Mobilitätsgarantie

  • Ich finde halt das wiederspricht sich. In der ersten Hälfte steht ganz klar, dass nur Dinge zählen die von der Garantie abgedeckt sind und im zweiten Teil steht dann plötzlich was von Reifenschäden. Fakt ist, dass ein Nagel im Reifen keine Herstellergarantie übernimmt.

  • In dem Auszug der Mobilitätsgarantie wird lediglich das Wort "Panne" definiert. Von Kostenübernahme in allen genannten Fällen steht da nichts.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • ... wie auch immmer. Es geht erst mal darum Panne zu definieren, da sich alle anderen Punkte dann auf die "Panne" beziehen. Ist es keine Panne, gibt es eh nix.


    Is es aber eine, so stehen einem schon diverse Leistungen zu wie auch diese beiden Auszüge zeigen:

  • Zulu
    Wwillst Du Hyundai denn wenigstens noch mal mit den Bedingungen der Mobilitätsgarantie konfrontieren?


    So wie es da abgedruckt ist, handelt es sich ja schon um eine Panne, nach der Dir die genannten Dinge, wie abschleppen, Ersatzwagen o.ä. zustehen, nur den Reifen musst Du natürlich selbst bezahlen. Wäre ja interessant, was Hyundai dazu sagt und wir hier eine Rückmeldung bekämen.


    Das mit den Garantieteilen ist natürlich sowieso quatsch, die Mobilitätsgarantie läuft ja sogar nach Ablauf der Garantie weiter, wenn der Service artig gemacht wird und es auf nichts mehr Garantie gibt.

    Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher.

  • ja, werde auf jeden Fall gleich noch mal nachfragen wenn ich den Wagen abhole. Aber die hatten gestern auch mit der Service Zentrale gesprochen, weil es denen auch nicht klar war. Und sie sagten uns dann, dass ein Ersatzfahrzeug nicht enthalten sei. Mal schauen ... Freiwillig zahlt ja eh nie einer, ist ja nix anderes als ne Versicherung wenn man so will.

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