Oh man, jetzt werden auch noch zwei verschiedenen Arten von Garantien miteinander verschwurbelt...
Die Mob.-Garantie hat nichts mit der Fahrzeuggarantie gemein...; Sie hat, wie Du bereits erwähnt hast, extrem viele Ausschlüsse (EU-Auto, Wartung nur in einer Freien Werke, mehr oder weniger als 50km vom Wohnort und und und)...
Des Weiteren greift diese hier doch gar nicht; schließlich ist der Wagen nicht mal annähernd liegen geblieben...!
Bei GARANTIEANGELEGENHEITEN=KEINEN Anspruch...!
Keinen Anspruch zu besitzen, bedeutet selbstredend nicht, dass man stets keinen kostenlosen Ersatz von der Werke erhält....