EU-Wagen Garantie

  • SOIX
    Einen Anspruch auf einen kostenlosen Leihwagen hast Du in einem Garantiefall nicht....
    Einige wenige bieten das evtl. an, aber gehe mal nicht davon aus!


    Terrorkater
    Eine EU-TZ macht ja auch schon (wie bei Dir) ggfs. Sinn, um etwaigen Garantieproblemen (Anerkennung der selbigen) aus dem Weg zu gehen... :whistling:

  • Bei der Thematik fiel mir wieder mein EU-Neuwagenkauf vor 19 Jahren im EU-Land ein. Wenn ich im Internet nach Überführung sehe, dann wird immer auf Kurzzeitkennzeichen oder einen Trailer verwiesen. Ich habe das aber anders gemacht, und es würde mich interesssieren, ob es da mittlerweile gesetzliche Änderungen gab. Ich bekam vom Händler damals die COC - Papiere und den Kaufvertrag zugeschickt. Damit habe ich den Neuwagen auf meinen Namen zugelassen und gleichzeitig die Erklärung für die Umsatzsteuer fürs Finanzamt abegegeben.


    Danach bin ich mit den Papieren und den Kennzeichen zum Händler im EU-Ausland, habe den Wagen nach Hause gefahren, und innerhalb der gesetzten Frist die Einfuhrumsatzsteuer beim Finanzamt gezahlt.



    Geht das nicht mehr? Ich habe nichts gefunden, was auf so einen Fall hin weist. :rolleyes:
    Kleiner Nachtrag:
    Offensichtlich ist es mittlerweile üblich oder Pflicht?, daß die Zulassungsstelle am Wagen direkt die Identnummer mit den Papieren vergleicht. Dann ginge dieses Verfahren natürlich nicht mehr. Mittlerweile zahlt man auch u.U. beim ausländischen Händler die dortige Umsatzsteuer und diese wird dann in D verrechnet. Einfacher wurde es dadurch nicht gerade. :flüster:

    Ein Auto das nicht fährt, ist nichts wert......

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    Einmal editiert, zuletzt von Reiner1 ()

  • Dass die Zulassungsstelle die Identnummer mit den Papieren direkt vor Ort vergleicht, ist bei der ersten Zulassung von EU-Import Fahrzeugen in Deutschland Vorschrift.


    Auszug von der Zulassungsstelle:
    "Benötigte Unterlagen:
    Fahrzeug zur Fahrzeug-Ident.-Prüfung
    Kaufvertrag, Rechnung oder verbindliche Bestellung (entfällt bei Umschreibung auf den bisherigen Halter des Fahrzeugs)
    elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    SEPA-Lastschriftmandat
    Bundespersonalausweis oder Reisepass der Bundesrepublik Deutschland des Fahrzeughalters
    ggf. andere Personaldokumente des Fahrzeughalters
    ggf. Vollmacht bei Vorsprache eines Bevollmächtigten


    bei einem Neufahrzeug zusätzlich:
    EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Datenbestätigung des Herstellers oder Gutachten nach § 13 EG-FGV oder Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Vollgutachten) und ausländische Zulassungsbescheinigung oder Vorlage einer Bestätigung über ein Neufahrzeug ohne ausländische Fahrzeugdokumente".

  • Das habe ich so ja auch gelesen. Da ich damals den Wagen zugelassen habe, aber erst danach zur Verfügung hatte, wäre so ein Vorgehen nicht gegangen. Daher ja auch die Frage nach einer Gesetzesänderung.


    Heute würde ich das eben mit einer Kurzzeitzulassung machen, was natürlich extra kostet.

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  • Heute würde ich das eben mit einer Kurzzeitzulassung machen, was natürlich extra kostet.

    Bedeutet das, auch wenn der Händler ein Auto explizit als EU-Fahrzeug anbietet, wenn es also bereits auf seinem Hof fertig zum Verlauf steht, ich trotzdem nach dem Kauf diesen ganzen Zinnober veranstalten muss, von wegen Kurzzeitzulassung, deutsche Papiere und so? :denk:

  • Nein, natürlich nicht. Es ging da eben nur um einen Eigenimport. Vielleicht hat man diesen Kontrollmechanismus deshalb eingeführt, weil es Fälle gab, in denen Autos zugelassen wurden, deren Identnummer aber nicht den Papieren entsprach. Früher hat man auf das COC auch keinen Stempel gemacht, wenn erstmals Zulassungspapiere ausgestellt wurden. Heute macht man das allerdings. Vermutlich gab es auch da Fälle, bei denen mit dem COC mehrmals eine Zulassung erfolgte.

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  • Bei mir hat es sich diesmal ergeben, dass ich kein Import-Auto kaufte sondern bei einem Händler vor Ort. Günstiger gings nimmer... :D


    Der erzählte mir, dass Hyundai wohl schon einigen Importfahrzeugen die DEUTSCHE Garantieanmeldung verweigerte. Grund wenn dieser über einen Importeur zu einem Zwischenhändler und dann zum Verkaufshändler lief. Man will wohl diese unübersichtliche Strickerei unterbinden. Fahrzeuge, die direkt beim Importeur + Verkaufshändler gekauft werden, sollen ohne Probleme ihre DEUTSCHE Garantie bekommen. Problem dabei ist... woher weis ich als Endkunde, durch wie viele Hände dieses Auto schon lief... :S


    Über den REAL-GEHALT dieser Aussage mag ich mir kein Urteil bilden, klingt für mich aber logisch.

  • Stimmt schon so. Wer Import-Fahrzeuge beim Vertragshändler kauft, hat volle Garantie. Die anderen müssen sich darum kümmern, ob sie Garantie bekommen - und wo und von wem?

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Stimmt schon so.

    ne stimmt so nicht. Egal durch wieviele und welche Hände, ein EU Fahrzeug hat EU-weite Garantie. Serviceheft und gestempelte EU Auslieferung müssen natürlich vorhanden sein.


    Wer Import-Fahrzeuge beim Vertragshändler kauft, hat volle Garantie. Die anderen müssen sich darum kümmern, ob sie Garantie bekommen - und wo und von wem?

    EU Fahrzeuge haben EU weite Garantie. EU Fahrzeuge werden auch in F, Ö, I, S, DK, ... beim Vertragshändler des Herstellers auf Garantie repariert, gar kein Problem. Hyundai hat ein besonders veraltetes IT System, sodass manche schlecht geschulte Vertragshändler Probleme mit der Anmeldung im System haben können. Bei mir hat das aber immer gut geklappt.


    `Deutsche` Fahrzeuge werden erstmal nur im Hyundai Deutschland System angemeldet. Ggf. ein Nachteil wenn man im Ausland Garantieleistungen in Anspruch nehmen muss (Sprachbarriere usw.).


    Andere Hersteller lösen das deutlich besser und moderner als Hyundai.

  • Dein Wort in Gottes Ohr, aber hier gab es bezüglich EU-Fahrzeuge - die nicht über Hyundaihändler gekauft wurden - völlig andere Erfahrungen bezüglich Garantie. Gewährleistung hat jedes EU-Fahrzeug, aber Garantie ist eine freiwillige Leistung, und kann verweigert werden.

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  • Verweigern kann man viel, aber nach gültigem Recht hat der Kunde einen Anspruch auf die Garantieleistung des Landes, in dem das Fahrzeug verkauft wurde, wenn der Kunde seine Verpflichtungen erfüllt hat, die den Garantiebedingungen zugrunde liegen, d.h. die vorgeschriebenen Stempel des ausliefernden Händlers müssen in den Papieren vorhanden sein.
    Weigert sich der Hersteller, Garantieleistungen zu übernehmen, so bleibt dem Kunden wie auch in den Fällen, in denen der Garantiefall strittig ist, vor Gericht zu ziehen. Zudem gibt es Schiedsstellen.


    Ob intern die Händler eher dazu gedrängt werden, bei Garantieleistungen von Importfahrzeugen kritischer zu sein oder nicht, kann man nur vermuten. Daß diese Importe keinem Hersteller schmecken, ist ja nicht neu und war schon vor Jahrzehnten so. Die Hersteller konzipieren die Nettopreise eben im Hinblick auf die geltenden Steuern im jeweiligen Land.

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  • Nein, Garantieleistungen sind nur(!!!) im Vorwege "freiwillig"....; am Tag des Kaufes ist dann nichts mehr mit Freiwilligkeit...!! Ein für alle mal... X(
    Die jeweiligen Garantiebedindungen sind (essentielle) Bestandteile des Kaufvertrages; Sie sind vertraglich durch den Kauf verankert(!) und ebenso im Zweifel einklagbar...
    Aber Jacky hat insofern bei EU-Autos Recht (auf Hyundai bezogen); hier stellt sich Hyundai vor(!), dass lediglich diejenigen EU-Importe Garantie haben sollen, die von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler an einen Endkunden(!) verkauft worden sind....!


    *Endkunde: ist eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige juristische Person, die (I) ein Hyundai Neufahrzeug von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs erwirbt oder die (II) ein Hyundai Fahrzeug erwirbt, das ursprünglich durch eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige juristische Person von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht zum Zwecke des Wiederverkaufs gekauft wurde.


    Insofern möchte(!) Hyundai quasi bei allen EU-Autos die Garantie versagen...; denn quasi kein EU-Import-Auto kommt von einem autorisierten Hyundai-Händler (I) bzw. die Privatperson bekommt kein EU-Auto, dass nicht vom Händler zwecks Weiterverkauf ursprünglich angeschafft worden ist... (Letzteres ist nämlich die originäre Aufgabe eines Händlers!)...


    Also ist durchaus im Sinne Hyundais absolute Vorsicht geboten beim Kauf eines EU-Autos...!! Das Hyundais gesamtes "Garantiewunschkonzert" juristisch mehr als nur auf hölzernen Beinen steht (m.M.n. hat Hyundai de facto Null Chance), sollte auch erwähnt werden...
    Recht haben und Recht bekommen (Klageweg) sind stets zwei Paar Schuhe... :rolleyes: :flöt:

  • Es ist halt ein Problem, gegen einen Konzern wie Hyundai zu klagen. Nicht, daß es nicht möglich wäre, aber wenn sich ein "Global Player" querstellt, kann das Jahre dauern, bis die Garantieansprüche juristisch durchgesetzt wurden. Und in der Zwischenzeit hat man dann die Möglichkeit entweder das Auto mehrere Jahre mit dem Defekt auf dem Hof vom Händler stehen zu lassen - oder finanziell in Vorleistung zu gehen, ohne zu wissen wie es ausgeht.
    Deshalb kauft man sein Auto bei einem autorisierten Händler, und spart sich jedes Risiko. Das ist manchmal mehr Wert, als sich etwas Geld zu sparen.
    @Darky: Wenn ein Neuwagen ohne Garantie angeboten und verkauft wird, dann ist das nach meiner Auslegung eine "Garantieverweigerung".

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  • Jo, in der Tat..., gegen einen Global Player zu klagen ist nicht gerade "bequem"... oder nicht "gut Kirschen essen"...
    Andererseits ist das EU-Recht schon sehr eindeutig...
    Garantieverweigerung: In der Tat, dass versucht Hyundai ja so zu machen...
    Interessant würde es mal werden, wenn Hyundai einem Endverbraucher/Kunden mal wirklich die Garantie untersagt, dieser sich dann rechtlich wehrt und Hyundai nicht(!) einknickt und es somit zu einer Gerichtsverhandlung kommt...
    ABER: Genau das wird Hyundai nicht machen!! Sie werden aus offensichtlichen Gründen einknicken..., andernfalls.... :flöt: :flöt: :flöt:

  • Was aber, wenn Hyundai nur einen Vergleich anbietet. Das ist Pressetechnisch nicht so der Reißer, lässt sich nicht sonderlich gut ausschlachten - und ist nach 4 Wochen wieder vergessen. Und die kleine Delle in der Zulassungsgrafik tut HMD bald nicht mehr weh.

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  • Eine Klage gegen Hyundai könnte sich ziehen und Geld kosten. Allerdings dürften fast alle Hersteller derartigen Klagen lieber aus dem Weg gehen. Alleine die negative Publicity ist teurer, als wenn der Hersteller den Wagen verschenkt.


    Ich sehe das genau wie darky, die Rechtslage ist EU-weit klar geregelt.


    Die Klausel mit dem Endverbraucher ist aber rechtens und stellt im Prinzip für den Hersteller eine Art Hintertürchen dar. Das wissen natürlich die Importeure und verhalten sich in der Regel entsprechend. Da tritt dann beim Verkauf der letzte Händler gar nicht mehr in Erscheinung, oder der Wagen wird als Mietwagen gekauft und dann verkauft u.a.

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  • Verweigern kann man viel, aber nach gültigem Recht hat der Kunde einen Anspruch auf die Garantieleistung des Landes, in dem das Fahrzeug verkauft wurde,

    Die Fahrzeuggarantie ist nicht landesfein zu splitten, sie gilt in der ganzen EU gleich und sie ermöglicht auch eine Reparatur bei einer beliebigen Vertragswerkstatt in jedem anderen EU-Land. Die Fahrzeuggarantie muss EU weit gleich sein und sie gilt in jedem EU-Land, das hat die EU dankenswerterweise festgelegt. Das funktioniert auch praktisch so. Bei dem Mobilitätsscheiss und sonstigen Extras kann der Hersteller vieleicht machen was er will, die Fahrzeuggarantie ist EU-weit identisch.


    Auch die 5-jährige Garantie von Hyundai und die 7 Jahre von Kia funktionieren EU weit.

  • Also ich weiß, daß man zu Inspektionen nicht einfach in ein anderes Land fahren kann. Wer jetzt z.B. Urlaub in Polen macht, und dort seinen deutschen Hyundai warten lässt, kriegt Probleme. Nur wenn man beruflich eine längere Zeit im Ausland tätig ist, werden solche Auslandsinspektionen anerkannt. Inspektionen sind aber keine Garantiearbeiten.

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