(Typ GB) 4. LED-Bremsleuchten in den Reflektoren

  • Hallo Leute, ich habe letztens das Interent durchstöbert und das hier gefunden: Link. Das sind zusätzliche Bremslichter (mit Rückfahrlicht) die dann dort hinkommen wo die Reflektoren hinten sind.


    Nun die Frage.... illegal, legal oder Grauzone? Ich bin der Meinung, da es nicht das komplette Lichtsystem beeinflusst und nur kleine Lichter unten an der Stoßstange sind, dürfte es da nicht so viele Probleme mit geben. Oder wie seht ihr das?

  • Keine E-Nummer, keine Zulassung - somit nicht legal im Rahmen der StVZO. Selbst mit Zulassung müßten dann die anderen (originalen) Leuchten deaktiviert werden (weil eben nur max. 3 Brems- und 2x Rückfahrlicht zugelassen), somit Veränderung der Lichtanlage.

  • Nein, das ist nicht schade. Ich möchte mir nicht vorstellen müssen, wie manche Autos nach "Privatumbauten" aussehen würden wenn es keine StVZO gäbe! 8o

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Stimmt schon, aber ich wollte jetzt auch nicht meinen i20 zu einem Transformer umbauen :D Aber natürlich halte ich mich an die StVZO.

  • Ich hätte ja gern vorn diese Säbelzahntiger-Leuchten :auweia:


    Was mittlerweile alles so legal ist ... Gestalterisch lasse ich mir einiges gefallen, aber vieles ist echt gefährliches Blendwerk 8o Gehört abgeschafft: einäugige Abbiegelichter, Tagfahrlichter die nachts zusätzlich leuchten, super helle Rücklichter (z.B. BMW MIni). Beim Einschalten der Nebler sollte das Fahrzeug sofort auf 50km/h limitiert werden. So werden die auch nicht `vergessen`.


    Zum Ausgangspost: schon das Entfernen der Original Reflektoren ist nicht erlaubt.

    i20 1,1 Diesel 75 PS aus 2016 Typ GB

    Einmal editiert, zuletzt von 3Zylinder ()

  • Hallo zusammen,

    ich will ja jetzt nicht Quertreiben, aber ich habe mir grade § 53 StVZO für Schlussleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler durchgelesen, und da steht nichts davon drin das ich keine 4 Bremsleuchten haben darf. Es steht drin in welcher Höhe und wie weit von außen die Bremsleuchten angebracht sein müssen, aber nicht das ich keine 2 zusätzlichen Bremsleuchten haben darf.


    Wie gesagt, ich will mich nicht als Besserwisser oder Quertreiber hervor tun, vielleicht hab ichs auch überlesen.


    vG

    Alfons

  • Guckst du ECE-R48, Kategorie S1, S2 oder S3. S steht für Stoplicht. Eine S-4-PKW-Regel kenne ich nicht.

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  • kann ich mir echt geil vorstellen mit 5 Bremsleuchten hahahaha

    Ich fahre öfters mit 5 sichtbaren Bremsleuchten. :bang: Ist weder geil noch stylisch. Auto-Kirmes halt. 8o


    Ist eine extra Lichtleiste vom Anhänger-Kupplungs-Fahrradträger. Ist so vorgeschrieben. :aufgeb: Habe dann 3 Rückfahrscheinwerfer und in Summe 8 Blinker (davon 6 gleichzeitig von hinten sichtbar).

  • Ich spinn mal die extra Beleuchtung weiter ...


    Ich könnte mir vorstellen, dass man die Lampen z.B. mit Magnet direkt aufs Auto macht. Es kommt ja gar nicht darauf an, ob die mögliche Last die anderen Lichter wirklich verdeckt (wie beim Fahrradtransport oder einer `Leerfahrt`). Und statt dem 7 oder 13 poligen Stecker ist auch ein anderer Stecker oder Direktverkabelung zulässig, weil nicht spezifiziert. Oder?


    Hier was zugelassenes (schön ist anders): Link.

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