Außenspiegel mit LED Blinklichter

  • Ich kenn dazu noch den Spruch "das, was am Auto dran ist, muss funktionieren"!
    Also müssten die originalen dann entfernt werden und mit eine Art "Blindkappe" oder ähnlichem versehen sein, bzw die Löcher werden dan zugeschweisst! Was aber auch tief in die Geldbörse gehen kann.. :flöt:

  • hab zum beispiel aber auch schon gesehen die seitenblinker als sogenannte seitenbegrenzungsleuchten - denke mal dass es die dann mit dem Abblendlicht gekoppelt sind. Weiß allerdings nicht was der TÜV dazu sagt.

  • Zitat

    Original von White Style
    hab zum beispiel aber auch schon gesehen die seitenblinker als sogenannte seitenbegrenzungsleuchten - denke mal dass es die dann mit dem Abblendlicht gekoppelt sind. Weiß allerdings nicht was der TÜV dazu sagt.


    Seitenbegrenzungsleuchten müssen aber (glaub ich) nach hinten rot und nach vorne weiß leuchten.

  • Wenn die mit dem Rücklicht gekoppelt sind, dann dürfen die hintenauch rot sein! Anonsten IMMER gelb!
    Zumindest hab ich das so im Internet herauslesen können!


    Seitenblinker müssen eine Zulassung als Seitengebrenzungsleuchte haben, sonst ist das nicht zulässig!

  • Seitenbegrenzungsleuchten dürfen nach forne nur weiß sein nach hinten nur rot sein und zur seite nur gelb sein. alles andere ist verboten.


    Werde heute mittag etwas schlauer sein was das mit den Blinkern angeht. Meine Werkstatt fragt den Tüv Heini mal wie sich das verhält. Würde mir nämlich auch gerne die Spiegelgehäuse mit blinker holen.

  • Zitat

    Original von White Style
    sag mal denn bitte bescheid was der Tüv Heini gesagt hat


    Werde ich aufjedenfall machen.
    Der muss es ja wissen. Wobei ich denke das es da bestimmt auch unterschiede von den Heinis gibt so das der eine sagt die können an bleiben und der andere sagt dann grad das gegenteil.
    Naja. ich werde es erfahren.

  • §§ 49a und 54 StVZO verweisen aufeinander.


    In keinem der beiden ist die maximale Anzahl festgelegt,es wird lediglich von "erforderlich" gesprochen. Erforderlich heißt aber nichts anderes als Minimum.


    Es gibt noch diverse Bestimmungen zur Position etc. aber auch ich finde keine Beschränkung der Anzahl.




    Was mir nicht ganz klar ist jedoch, ist folgende Passage in 49a IV


    §49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
    (4) Sind lichttechnische Einrichtungen gleicher Art paarweise angebracht, so müssen in gleicher Höhe über der Fahrbahn und symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein (bestimmt durch die äußere geometische Form und nicht durch den Rand ihrer leuchtenden Fläche), ausgenommen bei Fahrzeugen mit unsymmetrischer äußerer Form und bei Krafträdern mit Beiwagen. Sie müssen gleichfarbig sein, gleich stark und - mit Ausnahme der Parkleuchten und der Fahrtrichtungsanzeige - gleichzeitig leuchten. Die Vorschriften über die Anbringungshöhe der lichttechnischen Einrichtungen über der Fahrbahn gelten für das unbeladene Fahrzeug.



    Erstmal weiß ich nicht, was da mit Längsmittelebene gemeint ist, da schon auf die Höhe eingegangen wurde. Meint das, dass die Blinker gleich weit von der FzgMitte (von vorn gesehen) weg sein müssen? Dann würde der Ausdruck symmetrisch Sinn machen.


    Oder meinen die, dass Frontblinker + Seitenblinker (+ Spiegelblinker) + Heckblinker eine Linie bilden müssen? Dann würde das Entfernen der Seitenblinker Sinn machen.
    Jedoch kommt das mit der Linie bei so ziemlich allen Standardspiegelblinker-Marken nicht hin.

  • Ich glaube da blickt keiner so richtig durch.
    Bei dem Amtsdeutsch was wir im Gesetz stehn haben geht das auch gar net. Also ich blick da net so durch...

  • Also...!!!


    Der Tüv Mann hat gemeint das er da keine schwierigkeiten drinne sieht wenn die Seitenblinker mit den Blinkern im Spiegel mit an sind.
    Also währe machbar :freu:

  • Hab mich gestern mal schlau gemacht, da ich eh dabei war, was nachzulesen.


    Ergänzend zu den Paragraphen 49a ff StVZO, behandelt die ECE-R 48 Regelung Vorschriften für Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen.


    Auf den Seiten 51-52 steht:

    (Zulassungsvorschriften inkl. Leuchtstärke etc. geregelt in ECE-R 6)


    Bedeutet, es ist ausschließlich 1 (ein) seitlicher Blinker pro Fzg.Längsseite am Fzg zulässig und man müsste beim Vorhandensein der Kotflügel-Blinker diese beim Anbau von Rückspiegeln mit Blinkern entfernen. Deaktivieren reicht leider nicht, da alles was am Fzg verbaut ist, auch funktionieren muss. Nur wenn's funktionierte, wär's in dieser Kombination nicht erlaubt
    :auweia:


    Das wird aber teuer, wenn man die Löcher verschwinden lassen will (oder die Kotflügel ersetzt). Alternativ einen Blindstopfen drauftun, sieht auch doof aus.
    Also weitergesucht...


    ...hmm ... Seitenmarkierungsleuchten?
    Bedeutet zwar wohl immer noch einen Austausch der Lampen wegen der Zulassung (als Fahrtrichtungsanzeiger aber nicht als Seitenmarkierungsleuchte), aber sieht vllt besser aus als ein Blindstopfen und ist preiswerter als fachmännisches Verschließen.


    Damit sind wir wieder bei ECE-R 48.


    Darf man am i30 Seitenmarkierungsleuchten anbringen? Dazu muss man genau lesen (Seite 91)! (Erläuterung: FzgKlasse M1 = Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz)

    Zitat

    6.18 Seitenmarkierungsleuchten
    6.18.1 Anbringung

    Vorgeschrieben: bei allen Fahrzeugen, die länger als 6 m sind[...] [nicht zutreffend]


    Außerdem sind an Fahrzeugen der Klassen M1 [...], die kürzer als 6 m sind, Seitenmarkierungsleuchten zu verwenden, wenn die geringere geometrische Sichtbarkeit [...] ausgegleichen werden soll. [auch nicht zutreffend]


    Zulässig: Bei allen anderen Fahrzeugen. [der i30 ist zwar ein Fzg der Klasse M1 und kürzer als 6 m, aber man muss Gesetzestexte korrekt lesen. Die Fzg. die im Absatz zuvor angesprochen werden betreffen den i30 nicht und somit ist er per Definition ein anderes Fzg.]
    Seitenmarkierungsleuchten des Typs SM1 und SM2 dürfen verwendet werden. [Bingo]


    ¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯
    Machen wir einen kurzen Abstecher und springen wir gleich mal zu Seite 26:

    Zitat

    5.9 Bestehen keine besonderen Vorschriften, so darf keine Leuchte Blinklicht ausstrahlen, ausgenommen [...] die gelben Seitenmarkierungsleuchten, die den Vorschriften des Absatzes 6.18.7 entsprechen.

    Weiter mit 6.18.7 (Seite 93)

    Zitat

    6.18.7 Elektrische Schaltung
    Bei Fahrzeugen der Klassen M1 [...], die kürzer als 6 m sind, dürfen gelbe Seitenmarkierungsleuchten auch Blinklicht ausstrahlen, sofern sie synchron und mit derselben Frequenz wie die Fahrtrichtungsanzeiger auf derselben Seite des Fahrzeugs blinken. [zutreffend]


    Die Seitenmarkierungsleuchten einfach mit an die Blinkerschaltung anschließen (wo auch sonst oder will jmd ne andere Blinkfrequenz?!) und es passt. Wir können sie also sogar mitblinken lassen, wenn wir wollen. ;)


    ¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯
    Weiter für die Markierungsleuchten allg.
    Seite 27

    Zitat

    5.11 Die elektrische Schaltung muss so ausgeführt sein, dass die [...] Seitenmarkierungsleuchten [...] und die Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können. Diese Vorschrift gilt nicht, [...] wenn Seitenmarkierungsleuchten Blinklicht ausstrahlen dürfen.

    Was heißt das jetzt? Sie müssen zusammen mit der hinteren Kennzeichenbeleuchtung (also dem Fzg.-Licht) an-/ausgehen, dürfen aber auch bei abgeschaltetem Licht mitblinken (da gehen sie ja an, ohne dass das Licht angeschaltet wird). Das Gleiche steht auch nochmal auf Seite 58 unter Punkt 6.5.7 bezugnehmend auf 6.5.5.2 (Anbauvorschrift, aber darauf geh ich noch später ein) und auf Seite 61 unter 6.6.7 (Warnblinklicht).


    Muss ich jetzt gelbe Gläser einbauen, weil immer von gelben Leuchten gesprochen wird? Nein, siehe Seite 29.

    Zitat

    5.15 Das von den Leuchten ausgestrahlte Licht hat folgende Farben:
    ...
    Seitenmarkierungsleuchte: gelb

    Sie müssen nur gelbes Licht ausstrahlen, wenn sie eingeschalten sind.


    Und wieviele muss/darf ich dran haben?
    Wie wir schon gesehen haben, müssen wir keine dran haben; wir dürfen.
    Das Maximum an Leuchten ergibt sich aus der Länge des Fahrzeugs, ist aber in unserer Betrachtung bzgl. Spiegel- und Kotflügelblinkern nicht relevant. Es sei nur soviel gesagt: eine pro Seite passt auf jeden Fall.


    Bleibt noch die Frage, wo darf sie sich befinden.
    Schauen wir dazu auf Seite 92

    Zitat

    6.18.4
    ...
    6.18.4.2 In der Höhe: Über dem Boden, mindestens 250 mm [als Richtwert: das ist ziemlich genau Unterkante Frontschürze (nicht Lippe) beim 2009er i30], höchstens 1500 mm ... [passt]


    6.18.4.3 In Längsrichtung: Mindestens eine Seitenmarkierungsleuchte muss sich im mittleren Drittel des Fahrzeugs befinden;...


    Bei Kraftfahrzeugen, die nicht länger als 6 m sind, ... genügt es jedoch, wenn im ersten und/oder im letzten Drittel des Fahrzeugs eine Seitenmarkierungsleuchte angebracht ist. [Bingo]

    (Zulassungsvorschriften inkl. Leuchtstärke etc. geregelt in ECE-R 91)


    Anzumerken ist noch, dass es Vorschriften bzgl. Abstrahlungswinkel und Helligkeit gibt. Beim Einbau zugelassener Seitenmarkierungsleuchten, sollte das aber erfüllt sein.


    Das alles hilft vllt ein wenig beim Diskutieren mit der Rennleitung ;)


    Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung



    Dieser Text stellt keine Gesetzeserläuterung und/oder -beratung dar und soll diese auch nicht ersetzen. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Dennoch sind alle Angaben ohne Gewähr. Bei Fragen konsultiert einen zugelassenen Verkehrsrechtjuristen.


    Es gibt zwar noch Vorschriften, wieviel Licht (Helligkeit) insgesamt ausgestrahlt werden darf beim Blinken, aber ich glaub nicht, dass die Rennleitung das nachmisst.


    Viel Spass beim Schrauben.

  • dazu mal in kurzform


    schaut euch um jedes auto was einen spiegelblinker hat ..hat keine seitenblinker


    Wer seitenblinker hat ..hat keine spiegelblinker


    warum


    Zitat"
    Beleuchtungseinrichtungen:


    vereinfacht und allgemein verständlich zusammengefasst:


    nach vorne nur weisses Licht (auch Reflektoren),


    nach hinten nur rotes Licht (auch Reflektoren),


    zur Seite nur orangenes Licht(Begrenzungsleuchten und Reflektoren,


    Diese Festlegung wird nur um die Außnahmen hellgelbe Nebelscheinwefer nach vorne, weißes Rückfahrlicht und den orangefarbenen Blinkern erweitert.


    je Seite ist nur ein Blinker zugelassen (sprich im Kotflügel oder im Außenspiegel).
    Zitat ende"
    quelle: http://www.sgaf.de/node/253215


    Wurde mich auch von der Rennleitung bestätigt ABER !
    "wenn nix weiter ist wird auch nach sowas nicht geschaut" außnahmen bestätigen die regel^^
    Ich sach ma so wehn gehts denn was an^^ doch nur wenn du angehalten wirst und die dich richtig f..... wollen
    anderes wäre es wenn du mit Angeleys rumfährst weil dann bist du auf jedenfall mode ^^weil gibts bissher nur in BMW´s soweit ich weiß
    vergleichbares ist auch mit xenon nachrüstungen keine renn leitung wird dich anhalten und nachsehen ob du x-er drinne hast a: durch die linsenscheinwerfer schwer erkennbar und b: Neues Auto^^
    wenn du natürlich versucht das in einen älteren omega einzubauen(oder wie ein kumpel in einen alten T4) ist das ja wohl klar das du da mode bist
    ..


    Alles so mal meine vermutung und erfahrung auch duie rennleitung kennt nicht alle autos und austattungen
    Bestes beispiel ganz frisch
    Abiegelicht bei dem die nebler angehen wenn du abbiegen möchtest gibts zum nachrüsten(leider nicht zugelassen)der freundliche meinte aber nächstes jahr wird das bei hyundai serie sein also ^^


    Nocheinmal sei gesagt meine vermutung und erfahrung muss jeder selber wissen wie weit er geht
    Legal pimpen ist viel cooler weil die langen gesichter der Rennleitung sind einfach un topbar :D

  • Zitat

    Original von YinLi
    Legal pimpen ist viel cooler weil die langen gesichter der Rennleitung sind einfach un topbar :D

    Genau darum hab ich das mal zusammengesucht. Am Tag sehen die nämlich nur, dass sowohl Spiegel als auch Kotflügel blinkt
    :D :bang:



    Zitat

    Original von YinLi
    Bestes beispiel ganz frisch
    Abiegelicht bei dem die nebler angehen wenn du abbiegen möchtest gibts zum nachrüsten(leider nicht zugelassen)der freundliche meinte aber nächstes jahr wird das bei hyundai serie sein also ^^

    Dann sind die Nebler aber auch entsprechend zugelassen und haben die entspr. Prägung im Glas (ein K für Abbiege-/Kurvenlicht oder RL (bzw. DRL was auch möglich ist) für TFL oder ein A (A02?) für Positionslicht)
    ;)




    Edit:

    Hier vom Polo .. "gut" zu sehen die RL Prägung.

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