Hallo liebe Freunde,
Und zwar würde ich gerne wissen was für eine Fassung die Birne hat und was ihr an leuchtmittel, die den LED Scheinwerfern ähnelt, empfehlen würdet.
Bei dem rückfahrtlicht wäre es auch interessant was ein schönes helles Licht macht. Sollte aber auxh led sein.
Außenbeleuchtung wechseln in LED
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- Typ PD
- I30PD Marcel
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Lass es, LED sind nicht erlaubt!
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Bei meinem alten Auto war es kein Problem. War auf einer tuningveranstaltung und da hat die Polizei nichts zu gesagt und das Licht war an.
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Sorry, aber...
Nur weil die Polizei es nicht mitbekommen hat, heisst es trotzdem nicht, dass es legal ist...
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Bei Kontrollen meiner früheren Autos hat die Polizei auch die wenigsten der Veränderungen bemerkt, ein großes Problem können jegliche, nicht zugelassene Umbauten, aber immer dann sein, wenn mal was größeres passiert, jemand zu Schaden kommt o.ä., denn dann wird nach der kleinsten Kleinigkeit gesucht.
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Danke euch für die Antworten. War mir gar nicht so bewusst das es strafbar ist. Aber wie sieht es aus mit rücklichtbeleuchtung hat da schon jemand was geändert und wenn ja welche Birnen?
Danke -
Alles nicht erlaubt....
Hatte aber auch mal Standlicht-Led's und die Polizei meinte erst das die ziemlich blau seien, mich dann aber doch weiterfahren lassen.
Zum TÜV musste ich die aber wieder raus nehmen. Seitdem lasse ich den Quatsch mit nicht zugelassenen Birnen. -
Jegliche Veränderung an der "Lichttechnischen Anlage" sollte zuvor auf Zulässigkeit geprüft werden! Andernfalls kann es sehr unangenehm werden!
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Rückfahrscheinwerfer T15 W16W
Kennzeichen T10 W5W
Blinker BAU15s 12v 21W PY21WGibt es alle als LED, allerdings ohne TÜV bis auf die Rückfahrscheinwerferbirnen, diese sind ohne TÜV -Freigabe montierbar.
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Ich danke euch für eure Hilfe.
Einen schönen Abend noch -
Der Osram Lampenfinder schweigt sich beim i30 PD über die Nebelscheinwerfer aus. Schau ich mir Bilder im Netz an, sieht das nach klassischem Halogenlicht aus.
Jemand eine Ahnung, was da für ein Lampentyp drin sitzt?Der gleiche Lampenfinder behauptet auch, bei den LED-Rückleuchten hätten auch die Nebelschlussleuchten LEDs. Auch hier weicht meine Beobachtung ab, so erscheint mir das Nebelschlusslicht IMMER mit Glühlampen bestückt.
Oder?
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Vorne: HB4 51 Watt
Hinten: PY21WQuelle: Handbuch
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Mein Kombi hat original LED Nebelschlusslichter laut Handbuch Ausführung D
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Rückfahrscheinwerfer T15 W16W
...als LED...Rückfahrscheinwerferbirnen, diese sind ohne TÜV -Freigabe montierbar.Gibts dazu einen Link oder eine Quelle?
Nach meinem Wissensstand sind bis heute ausnahmslos alle LED-Leuchtmittel mit Glühlampensockeln in der KFZ-Außenbeleuchtung unzulässig. -
Moin,
PY21W kann nicht sein.
Die sind maximal für die Blinker. Das Y steht nämlich für YELLOW.Grüße
Torsten -
Nein, das Y steht dafür, dass die Nasen des Metallsockels leicht versetzt, nicht genau gegenüberliegend sind.
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Stimmt, und die Farbe ist Amber......
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Mich würde es auch interessieren ob es stimmt, was 2Frankfurter: geschrieben hat.
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Nein, sämtliche nachträglich nachgerüsteten LED-Sockellampen haben keine Zulassung und sind nicht "einfach so erlaubt".
Es gibt durchaus Fahrer, die erfolgreich durch eine HU mit eingebauten LED-Lampen gekommen sind (mich eingeschlossen), das hat aber keine Aussagekraft. -
Man darf sich nur nicht erwischen lassen, dann gibts richtig Streß - vor allem bei Unfällen mit der Versicherung!
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