Anhängelasterhöhung / Änderung Fahrzeugklasse (M1G)

  • Ich besitze den ix35 2.0. CRDI 4WD mit 184 PS Bj. 2011 und möchte gerne die Anhängelast erhöhen (Pferdeanhänger). Im Schein stehen 1900 KG max. ich möchte aber auf 2400kg erhöhen. Hyundai habe ich schon angeschrieben, aber die verstehen scheinbar mein Anliegen noch nicht ganz. Es ist mir aber zuwider mehrere 100 Euro für ein "Copy&Paste" Gutachten bei irgendwelchen Firmen zu kaufen.



    Dekra sagt, entweder Unbedenklichkeitsbescheinigung von Hyundai oder eben ein solches "Teilgutachten" oder eine ABE von einem Anbieter der damit handelt.


    Alternativ würde noch die Umschreibung der Fahrzeugklasse in M1G die Anhängelast erhöhen. Hat das vielleicht schon jemand gemacht? Der Wagen lief ja noch 2012 beim Kraftfahrtbundesamt als Geländewagen.


    Besten Dank.

  • Das ist eigentlich keine grosse Sache, wenn man einen vernünftigen aaS kennt und Ahnung von der Materie hat.


    Das ist auch gerade in einem anderen Forum Thema für den alten H1 Starex 4x4.

  • das heißt, kenne ich einen guten sachverständigen, der sich aufschlaut, dann sollte das mit der passenden AHK gehen? sorry für die vielleicht doofe frage, aber ich lese seit tagen das internet hoch und runter und außer für geld steht nirgendwo was so richtig eindeutiges für doofis :schläge: ...

  • Jau, aber einen Amtlich Anerkannten Sachverständigen, der z.B. auch § 21 - Abnahmen machen darf. Und es auch tut. Und die passende AHK.
    Aber zusätzlich muss Du Plan haben und die Sche gut vorbereitet dort vortragen, sonst schickt der Dich nach Hause.


    Das heisst, Du musst den ganzen zulassungsrechtlichen Schxxxx studiert haben, stichhaltige Argumente und Begründungen vorlegen für warum und wieso und warum das so wie es ist nicht passt etc. usw.


    Kriegst Du das alles hin?


    Ansonsten, gib mir mal eine Mailaddy in PN.


    PS: Das ist garantiert nichts für Doofies, nur mal so gesagt ... :D

  • Servus.
    Ich hatte für meinen 2010er von Hyundai ein Gutachten, ausgestellt vom TÜV Austria, erhalten mit welchen die "Auflastung" auf 2000 Kg eintragungsfähig war.
    Habs dann nicht gemacht weil es mit dem Wohnwagen auch so passte.


    Gutachten per mail wäre möglich .

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