so muss heute das ganze Rad (inkl. Felge) abgedeckt sein
Quelle?
ET40
Und gibt es die nicht weiter drin? So ist ja selbst die Lauffläche so gar nicht abgedeckt.
so muss heute das ganze Rad (inkl. Felge) abgedeckt sein
Quelle?
ET40
Und gibt es die nicht weiter drin? So ist ja selbst die Lauffläche so gar nicht abgedeckt.
Hier gut erklärt.
Zulassung nach EG Recht (EG Typgenehmigung) vs. Zulassung nach deutschem Recht (Allgemeine BetriebsErlaubnis). Seit Anfang der 2000er haben mWn neu auf den Markt gekommene Fahrzeuge eigentlich alle eine EG Typgenehmigung.
Deswegen sieht man auch keine Fahrzeuge mehr, die Felgen breiter als die Lauffläche dran haben.
Hat mir mein TÜV Mann erklärt, als ich unter meine neuen 21“ noch Platten wollte.
Da ich schon lange mit ihm zusammenarbeite und er immer auf aktuellem Stand ist, glaube ich ihm das.
"Die TÜV-Richtlinie für die Radabdeckung hängt vom Zulassungsstatus des Fahrzeugs ab. Für Fahrzeuge mit EG-Zulassung muss das Rad in einem Bereich von 30° vor und 50° hinter der Radmittelachse vollständig abgedeckt sein, wobei weder die Reifenaußenflanke noch der Felgenrand über die Abdeckung hinausragen dürfen. Bei nationaler Zulassung nach § 36a StVZO ist eine weniger strenge Regelung gültig: Die Lauffläche des Reifens muss über der oberen Hälfte abgedeckt sein, wobei Felgenrand und Außenflanke über die Abdeckung hinausgehen dürfen."
EG-Zulassung und TÜV-Richtlinie unterscheiden sich meines Erachtens wie folgt: Nach EG-Zulassung gilt eben 30° vor und 50° hinter der Radmittelachse und erlaubt so beispielsweise Front- und Heckschürzen, die bereits oberhalb der Achse eingezogen sind. Nach StVZO dürfen zwar Felgenrand und Außenflanke überstehen, die Lauffläche muss aber bis zur Achse komplett abgedeckt sein. Die auf den Bildern gezeigte Rad-Reifen-Kombination ist demnach weder nach EG noch StVZO zugelassen. ![]()
Hier gut erklärt.
Das ging hoffentlich nicht an mich. Falls doch, leider völlig am Thema vorbei. Geht ja um Zubehör-Felgen.
Hat mir mein TÜV Mann erklärt, als ich unter meine neuen 21“ noch Platten wollte.
Also nur Geschwafel, dachte ich mir. Ansonsten gerne noch schriftliche Quellen liefern. ![]()
Der Schwafler bist in dem Fall du. Lies dir die entsprechenden Passagen in der StVZO durch. Ob nun Original vom Hersteller oder aus dem Zubehör, die Regeln sind für alle gleich.
Der Schwafler bist in dem Fall du.
Nein. Du hast es ja selbst verlinkt. Dort geht es um die EG-Zulassung. Die gilt immer nur für vollständige Fahrzeuge. Und mit einer ABE kann man da sicher anders agieren. Ansonsten hättet ihr mir ja längst eine Quelle geliefert. ![]()
die Organisationen prüfen schon seit vielen Jahren nach EU Recht/Vorgaben und sind auch entsprechend angehalten, das zu tun und das ist in der Regel diese 30/50° Abdeckung des kplt. Rades. Der sog. "Ermessensspielraum" ist mittlerweile relativ gering geworden und die Prüfer lassen sich kaum noch darauf ein. Am Ende tragen sie eine Mitverantwortung ihrer Abnahmen/Eintragungen.
Achtung, nur Hörensagen, ich habe keine Quelle dazu: Mittlerweile müssen die Prüfer jeden Scheiß einzelnen Punkt dokumentieren, wenn sie von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch machen. Das wird dann bei den Prüforganisationen gespeichert. Passiert was im Zusammenhang mit der Freigabe durch den Prüfer, ist der mit dran.
Ist dir das nicht ein bisschen peinlich, glorreich mit Halbwissen glänzen. Eine EG Typgenehmigung gibt es auch für Fahrzeugteile, nicht nur für komplette Fahrzeuge. Und genau davon habe ich geschrieben. Seit ca. einem Vierteljahrhundert werden Fahrzeuge nach EG Recht und nicht mehr nach nationalen Vorschriften zugelassen.
ABE oder gar Teilegutachten war einmal Link.
Ist dir das nicht ein bisschen peinlich, glorreich mit Halbwissen glänzen.
Hat er überhaupt jemals was Sachdienliches beigetragen ?
Ausser Anzweifeln und nach Quellen fragen kommt doch da nix !
ABE oder gar Teilegutachten war einmal Link.
Du scheinst deine eigenen Links nicht korrekt zu lesen:
ZitatSofern Hersteller statt eines Teilegutachtens bisher bereits über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügten, (fünfstellige Kennzeichnung „KBA XXXXX“), kann diese fortgeführt werden.
Seit ca. einem Vierteljahrhundert werden Fahrzeuge nach EG Recht und nicht mehr nach nationalen Vorschriften zugelassen.
Ja, aber Felgen sind noch immer keine Fahrzeuge. Was hat das denn hier im Thema verloren?
Ich sehe noch immer keinen Nachweis, dass die komplette Felge abgedeckt sein muss. Ansonsten geht es ja wohl weiterhin mit einer 21er-Abnahme.
Zitat von Rotes TeufelchenSofern Hersteller statt eines Teilegutachtens bisher bereits über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügten, (fünfstellige Kennzeichnung „KBA XXXXX“), kann diese fortgeführt werden
Nicht nur lesen, du musst es auch verstehen können, aber dazu scheinst du nicht in der Lage zu sein. Es werden keine neuen ABE mehr erteilt, aber für alte ABE gilt Bestandsschutz.
Ja, aber Felgen sind noch immer keine Fahrzeuge. Was hat das denn hier im Thema verloren?
Felgen werden für gewöhnlich an Fahrzeuge geschraubt, um damit rumzufahren.
Schraubst du die falschen Felgen an ein Fahrzeug, erlischt die Betriebserlaubnis für dieses.
Zitat von Rotes TeufelchenIch sehe noch immer keinen Nachweis, dass die komplette Felge abgedeckt sein muss. Ansonsten geht es ja wohl weiterhin mit einer 21er-Abnahme.
Hat das Fahrzeug eine EG Zulassung, wird nach EG Recht geprüft, betrifft Fahrzeuge ca. ab Bj. 2000. Damit muss die komplette Breite des Rades im Bereich 30° vor und 50° nach der Radmittelachse inklusive Felge abgedeckt sein.
Hat das Fahrzeug eine Zulassung nach StVZO (ABE), wird nach §36a Abs.1 in Verbindung mit der „Richtlinie über die Anforderung an Radabdeckungen BMV /StV 7 – 4005 T/62 vom 24.01.1962“ geprüft.
Auch bei einer „21er Abnahme“ kommt der Prüfer nicht an den geltenden Gesetzen vorbei.
Abgesehen davon, wer wegen ein paar Felgen eine Vollabnahme machen lässt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.Frei nach K. L.
@ kaulebeen
Vielen Dank für das Heraussuchen der Regelung, dann brauche ich nicht mehr suchen.
Ist ja wohl alles geklärt. Alleine der Hinweis auf die 21er Abnahme zeigt mir, dass hier mehr Meinung als Ahnung unterwegs ist. Auch und gerade bei einer 21er Abnahme wird der Prüfer sehr genau auf die Radabdeckung achten und die Richtlinie befolgen. Besonders gilt das hier in Hessen, denn da schaut die Bündelungsbehörde auch noch über das TÜV-Gutachten, bevor es eingetragen wird.
Bündelungsbehörde soll doch jetzt abgeschafft sein, habe ich gelesen.
Gruß Bernd
Ja das ist die Borbet Y. Die Felge war auch nur dazu gedacht, einmal ein Rad in der Größe mit meinem Reifenwunsch zur Probe ranzustecken. Ich hätte da auch jede andere Felge genommen, die ich günstig bekommen hätte.
Eigentlich hatte ich mit Schmidt Phantom in der Größe geliebäugelt. Die waren da gerade bei Kleinanzeigen drin und wären interessant gewesen, daher kam halt die Größe zustande. Ich hatte jetzt mal bei Schmidt angefragt, weil ich gern die FS Line mit weißem Stern gehabt hätte.
Habe da mal für 8x19 ET50 angefragt, aber in den Maßen mit der ET können sie die leider nicht fertigen.
Hallo Bernd,
dann aber sehr kurzfristig. Meine letzte Eintragung (DH, Spurplatten, §21) ging noch über Marburg, bevor ich zur Zulassung und Eintragung konnte).
Und wie lange hält der Effekt?
Früher hat man dazu Frittenfett-Effekt gesagt. Ich mag auch schwarze Reifen die nicht schlammig und grau aussehen, aber wenn die Dinger immer glänzen wie eine frisch gewachste Bordelltür.....naja ist Geschmackssache. Das einzige das so glänzen darf ist der eingeölte Hinter einer brasilianischen Samba Tänzerin. ![]()
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