i30 ist gekauft und nun?

  • hallo leute,


    habe heute meinen i30 gekauft, werde ihn am 10.02.09 abholen. :freu:
    Es ist ein EU Fahrzeug aus der Slowakei!


    Worauf muss ich nun achten wenn ich das Fahrzeug bezahle / abhole?
    Welche Unterlagen bekomme ich bei Zahlung vom EU-Händler?


    Bin auf die Abwrackprämie angewiesen, deshalb möchte ich nichts falsch machen...


    Vielen dAnk im voraus
    rudi

  • Ich mache das gleiche grad mit einem Getz (allerdings Jahreswagen) durch, den ich am Dienstag vom Händler abhole.


    Also lt. BAFA musst du eine Kopie des Kaufvertrages, Kopie des neuen Kfz-Briefes, Kopie des alten Kfz-Briefes und den Verschrottungsnachweis (nur vom zertifizierten Verschrottungsbetrieb) zusammen mit dem Antrag an die Bafa schicken. Nach Prüfung wird das Geld dann auf das Konto überwiesen.


    Vom Händler musst du demnach den Kaufvertrag und logischerweise den Kfz-Brief ausgehändigt bekommen und halt alles was du so für das Auto brauchst.


    Da dein Auto aus der Slowakei kommt, guck auch nach, in welcher Sprache die Bedienungsanleitung ist. Mein Auto ist ein Spanier und ich befürchte fast, die Anleitung wird in spanisch sein :watt:. Ich hab gestern erstmal meinen Händler angemailt damit die mal nachgucken und mir sonst eine Ausgabe in Deutsch besorgen

  • Servus!


    Herzlichen Glückwunsch zum Neuerwerb. :super:
    Helfen kann ich Dir leider nicht, zumal ich mit den sogeannten EU-Fahrzeugen keine Erfahrung habe. :denk:
    Ich könnte mir vorstellen, daß Du diesbezüglich bei der Rechtsabteilung des ADAC lückenlos Auskunft erhalten wirst. :evil:


    Gruß, hb23

    Mein Lebensmotto: "Was Du nicht willst, was man Dir tut, das füge keinem anderen zu." :super:

  • Zu den eigentlichen Fahrzeugunterlagen zählen:
    - Zulassung 1 und 2
    - COC (Konformitätserklärung)
    - Handbuch (für gewöhnlich in dt.)
    - Serviceheft, mit eingeklebtem Garantiezertifikat bzgl. Garantiebeginn
    - Sonderanleitungen, falls zB. Navi ab Werk, Sonderräder oä.


    Üblicherweise sollte man natürlich auch einen Kaufvertrag bekommen, mit Bestätigung des Geldempfanges (ob bar, Scheck oder wie auch immer...), ferner natürlich die Schlüssel. Mit Fahrzeugübergabe sollte man sich einfach mal das Notrad, sowie (falls Kaufbestandteil) Verbandskasten und Warndreieck zeigen lassen. Eine grobe Einweisung in die Funktionen des Fahrzeuges sollte ebenfalls erfolgen.

  • cool, danke schon mal...


    was meinst Du mit / bzw. was ist:


    - Zulassung 1 und 2
    - COC (Konformitätserklärung)


    Ich bekomme direkt den Fahrzeugbrief, erübrigt sich dann das o.g.???

  • das heißt ich muss den fahrzeugbrief und den COC bekommen?!
    was mache ich mit dem COC? wofür brauche ich das?
    so wie ich meinen händler gestern verstanden habe, schicken die das COC irgendwo hin und bekommen dafür den fahrzeugbrief... berichtige mich wenn ich da falsch informiert bin...

  • COC gehört in die Fahrzeugmappe und gehört dir ausgehändigt. Darin stehen viele Angaben, für die in der Zulassung II schlichtweg kein Platz mehr ist (in der Zulassung steht zB. nur die kleinste Reifengröße, in der COC alle werksseitig zugelassenen).

  • Ja, die solltest Du auf jeden Fall bekommen. Habe auch vor kurzem einen EU i30 gekauft. Habe dann auch die COC mitbekommen. Da stehen halt alle Techn. Daten für den Fahrzeug drin.

  • Hallo
    Schau aber bitte in das Serviceheft , das ist ja sicherlich abgestempelt und ab dem Tag läuft die Garantie. Du must also nach einem Jahr zur Inspektion, bei mir waren schon 9 Monate vergangen und ich muste dann 3 Monate später in der Werkstatt. Du must da auch ganz genau sein, wenn Du drüber bist ist die ganza Garantie futsch, da stellt sich Hyundai sehr stur an also pass ja auf. Also entweder 1 mal im Jahr,oder wenn du die km vorher abgespult hast dann früher als 1 Jahr. Wenn Du die erste Inspektion hast muß der Wagen auch registriert werden, sonst kannst Du keine Garantie in Anspruch nehmen. Must Du nur Deiner Werkstatt sagen dann registrieren die den Wagen, ksotet auch nichts.


    Gruß

  • Eigentlich nicht, das ist nur Arbeit für die und darum machen die das nicht einfach so. Ich hab das machen lassen bei der Inspektion, da haben die ja Geld verdient und machen das dann ohne Probleme.

  • Zitat

    Original von Ceed
    COC gehört in die Fahrzeugmappe und gehört dir ausgehändigt. Darin stehen viele Angaben, für die in der Zulassung II schlichtweg kein Platz mehr ist (in der Zulassung steht zB. nur die kleinste Reifengröße, in der COC alle werksseitig zugelassenen).


    ich hab das coc für mein auto nur als kopie mitbekommen. der verkäufer meinte, das orignal bleibt immer im autohaus ...?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!