EU-Wagen Garantie

  • pagra90 Alles gut...! Man muss natürlich bei Hyundai-EU-Händlern immer im Hinterkopf haben, dass diese (z.T.!) einem einen vom Pferd erzählen, wenn es um diese Garantie (bei Hyundai ja nur!) geht...

    Alle (sic!) sagen, dass Ihre Autos diese Garantie haben/haben werden...; andernfalls wäre Ihr Geschäft (mit Hyundais) ja quasi hinfällig...

    Ferner muss man berücksichtigen, dass das, was diese EU-Händler sagen/behaupten, Null, Nullkommanull "Wert" haben hinsichtlich dieser Garantie...

    Ich wünsche Dir natürlich, dass Dein Auto diese Garantie bekommt...

    Aber selbst dieses Serviceheft wäre max. ein Indiz für das Bestehen der Garantie, kein Beweis...

    Letztlich ganz sicher kann man es nur wissen, sobald das Auto in D zur Garantie angemeldet ist (also höchst offiziell)...

    Toi toi toi!!

  • Hallo ins Forum, ich bin Stefan!


    Weil ich bei google nach Garantiebedingungen und Hyundai gesucht habe, bin ich in diesem Beitrag gelandet. Den ich in weiten Teilen überflogen habe, aber leider keine Antwort zu meinem Problem gefunden habe.


    Ich möchte einen Ioniq von Privat kaufen, derjenige ist der 2. Besitzer und hat das Fahrzeug von einem NICHT Hyundai Händler gekauft. Fahrzeuggeschichte davor ist (für mich) zur Zeit unbekannt.


    VK meint, dass noch Restgarantie bestünde. Ich meine, dass wenn ich §7 richtig verstehe, die Garantie erloschen sein müsste.

    Jetzt frage ich mich, wie findet Hyndai heraus, ob der Wagen zwischenzeitlich über einen Händler oder von Privat nach Privat verkauft wurde?


    Mein Problem ist, dass der Ioniq als Plug in Hybrid nicht so häufig auf dem Gebrauchtmarkt zu finden ist, und die Klausel "nur von Privat" oder nur von "Vertragshändlern" die Auswahl ganz schön verkleinert.


    Sollte die Frage doch irgendwo beantwortet sein, so hoffe ich auf welpenschutz! ;-)

  • Entscheidend ist der 1. Händler und das Scheckheft. Auto beim Hyundaihändler erworben, Inspektionen laut Scheckheft vollständig und pünktlich gemacht. Wie oft das Auto dann zwischenzeitlich von wem an wen verkauft wurde, spielt für die Garantie keine Rolle. Da geht es höchstens um Gewährleistungsansprüche, sofern in den letzten 12 Monaten von irgendeinem Händler gekauft wurde.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Der Ioniq ist von Mitte 2018. Also Garantie bis Mitte 2023, was definitiv alle elektronischen "Kleinigkeiten" abdecken würde, die beim Kauf nicht auffallen. Muss mich hier noch etwas schlau machen, wo ich am ehesten beim Ansehen drauf achten soll.


    Die Garantie ermöglicht von privat zu kaufen und zur Not auch etwas entfernt. Meine persönliche Erfahrung mit einem Händlerkauf aus weiter Ferne waren sehr gemischt, quasi null Gewährleistung durchsetzbar. Habe dann die Reparaturen selbst bezahlt (wobei das auch eine ganz andere Marke und Fahrzeugklasse und Alter war).

  • Die Idee ist naheliegend, kollidiert aber mit dem Datenschutz! Ein Händler kann nicht jedem einfach mal erzählen, ob das Fahrzeug einer fremden Person noch Garantie hat.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Die Fin habe ich natürlich, aber das Datenschutzproblem kannte ich auch schon. Hab sogar 12€ verbrannt die FIN bei freien Anbietern nachschlagen zu lassen (die dann natürlich keine Aussagen über die Besitzer treffen können).

  • Ich kann mir nicht vorstellen, daß ich als Nicht- Besitzer Garantieauskünfte von HMD über ein Fahrzeug bekomme, welches auf einen Dritten zugelassen ist.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Ich habe das Checkheft gesehen, war deutsch und komplett bei Hyundai (also von einer Fälschung gehe ich erstmal nicht aus). Allerdings habe ich gesehen, dass der Erstbesitzer eine große (Leasing) Firma war.


    Ich nehme an Hyundai müsste in diesem Fall ja wissen, dass das Fahrzeug mal an eine Firma verkauft wurde, die nicht privat ist.

  • Hallo miteinander!


    Ich möchte mir umständehalber ein EU-Fahrzeug mit Tageszulassung kaufen und habe dazu ein paar Fragen.


    Mein Santa Fe hat letzte Woche sturmbedingt leider Tatalschaden erlitten und ich benötige nun schnell ein neues Fahrzeug. Aufgrund der aktuell enormen Lieferzeiten bei Hyundai-Neuwagen von 8 bis 10 Monaten kann mein örtlicher Händler leider kein entsprechendes Fahrzeug besorgen. Nun erwäge ich zwangsläufig den Kauf eines Hyundai Tucson als EU-Fahrzeug mit Tageszulassung bei einem offiziellen, deutschen Hyundai-Vertragshändler in Bayern.


    Das gewählte Fahrzeug kommt aus Dänemark, wurde Mitte Dezember 2021 zugelassen und hat 450km. Die gewünschten Ausstattungsdetails habe ich mit dem Händler abgeglichen, hier passt soweit alles, auch der Kaufpreis.


    Worauf muss ich in solch einem Fall achten, damit ich keine Nachteile gegenüber einem deutschen Tucson habe?

    Gibt es da versteckte Fallen, worauf speziell zu achten ist und was man sich evtl. vom Händler schriftlich zusichern lassen sollte, auch wenn er deutscher Vertragshändler dieser Marke ist?

  • Wenn EU-Hyundais bei deutschen Hyundai Vertragshändler gekauft werden, ist alles so wie bei ganz "normalen" Hyundais.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Kaufberatung EU-Wagen 5-Jahresgarantie aktuell


    Hallo!


    Da ich dringend in den nächsten 2-4 Wochen einen neuen Wagen benötige, und ja bekannterweise der Markt relativ leer gefegt ist, bräuchte ich mal eine aktuelle Beratung zwecks evtl. Kauf eines EU-Wagens.


    Leider sind die Vertragsshändler zur Zeit nicht lieferfähig, haben nichts aktuelles im Angebot und auch entspr. Vorführer können sie wohl nicht rausgeben, da kein Nachlauf kommt. Und natürlich sollte der Preis auch einigermaßen stimmen.


    Ich habe aktuell einen Bayon im Blickfeld, EZ in Tschechien (CZ) zu einem vernünftigen Preis-Leistungsverhältnis. Der Wagen ist eine Tageszulassung aus dem Herbst 22, aber noch neu, also ungefahren.


    Jetzt meine Frage: Man liest ja zwecks der 5 Jahresgarantie bei Hyundai von vielen EU- Fahrzeugkäufern, dass diese seit 2017 teilweise Probleme bei Hyundai wegen der 5 Jahresgarantie hatten. Gibt es aktuell diese Probleme weiterhin und was könnt ihr mir zu diesem Thema sagen? Vielen Dank für eure Antworten und schöne Weihnachten!


    LG

  • Verkauft wird der Wagen von einem Händler, der mit EU Tageszulassungen handelt, vorrangig Tageszulassung in CZ. Der Händler ist Mitglied im BVFK und hat im Internet schon seit Jahren sehr gute Bewertungen, für meine Begriffe vertrauensvoll. Er sagt in CZ wäre der Wagen von einem Hyundaihändler an einen Endkunden verkauft worden. Die 5 Jahresgarantie wäre kein Problem, auch der BVFK würde hinter dieser Aussage stehen. Bin mir halt sehr unsicher deswegen.

  • Moin!
    Ok, das ist ja gerade der "Kampf" seit ein paar Jahren..., BVFK vs. Hyundai-Deutschland...!

    Klar, dass ein Händler das behauptet, dass der Wagen Garantie hat...:flöt:

    Dieser EU-Händler ist mit Sicherheit kein autorisierter Händler in Hyundais Augen!

    Nicht falsch verstehen: Inhaltlich stehe ich zu 100% hinter dem BVFK und deren Rechtsverständnis!!

    Keiner hier kann Dir die Garantie geben, dass der Wagen Garantie (von Hyundai!) haben wird...

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