am Unfallort so lange verweilt, bis die Polizei eben eintrifft... :winke:

  • redskins
    Das wird sich spätestens bei der Polizei klären, ob eine Meldung vorliegt. Wenn es bei mir so wäre, ganz klar Anzeige. Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt, der Führerschein wird für mind. 1 Jahr eingezogen, die Versicherung nimmt Regress, dazu noch ne saftige Geldstrafe. Wer einen Unfall verursacht muss warten bis der Geschädigte kommt, kommt keiner muss die Polizei gerufen werden!

  • Da bin ich bei dir, dass Fahrerflucht kein Kavaliersdelikt ist. Allerdings sieht das in unserem Fall hier doch etwas anders aus. Und nochmal, wir wissen alle nicht, ob sich der Verursacher vielleicht schon vorab bei der Polizei gemeldet hat. Kein Unfallflüchtiger hinterlässt seine Daten am Unfallort. Und nochmal, ich bin bei dir wenn diese Pfeifen sich einfach aus dem Staub machen, da würde es bei mir noch ganz andere Strafen regnen. Denke aber, dass es hier doch etwas anders ausschaut.


    PS: Bei uns kommt die Polizei schon gar nicht mehr. Die fragen dich ob das Fahrzeug noch fahrbereit ist oder ob es Verletzte gegeben hat, falls nicht, bitten sie dich zur Dienststelle zu kommen.

  • noby
    Man darf die Kirche auch mal im Dorf lassen und muss nicht mit Kanonenkugeln auf Spatzen schießen. Und wenn man doch den Lehrer spielen möchte, kann man einem immer noch höflich darauf hinweisen, die Polizei beim nächsten Mal zu verständigen.

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