Euronormen und neuer WTLP Zyklus

  • Hallo ich habe eine Frage ich hoffe das mir hier jemand helfen kann:

    Gibt es schon Informationen bezüglich der Zulassungssituation ab 01.09.2018? Schafft der Motor das WLTP Prüfverfahren oder muss auf einen Otto-Partikelfilter zurückgegriffen werden?


    Viele Grüße

  • Wie in dem anderen Thread schon geschrieben werden mit den neuen Steuergeräten auch die Veränderungen der Klappensteuerung mit eingeführt. So hat es mein Händler am Samstag gesagt. Soll wie hier auch steht aber nur das Verhalten der Klappe im Stand betreffen (er vermutet von 109 dB auf ca. 100 dB). Das mit der Leistungsminderung kann m.M. nach auch etwas mit dem neuen Zyklus zu tun haben der ab 1.9 greift. Mir ist ein wenig Leistung deutlich lieber als einen OPF drin zu haben.

  • Ansich würde ich den N jederzeit wieder kaufen und wüsste auch kein vergleichbares FZG, das soviel Emotionen für diesen Preis hergibt.


    Klar nervt es und man denkt sich - was kommt als nächstes, aber wenn das Ding geht, ist es einfach nur geil! Wie schon öfters erwähnt, lässt die Vorgangsweise von Hyundai und der Austausch der Infos zw Hyundai u Händler sehr zu wünschen übrig.


    Andererseits muss man am Boden der Realität bleiben und offensichtlich hat der N nicht nur kleinere Kinderkrankheiten. Vom Motor sollte man sich auch von einer Neuentwicklung erwarten können, dass er läuft. Noch dazu gibt es den 2l Turbo bereits seit längerem im KIA Optima GT mit 245PS.


    MeisterPanse
    Dass er leiser wäre im Stand als auch beim Fahren, kann ich nicht bestätigen. Trotzdem darf er nicht weniger Leistung als ursprünglich haben

  • Das mit dem Leistungsverlust und der Lautstärke durch den Tausch des STG kann ich mir nicht vorstellen, denn es werden ja nicht bei allen Fahrzeugen die STG getauscht. Nur bei einigen, die das Ruckeln haben (können). Ich bin mit meinem N auch zufrieden und mein Händler kann nichts dafür, dass Hyundai die Teile nicht liefern kann. Mein Drallklappensteller hat mit der ganzen "Ruckel- Aktion" nichts zu tun. Der ist, warum auch immer, durch Materialfehler gebrochen. Dadurch konnte er nicht mehr richtig die Klappen verstellen und die MKL ging an. Ich hoffe, dass jetzt bis Mitte der Woche mein Auto wieder läuft. Dann bin ich auch wieder beruhigt.


    Und wenn ich ein Auto mit 275 PS kaufe, dann hat es auch 275 +/- PS zu haben.

  • Meine pers. Meinung: Diese ganzen Händler haben keine Ahnung, die wissen weniger als wir Kunden. Mein Händler wusste nichts von den ganzen ServiceAktionen, dem HDP/Steuergerät Problem usw. - ja nicht mal Hyundai Österreich wusste etwas davon oder stellte sich dumm.


    Wenn mir mein oder ein anderer Händler einen roten N hinstellen und sagen das ist rot, hinterfrage ich es lieber 3x. Ich arbeite auch beruflich viel mit KFZ-Importeuren und Händlern zusammen, und es ist traurig wie wenig Ahnung die von ihren Produkten haben.

  • Selbst wenn es so kommen sollte, wird das kein Hals- und Beinbruch sein.
    Wir meckern hier wieder auf hohem Niveau, nur mal als Anhaltspunkt: C 63 AMG Baujahr 2017 hat 100 DB Standgeräusch und ein neuer Audi R8 107.


    Die 9 DB werden das Fahrzeug nicht schlechter machen. Mich würde eher der Grund interessieren? 109 DB als Standgeräusch sind doch auch nach neuem Gesetz erlaubt, es geht doch um das Fahrtgeräusch und hier sind wir mit 72 DB auch im Lot.

  • Von was für Symptomen wird denn berichtet? Will eigentlich auch bestellen aber das Thema mit der neuen Abgasnorm hält mich noch ab...


    Also es geht mir nicht um 109dB oder 100dB oder xxdB, das ist mir egal. Leistungsminderung wäre aber schon heftig, oder ein OPF der die Charakteristik des Sounds verändert wäre auch ein NoGo! Gibt leider wenig Infos dazu, mein Händler meinte er stellt mal eine Anfrage an die Technische Abteilung von Hyundai, aber bisher keine Rückmeldung.

  • Für mich sind die Bezeichnungen im FZ-Schein völlig missverständlich. Wie kann ich 109dB als Standgeräuch bezeichnen und die 72dB als Fahrgeräusch. Aber das ist Beamtenlogik.


    Und um das Gerede nochmal aufzugreifen was die Fehlerbehebung angeht, habe ich heute von meinem Händler erfahren das es eine Rückrufaktion für Sonata von 2004 gibt an denen Hyundai etwas ändert und die Kosten natürlich voll übernimmt.


    Die sind schon bemüht dei Fehler so schnell wie möglich zu beheben. Ich habe jetzt einen Termin für den 15 Mai. Bisher läuft er immer noch einwandfrei, bis auf die 2 male wo sich der Fehler kurz gezeigt hat.

    Gruß Axel


    E-Autos, die Prophezeiung für Umweltidioten
    Ich fürchte keine Kreatur ausser einer.......den Menschen, und zur Zeit die Grünen.=O

  • Was jetzt bestellt, gekauft und zugelassen wird, fährt auch nach dem 1. Sept so rum. Anders ist dies ggf. mit Fahrzeugen, die die Abgasnorm nach dem 1. Sept 2018 heute nicht erfüllen. Die werden sicher angepasst und so dann beworben und verkauft. Aber weniger Leistung kann ich mir so gar nicht vorstellen. Und mal eben die Software auf weniger Leistung bei der Inspektion einzustellen, ist ein Wandlungsgrund! :D :D


    http://www.powerboxer.de/tuev-…essung-an-kfz-richtlinien :winke:

    Einmal editiert, zuletzt von N-Passion ()

  • Na lies doch selbst :-) "Gefühlt weniger Leistung, höherer Verbrauch" sind noch eindeutig... Lass die PS zahlen gleich sein, wenn man die Leistungsentfaltung verändert kann es dazu führen dass es einem langsamer vorkommt. Die Dieselfahrer sagen doch nach dem Zwangsupdate nix anderes...


    Ich hab hier auch ein Mega Angebot vorliegen und weiß nicht recht was ich machen soll, Lieferzeit 6 Monate also würde ich die Katze im Sack bestellen was Leistung und Lautstärke angeht.

  • VW ist ein ganz anders Thema! Hier wurde betrogen!! Und zwar auch die Kunden. Das heute die VW Diesel nicht mehr die Leistung und den echt günstigen Dieselverbrauch haben, liegt daran das die heißer verbrennen müssen, um halbwegs die Abgaswerte hinzubekommen. Die VW/Audi Dieselmotoren waren Ihrer Konkurrenz überlegen, das hat man sich mit schlechten Abgaswerten erkauft und wird mit den Update jetzt auf das Niveau gezogen, wo die anderen sind. Glaub bloß nicht, dass die jetzt sauber sind! Das hat aber nichts mit der Verschärfung der Abgaswerte zu tun, sondern war wenn nur der Auslöser. Die anderen, die keine Schummelsoftware drauf haben, erfüllen auch nicht unbedingt die Abgaswerte. Und ja, jetzt müssen ja auch alle wieder zur AU! Aber Neufahrzeuge werden sicher vorher geprüft. Andere Hersteller/Autos können bereits jetzt die neue Abgasnorm und haben sogar mehr Leistung bei weniger Hubraum. Vielleicht geht ein bisschen Dynamik verloren, da der Partikelfilter dann bremst, aber bei der Leistung beim N wird man die gar nicht merken!

  • Diese gefühlten Mindestleistungen finden meist bei Wetter Übergängen statt. Bei 5 Grad sind die Leute begeistert, 3 Wochen später bei 25 Grad fehlt gefühlt etwas Leistung. Ja richtig, Turbo Motoren nehmen ab ca. 60grad ansaugluft bzw. verdichteter Luft bereits deutlich Leistung zurück. Am 1.8t Motor kann Hochsommer zu Winter ca. die Gesamte Leistung eines „Chips“ fressen. Ein gechippter 1.8t Motor kann im Hochsommer so stark wie ein nicht gechippter im Winter sein.

  • Reine Spekulation von dir ohne die Werte der Ladeluft im Winter und im Sommer. Du hast Recht, aber halt nicht mehr als mögliche Erklärungen....

  • Stimmt ...... kann man nur mit geändertem oder besseren Ladeluftkühler entgegen wirken. Nur leider gibt es da noch nicht wirklich was..... ich hab leider nichts gefunden - für den N

  • Der gefühlte Leistungsunterschied bei versch. Temp. ist mir bekannt. Nur zw. alten und neuen Steuergerät waren es in etwa die selben Temp.


    Das Phänomen konnten ja mehrere beobachten - ich hoffe immer noch, dass die neuen Steuergeräte denken das Auto sei neu und haben die ersten 1000km die Leistung etwas begrenzt. in 500km werde ich es merken und im Juni schwarz auf weiß haben.


    Das mit den ersten 1000km bestätigen viele, offiziell gibt es dazu aber keine Info wie so oft....

  • MeisterPanse
    Naja, die gefühlte Minderleistung ist mehr Spekulation als mein Sommer Winter Beispiel. Um mal den Klugscheisser zu machen;)
    Mein Beispiel sind Fakten (physikalisch bedingt), während die anderen Dinge gefühlt sind. Also da finde ich das gefühlte deutlich spekulativer... Hehe


    Ps: verstehe aber worauf du hinaus möchtest

  • gtchaa
    Laut Hyundai gibt es keinen OPF und wird auch keiner kommen. Das Fahrzeugmodell wurde vor dem Stichtag typisiert. Ich hatte die selben Zweifel. Und auf Facebook kursiert auch eine "FB Messenger Unterhaltung"... die sagt das selbe.


    Ich halte nur so eine Unterhaltung nicht als sonderlich zuverlässige Quelle.... Deshalb habe ich Hyundai direkt gefragt und vom Leiter Kundenbetreuung eine, so denke ich, rechtlich verwertbare Antwort erhalten.


    Zitat

    Die Abgasnorm Euro 6c tritt für neue Fahrzeugtypen ab 01.09.2017 und für die Erstzulassung neuer Fahrzeuge ab dem 01.09.2018 in Kraft. Da der Hyundai i30 N vor diesem Stichtag typgenehmigt wurde, erfüllt der Wagen die Abgasnorm Euro 6. Eine Änderung ist nicht möglich und auch nicht erforderlich.

  • Hi leon,


    danke für die Info. Das ist ja schon mal ne konkrete Aussage :) Mir konnte/wollte man keine genaue Auskunft an der Hotline geben... Eine Anfrage über den Händler läuft noch, werde hier informieren, sobald ich was habe.


    MfG

  • Hi,
    habe immernoch keine Info von meinem Händler, daher mal bei Hyundai über das Kontaktformular angefragt, hier habe ich von einem Teamleiter-Kundenservice folgende Antwort bekommen:

    Zitat

    Eine EU-Verordnung die einen Feinstaubpartikelfilter, bei Ausstattung mit einem Benzindirekteinspritzer, vorschreibt ist uns nicht bekannt


    Vielmehr ist es so, dass zur Einhaltung der strengeren Abgasnormen wie Euro 6c, Euro 6d-Temp und Euro 6d ein Feinstaubpartikelfilter im Abgassystem notwendig ist[/b]


    Ab wann dies auch für den Hyundai i30 N der Fall sein wird, können wir Stand heute noch nicht sagen


    Zur Info von LEO-N 1987 hab ich noch eine Frage. Es heisst ja: Eine Änderung ist nicht möglich und auch nicht erforderlich, da vor Stichtag typgenehmigt. Allerdings steht da auch: "....und für die Erstzulassung neuer Fahrzeuge ab dem 01.09.2018 in Kraft". Jetzt müsste ein i30N, der nach dem 01.09.2018 zugelassen wird, ja dennoch diese Abgasnormen erfüllen, trotz Typgenehmigung vor 01.07.2017. Somit wären ja Änderungen am Fahrzeug notwendig,


    Oder verstehe ich da was falsch?


    Danke & Gruß
    gtchaa

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