Nicht abschaltbares e-call ist Gewährleistungsmangel

  • Manchmal können Richter (sogar die an einem Amtsgericht) wahre Helden sein.


    Siehe Überschrift - Az 44 C 314/17 AG Düsseldorf.
    Hier auch ein Artikel dazu (3. Thema). Wobei ich mich frage was an dieser Entscheidung kurios sein soll.

  • Ich wollte so eine Datenkrake auch nicht im Auto haben, aber skurril ist das Urteil schon, da der Hersteller ja gesetzlich verpflichtet ist diese Funktion einzubauen. Welchen Sinn hat diese Vorschrift, wenn die Funktion dann wieder abgeschaltet wird?

  • Der betroffene Autohersteller wird sicherlich nicht in Berufung gehen, wozu auch, eine festgelegte EU-Richtlinie wurde in der ersten D-Gerichtsinstanz angezweifelt. Er will ja nicht noch eine länderspezifische Lösung mit einem Vorabcrasherkennungssystem inkl. E-Callnotrufsystem anbieten. Gut für den Kläger.


    Wer will noch das E-Call vorübergehend abschalten können? Die wenigsten, für die meisten ist es wie üblich..egal. :winke: Somit wird kaum ein Autohersteller ein abschaltbares Notrufsystem ab Werk nur für D. einbauen. Mir ist es egal, ob ein Autohersteller aufzeichnet, dass ich mit meinem Dacja zur Altkleiderstelle fahre und dann noch schnell bei Aldi einkaufe :denk: Bin ich ein Mi-6 Geheimagent, oder was?

  • Welchen Sinn hat diese Vorschrift, wenn die Funktion dann wieder abgeschaltet wird?

    Informationelle Selbstbestimmung zum Beispiel?


    Mir ist es egal, ob ein Autohersteller aufzeichnet, dass ich mit meinem Dacja zur Altkleiderstelle fahre und dann noch schnell bei Aldi einkaufe Bin ich ein Mi-6 Geheimagent, oder was?

    Das "sollen sie doch aufzeichnen was sie wollen, ich hab nichts zu verbergen!" ist ein Synonym für "Ignoranten aller Länder, vereinigt Euch!" Nur weil man nicht versteht was etwas heisst sagt man dass es einem egal ist ob es gemacht wird.
    Mündiger Bürger geht anders.

  • Prinzipiell habe ich auch wenig zu verbergen, auch wenn mir bei dem Gedanken, daß man mich quasi fernüberwacht, nicht so recht wohl werden will. Man könnte ja sogar aus der Ferne den Motor abstellen. Bei einem Diebstahl wäre das immerhin praktisch.


    Natürlich kann man immer positive Dinge sehen, wie auch eine Meldung des Autos nach einem Unfall. Interessant wäre auch, wenn das Auto gleich meldet, daß es irgendwo zu schnell war, und man dann gleich automatisiert einen Strafzettel bekommt. Spätestens dann würden wohl einige Leute aufwachen und das System doch nicht mehr wollen.


    Überwachung ist ja in gewissen öffentlichen Bereichen sinnvoll, in meinem Privaten Bereich wäre ich aber weiterhin gerne der Herr meines Tuns und meiner Daten. :evil:

    Ein Auto das nicht fährt, ist nichts wert......

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  • Hallo,


    Manchmal können Richter (sogar die an einem Amtsgericht) wahre Helden sein.


    Siehe Überschrift - Az 44 C 314/17 AG Düsseldorf.
    Hier auch ein Artikel dazu (3. Thema).

    Von n-tv hätte ich ja nicht erwartet, dass die so eine falsche Halbwahrheit veröffentlichen.


    Fakt ist nämlich, dass es sich dabei um ein 2017 erworbenes Fahrzeug handelt und e-Call zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorgeschrieben war. Fakt ist zudem, dass das betreffende Urteil bereits am 23.03.2018 fiel und es nicht, wie n-tv mit der Überschrift "Sechs kuriose Verkehrs-Urteile 2019" behauptet, erst aus diesem Jahr stammt.


    Zitat

    Wobei ich mich frage was an dieser Entscheidung kurios sein soll.

    So wie es n-tv darstellt (als topaktueller Fall), wäre die Entscheidung wirklich kurios, da es ein Urteil gegen EU-Recht wäre.


    Gruß
    Hans

  • Das "sollen sie doch aufzeichnen was sie wollen, ich hab nichts zu verbergen!" ist ein Synonym für "Ignoranten aller Länder, vereinigt Euch!" Nur weil man nicht versteht was etwas heisst sagt man dass es einem egal ist ob es gemacht wird.
    Mündiger Bürger geht anders.

    Endlich ist man nicht allein, Schlicki :super: :kuss:

  • So wie es n-tv darstellt (als topaktueller Fall), wäre die Entscheidung wirklich kurios, da es ein Urteil gegen EU-Recht wäre.

    Das ist ja was ich meinte


    Zitat

    Zitat von »cowi-c5«


    Welchen Sinn hat diese Vorschrift, wenn die Funktion dann wieder abgeschaltet wird?

    Informationelle Selbstbestimmung zum Beispiel?


    Das beantwortet nicht die Frage. Die Frage war ja, welchen Sinn die Vorschrift, also die EU-Regulierung hat, nicht warum ich die Funktion abschalten soll. Aber gut, da das Urteil vor eintretender EU-Regelung entstand, dürfte es eh nichtig sein.

  • Das Urteil ist nicht aus 2019, soweit richtig.
    Das Urteil ist rechtsgültig und verstösst nicht gegen EU-Recht.
    Schnacker bitte erstmal die Gesetzestexte genau lesen und das Urteil auch.

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