(GB) Kupplung rubbelt beim Anfahren

  • wollte mich bei euch bedanken, dank dem Forum sind wir jetzt super zufrieden mit unserem i20

    die neue Kupplung ist eingebaut, was soll ich sage wie ein neues Auto absolut keine Probleme mehr beim anfahren butterweich :bang:

  • Ist dieses Problem häufig in 2018 oder später Baujahr GB? Weil ich finde immer Beiträge mit Datum ab 2018. Und passiert das immer oder unter bestimmte Umstände?


    Ich habe auch 84 PS - 2015 aber bei mir ist das ganz ungeordnet. Manchmals nur mit kaltem Motor, manchmals aber selten auch mit warmem Motor. Aber wann man die Kupplung langsam loslassen, Probabilität niedrig ist die Kupplung "rubbelt".

  • Danke, habe hier und andere Foren gelesen. So es gibt 2 häufige Perspektive:


    1. Kein Mängel aber Gewohnheitssache

    2. Viele Leute berichtet dass nach Motorsteuergerät SW Update oder Kupplungstausch ist Problem gelöscht.


    Personlich kann ich sagen dass bis jetzt habe mit meinem 2015 BJ und 84 PS gelernt, wie das Poltern minimieren oder vermeiden kann. Wann man ohne Gas Kupplung loslassen, geht es ohne Poltern. Auch wann man richtige Sitzposition hat, macht Unterschied.


    Trotzdem fühle ich dass einen Kupplungstausch lohnt sich, da kann man diese Probleme komplett vergessen.

  • Das Update MSG hat nur wenig bewirkt - vielleicht ein bisschen. Aber die neue modifizierte Kupplung kann das Problem zu etwa 95% beheben.

  • Ja, sicher. Hier geht es grundsätzlich erst mal um die Original Kupplungen, die von Hyundai angeboten wurden - die Erstausrüstung und die Modifizierte.

    Über Kupplungen anderer Hersteller hat sich bisher niemand geäußert.

  • Hallo zusammen,


    wir fahren einen i20 mit der 84 PS Maschine aus 03/2019, aktuell ca. 36.000 km. Wir haben den Wagen beim Hyundai Vertragshändler mit 6 Monaten und ca. 3.000 km gekauft. Bisher war das Auto immer pünktlich beim Vertragshändler zur Inspektion.


    Wir waren aktuell zur Inspektion, jedoch diesmal umzugsbedingt bei einer anderen Hyundai Werkstatt. Dort hat man uns darauf aufmerksam gemacht, dass die Kupplung wohl defekt ist und „rupft“. Das ist uns seit wir das Auto haben wie hier im Forum beschrieben beim Anfahren aufgefallen aber irgendwie haben wir dem keine größere Beachtung geschenkt, ich dachte, es ist einfach weil der Motor etwas drehmomentschwach ist.


    Es liegt uns ein Kostenvoranschlag über rd. 1.300€ vor. Garantie greift bei der Kupplung wohl nur zwei Jahre.


    Wie würdet ihr hier vorgehen? Kann man angesichts der geringen Laufleistung keine Kulanz erwarten? Ich kenne das von Mercedes so, dass man in solchen Fällen zumindest eine anteilige Kostenübernahme auf Kulanz erwarten kann und wenn es nur 30% sind.


    Wobei der Händler ja auch immer ein bisschen steuert, was über Kulanz abgewickelt wird und da wir bei diesem Händler zum ersten mal waren und das Auto woanders gekauft haben, schwächt das unsere Position vermutlich.


    Viele Grüße

  • Eine Kupplung kann man durch häufigen Stadtverkehr auch schon bei geringer Laufleistung verschlissen haben. Nach 4 Jahren und fast 40tkm sehe ich da wenig Möglichkeiten auf Kulanz.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Versuchen, alles ersetzt zu bekommen. Es ist ein Wunder, das sie euch drauf hingewiesen haben. Zunächst wurde die Sache nämlich ignoriert und die Leute vertröstet - bei allen. Erst, als es im TV kam - siehe weiter vorne - hatte man was in der Hand.
    Die Kupplung ist ab Werk eindeutig fehlerhaft - Punkt. Nur deshalb gibt es eine modifizierte. Das reicht eigentlich als Aussage. Ich würde darauf bestehen bei 36 tkm.

  • Danke für eure Infos.


    Ist es denn tatsächlich so, dass für die Kupplung nur eine Garantie von 2 Jahren gilt? Ich habe im Serviceheft nachgelesen aber es nicht schriftlich definiert gefunden.

  • Wäre mir auch neu. Ist evtl. eine Finte von der Werkstatt, um Dich reinzulegen. Dann soll er es Dir zeigen - aber in den AGB's von 2019 !!!


    Ich kenne Aussagen, dass bis 40 oder 45 tkm die Kupplung bei Fehlern ersetzt werden kann. Lies mal weiter vorn.

  • Dass Kupplung oder Bremsscheiben eine schriftlich fixierte Garantiedauer haben, habe ich noch nie gesehen. Das liegt stets im Ermessen des Garantiegebers.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Moining! Würde mich auch an HMD direkt wenden..., mit Verweis auf den TV-Bericht und dass man das Agieren der Hyundai-Werke für inakzeptabel hält. Zudem fragen, ob dieses Vorgehen die generelle Art von Hyundai wäre, eigene Probleme auf den Rücken Ihrer Kunden abzuwälzen...

  • Das Rubbeln beim Anfahren habe ich allerdings bei meinem BC3 auch. Gerade heute bei 0 °C hat mein guter 15 km gebraucht, um ruckartig anzufahren. Finde ich zwar nicht prickelnd, freunde mich aber mal damit an…

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  • Ich habe meinen i20 (GB) - EZ 2015 jetzt 6 Monate im Besitz. Anfangs hatte ich dieses Problem ebenfalls, aber seit knapp 3 Monaten ist es weg. Abschließend:


    1. Definitiv Gewohnheitssache.

    2. Sitzposition hilft - man muss den Sitz ein bisschen nach vorn legen.

    3. Am besten langsam fortfahren oder mehr Gas geben

  • Die fehlerhafte Kupplung ist aus meiner eigenen Erfahrung grundsätzlich ein Fall für die 5 Jahre Herstellergarantie und unabhängig von der Laufleistung.


    Ich erinnere dazu an meine Reparaturhistorie, die in diesem Thread hier auch nachverfolgbar ist:


    Mein i20 (GB): Erstzulassung 03.04.2017

    03.02.2020 Rupfende Kupplung bei 50860 km gegen gleichwertige (ebenfalls fehlerhafte) Kupplung auf Herstellergarantie ersetzt

    04.02.2021 Rupfende Kupplung bei 58350 km gegen Kupplung mit verbesserten Teilen auf Herstellergarantie ersetzt


    Mittlerweile habe ich über 74000 km mit dem Wagen zurückgelegt und die verbesserte Kupplung aus 2021 funktioniert immer noch tadellos.


    Ein Händler, der aus eigenem Antrieb auf eine rupfende Kupplung aufmerksam macht, tut dies aus meiner Sicht nur, weil er eine lukrative Reparatur wittert. Einen Garantieantrag beim Hersteller wird er erst gar nicht in Erwägung gezogen haben!


    Übrigens: Auch eine Garantiereparatur wird dem Händler vom Hersteller vergütet. Aber eben nicht so gut wie vom Kunden.

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