Blinkerüberwachung

  • Hallo
    Besitze einen neuen I20 Bj.2019......wie kann ich die Blinkerüberwachung deaktievieren um Led-Blinker zu benutzen....

  • Du müsstest Lastwiderstände benutzen, diese kann man entweder separat anbringen oder hochwertige LED Leuchtmittel haben diese schon inner.


    Du solltest aber beachten, dass 90% der LED Blinkerbirnen nicht legitim im Straßenverkehr sind. Was für Strafen auf sowas kommen, weiß ich nicht, vllt. kann das jemand hier ergänzen mit welches Konsequenzen man zu rechnen hat. Zu dem erlischt deine Betriebserlaubnis des PKW's.


    Kleiner Lichtblick, es gibt LED Leuchtmittel mit Retrofitfassung, welche in Einzelabnahmen tatsächlich genutzt werden dürfen. Darunter zählen unter anderem die Osram LED Driving Leuchtmittel: Link oder die von Philips: Link.


    Aber auch die Website Benzinfabrik bietet dir Leuchtmittel an welche in Einzelabnahmen legitim im Straßenverkehr nutzbar sind. Link.


    Alle diese Leuchtmittel haben Lastwiderstände, sodass kein Blitzen oder Fehler auftritt. Was dich jedoch eine Einzelabnahme beim TÜV kostet kann ich nicht sagen, wäre interessant wenn da jemand eine ungefähre Idee hat.


    Ansonsten Rate ich einfach davon ab Leuchtmittel zu verbauen die so nicht zulässig sind insofern du sie nicht legitimiert hast.


    -> Ich finde es übrigens auch schade, da gerade jetzt wenn die Sonne mal wieder knallt, bei Autos mit Blinkerbirne fast überhaupt nicht mehr das blinken sieht.


    Ich hoffe, mein Beitrag konnte dir da etwas helfen.

  • Wenn du das Blinken nicht siehst, hat das nur einen Grund: Der andere versucht gerade, die teure Blinkerflüssigkeit zu sparen und hat nicht geblinkt.

  • Das stimmt ja so nicht.
    Bei manchen Auto´s ist der Blinker einfach nicht gut gemacht. Entweder zu klein oder nicht hell genug, im schlimmsten Fall eine Kombination aus beidem. Wenn dann noch die Sonne ungünstig steht, dann ist es manchmal schon schwierig zu erkennen.

  • .... oder so ungünstig im Scheinwerfergehäuse positioniert, das man im Dunkeln bei Abblendlicht das blinken nicht (richtig) erkennt (Beispiel: VW Golf 4).

  • Das stimmt schon. Hab aber nur diese Seite gefunden die in Deutschland Birnen verkauft die in der Lage sind zugelassen zu werden durch Einhalt der Lumennorm, wie auch oben die Links zu Philips & Osram.


    Ich finde auch leider aktuell den Bericht nicht, meine aber mal beim Adac etwas gelesen zu haben das sie LED Leuchtmittel als Nachrüstung befürworten & als klares Sicherheitsgrade bezeichnen. Was auch immer, solange der Gesetzgeber es verbietet sollte man es nicht im PKW haben, Punkt. So schnell wird sich da auch nichts ändern, dafür verdienen die Autohersteller zu gut an Upgrades wie LED Scheinwerfer & Rücklichter. Logischerweise. Ist dein LED Scheinwerfer kaputt musst du ein neuen kaufen. Hast du einen mit einer LED Birne kannst du sie ja wechseln, geht ja mal gar nicht. *hust*


    Mit umweltbewussten Denken hat das dann aber auch wenig zu tun. Wenn man LED's legalisieren würde, würden genug Hersteller Birnchen herstellen, die dann auch nicht wie aktuelle Chinakracher streuen wie sonst was sondern einen Streukegel einer Halogen nachahmen und haben, genau wie Blinker Birnchen usw.


    Philips schafft das in England & USA auch schon seit Jahren mit Ihren Leuchten fürs Abblendlicht, Blinker & Rücklichter.
    https://www.philips.co.in/c-p/…ltinon-led-headlight-bulb
    https://www.philips.ca/c-m-au/…n-led#led_headlight_bulbs
    https://www.usa.philips.com/c-…n-led#vision_led_lighting


    Es müsste eben kontrolliert bleiben, dass keine Gefahr durchs blenden ausgeht.

  • #5: Schon wieder ein Haufen Unsinn und Forengeschwätz - der Hersteller OSRAM selbst macht im Datenblatt darauf aufmerksam, dass diese LED-Leuchtmittel NICHT ECE-konform und damit im Strassenverkehr nicht zulässig sind. Phillipps hat seine LED-Leuchtmittel sogar aus dem Verkehr gezogen.


    Und der Britenkram ist sowieso illegal - einer der Gründe warum die aus der EU rauswollen. :P

  • Ohne richtigen Widerstand funktionieren leider auch die LED-Leuchtmittel von Classic-Car nicht. Ich habe die Version für Rück/Bremslicht ausprobiert. Super Lichtbild, von außen nicht zu unterscheiden von Glühlampen. Schnellere Reaktion, natürlich nicht legal. Wem das egal ist: es gibt leider Fehlermeldung im Cockpit.

  • Schlicksurfer
    Ich habe doch geschrieben, dass es nicht erlaubt ist, das hast du nicht gelesen? Philips vertreibt die Birnen noch, das ist Unfug was du erzählst.


    Ich habe lediglich geschrieben, dass es in einer Einzelabnahme (welche mit einem lichttechnischen Gutachten verbunden wäre) möglich ist, insofern man ein passendes LED Leuchtmittel hat, was die Grundvoraussetzung erfüllt.


    Allg. müsste man eine LED bauen, die die gleiche Abstrahlcharakteristik wie eine übliche Glühbirne hat, aufgrund der Reflektoren im Rücklicht/Scheinwerfer. Der Gesetzgeber bremst die Entwicklung in der Hinsicht aber aus. Die Autoindustrie muss ja schließlich diese viel zu teuren Extras verkaufen + Ersatzteile (komplette neue Rücklichter o. Scheinwerfer) falls mal eine LED kaputt geht, selbst wechseln ist ja dann nicht mehr. Soviel zu Nachhaltigkeit.

  • Kleiner Lichtblick, es gibt LED Leuchtmittel mit Retrofitfassung, welche in Einzelabnahmen tatsächlich genutzt werden dürfen. Darunter zählen unter anderem die Osram LED Driving Leuchtmittel: Link oder die von Philips: Link.

    Es gibt keine LED-Leuchtmittel die einzelabnahmefähig sind. Und LED-Leuchten sind derzeit nur als Komplettleuchten zulässig. Sollte sich das mal in Zukunft ändern werden wir es erfahren.


    Und bei Philipps selbst sind die von Dir beschriebenen Leuchtmittel komplett raus. Wenn man vielleicht irgendwo noch vorhandene Restbestände verkauft heisst das nicht dass die generell noch vertrieben werden. Aber ist ja auch egal, ich find's ja auch mistig dass es so ist wie es ist.

  • Hallo


    Hat da einer vielleicht Erfahrung mit einem lastunabhängigen Blinkerrelais?


    Dank im Vorraus

  • Moin,


    ein lastunabhängiges Blinkerrelais ist genauso wenig zulässig wie die LED-Leuchtmittel.
    Der Grund: Die geforderte Überwachung der Blinkleuchten ist damit nicht mehr gewährleistet.


    Grüße
    Torsten

    Geht nicht gibts nicht: kann nicht bedeutet: Faul!

  • Im Motorradzubehör ist so etwas Gang und Gebe, da es dort zahlreiche zugelassene LED-Blinkleuchten gibt.


    Allerdings kommt Beispielsweise im i30 erschwerend hinzu, das HYUNDAI keine Standard-Reihenfolge bei den Anschlüssen des Blinkgebers verwendet, sonden diese vertauscht hat. (wollen ja schließlich nicht, dass der Kunde einen für 2,50€ einbaut, sondern ihren überteuerten Kram nimmt.)


    Man könnte allerdings (experimentell für den Hausgebrauch) den originalen Blinkgeber öffnen und die Blinkleuchtenüberwachung totlegen. Das darf man allerdings im öffentlichen Straßenverkehr nicht und ist ganz böse! Nur bei Motorrädern erlaubt!


    :winke:
    MfG, Pjotr


    Hyundai i30cw 1.6l blue / BRC-LPG
    Hyundai i20 1.4l Style / BRC-LPG

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