Diskussion wann Bremsscheibe wechseln

  • 2. sinnvoll den Bremsscheibenverschleiß zu bestimmen, da heute oftmals die Scheiben bereits mit dem ersten Satz Beläge verschlissen sind. Ist kaum zu glauben, ist aber so.

    Jepp


    Ich bin auch immer wieder überrascht, dass die Leute nicht selten nur die Beläge wechseln.


    Also bei Billigzeug habe ich das tatsächlich auch mal gemacht, da waren 10 Euro Ebay Beläge verbaut, die waren gar nicht mal so schlecht, aber nach ein paar tkm weg - die Scheiben tadellos. Aber im Normalfall ist es heute eigentlich immer so, dass die Scheibe fast runter ist, wenn auch der Belag fertig ist. Oder anders gesagt: Bleibt die Scheibe drin, geht die definitiv ins Untermaß, bevor der 2. Belagsatz weggebremst ist.


    Belag fällig - Scheibe fällig


    Und bei dem was das Zeug (gerade im Zubehör) kostet, nämlich echt nicht viel, würde ich nie auf die Idee kommen, nur den Belag zu tauschen :dudu:

  • Oder anders gesagt: Bleibt die Scheibe drin, geht die definitiv ins Untermaß, bevor der 2. Belagsatz weggebremst ist.

    Was ja völlig in Ordnung ist. Das Mindestmaß der Bremsscheibe muss meiner Kenntnis nach nur beim Verbau der Bremsbeläge eingehalten sein. Wenn die Scheibendicke während der Abnutzung der dann verbauten Beläge unter das Mindestmaß fällt, ist das egal. Das wird bei der Bestimmung des Mindestmaß mit einkalkuliert. Und da auf so einem i10 typischerweise eher nicht so die aggressiven Sportbeläge montiert werden, sehe ich das auch überhaupt nicht als problematisch an. Bei mir bleiben die Scheiben bei so einem typischen Kleinwagen drin, wenn es keine Beanstandungen gibt, wo die Scheiben ursächlich sein könnten. Klar, kosten die Scheiben nicht viel, aber wozu tauschen, wenn sie noch ausreichend dick sind? Keine Kosten sind immer noch weniger als geringe Kosten, zudem schont es die Umwelt. Wenn man keine Möglichkeit hat, die Scheibendicke richtig zu ermitteln (Bügelmessschraube o.Ä.), würde ich natürlich auch eher den Austausch empfehlen anstatt sich da auf Indizien zu verlassen.

  • Ich halte es so, Faustformel: beim 2. Belagwechsel die Scheiben wechseln.
    Kommt natürlich immer auch auf Verschleisswert und Oberflächenbeschaffenheit an. Manchmal sind die Scheiben schon vorzeitig verrostet (wegen Unterforderung!) oder extrem riefig (bei mir noch nicht vorgekommen).


    Die Verschleissmasse sind meiner Meinung nach zu eng gefasst (in der Regel am PKW 1mm Verschleiss der wirklich fetten Stahlscheiben), deshalb überschreite die ICH auch gerne mal an MEINEN Autos. Bei mir müssen die Bremsen auch nicht so hart ran :bang:

  • Was ja völlig in Ordnung ist. Das Mindestmaß der Bremsscheibe muss meiner Kenntnis nach nur beim Verbau der Bremsbeläge eingehalten sein. Wenn die Scheibendicke während der Abnutzung der dann verbauten Beläge unter das Mindestmaß fällt, ist das egal.
    Das wird bei der Bestimmung des Mindestmaß mit einkalkuliert

    Wo hast du denn das her? :mauer: :mauer: :mauer:


    Ein Mindestmaß ist ein Mindestmaß, egal was du danach vorhast! Demnach müsste gelten die 1,6mm Mindestprofiltiefe bei Reifen auch nur wenn ich es sie montiere, oder? Wenn sie danach 0,2mm haben, ist das egal. Untermaß ist ein erheblicher TÜV Mangel :teach:


    Wenn man keine Möglichkeit hat, die Scheibendicke richtig zu ermitteln (Bügelmessschraube o.Ä.), würde ich natürlich auch eher den Austausch empfehlen anstatt sich da auf Indizien zu verlassen.

    Wenn man keine Möglichkeit hat, die Bremsscheibendicke zu ermitteln, sollte man eher gar nicht am Auto schrauben! Und wenn man nur Halbwissen besitzt, sollte man dieses auch nicht unbedingt verbreiten, erst Recht wenn es um Sicherheit geht.


    Ich halte es so, Faustformel: beim 2. Belagwechsel die Scheiben wechseln.

    Das war mal früher so Früher konnte man die Scheiben auch abdrehen bei Problemen, das ist schon lange vorbei, zumindest beim PKW. Man Reduziert die Massen so weit wie möglich aus Kosten und Technischen Gründen. Meine Erfahrung ist das die Bremsscheiben sich, wenn man in den Vorgaben bleiben will, niemals für einen zweiten Belagsatz eigenen


    deshalb überschreite die ICH auch gerne mal an MEINEN Autos. Bei mir müssen die Bremsen auch nicht so hart ran :bang:

    Genau, und wenn du mal eine Notbremsung machen musst, machst du das eben nicht ganz so Hart :watt:

  • Meine Güte, was soll die Diskussion?
    Jeder ist für sein Auto verantwortlich.


    Da brauche ich keine Rarschläge, ob der Bremsscheibendicke, etc.
    Ich selbst bin auch ein Sicherheitsfanatiker, wenn aber mein Kfz Meister sagt, das es reicht, die Bremsbeläge zu wechseln, dann tausche ich mit Sicherheit nicht die Bremsscheiben.
    Also, mal schön den Ball flach halten.

  • Was für Ball flach halten bitte? Es gibt Verschleißgrenzen, die gibt es schwarz auf weiß, und die kann man nachmessen. Punkt! Nicht mehr nicht weniger, und da gibts nix flach zu halten.


    Im übrigen ist es mir gerade ein Rätsel, warum du mich hier so ankackst, ich habe dich nicht mal angesprochen. Hier geht es um Sicherheit, hier geht es um Fakten und nicht um "Das habe ich schon immer so gemacht" oder eben gar Falschaussagen.
    Das kann man schlicht nicht unkommentiert stehen lassen.


    Und es ist defacto so: Mit einem zweiten Satz Beläge auf der ersten Bremsschreibe bremst du über die Zeit ins Untermaß. Beim nächsten Tüv werden sie dann die Scheiben bemängeln aber nicht die Beläge. Super, nochmal Werkstatt. Und jeder der behauptet, dass man an einem Serien PKW, Scheiben professionell wechselt und die alten Beläge drin lässt, wobei eigentlich auch neue Beläge auf alten Scheiben, der......ach egal :whistling:

    2 Mal editiert, zuletzt von Doug Heffernan ()

  • Wo hast du denn das her?????? :mauer: :mauer: :mauer:


    Ein Mindesmaß ist ein Mindesmaß egal was du danach vorhast!

    Computer sagt "Nein" :cheesy: https://www.hella.com/techworl…emsscheibe-pruefen-10833/


    Zitat

    Neue Bremsbeläge dürfen nur verbaut werden wenn die Bremsscheiben-Mindestdicke nicht unterschritten ist.

    Ähnlich schreibt es BMW in der Werkstattsoftware. Hier heißt es sinngemäß, dass neue Beläge verbaut werden dürfen, solange die Dicke der Bremsscheibe oberhalb der eingeprägten Mindestdicke liegt. Gerüchten zu Folge schreibt handhabt es VW genauso, da war ich jetzt aber zu faul deren Software anzuschmeißen.


    Also komm mal wieder auf runter. ;)


    Bremsscheiben Dicke kontinuierlich messen, ist klar. Viele Autofahrer kriegen es ja nicht mal hin regelmäßig Ölstand oder Reifendruck zu prüfen. Und glaub mir in der Bremsenentwicklung sitzen überwiegend Leute, deren Kompetenz für mehr reicht als singen und klatschen, die wissen schon wie die Realität aussieht und lassen es entsprechend in die Auslegung der Mindestmaße einfließen.
    Edit: Mag sein, dass es beim TÜV Probleme geben kann. Manche Prüfer verweigern einem auch bei Reifenprofiltiefe von wegen mir 2 mm die Plakette, oder weil die Beläge nur noch 3-4 mm Stärke haben. In meinen auch absoluter Blödsinn, denn die HU bewertet das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Prüfung. Extrapolation auf die Zeit danach ist in meinen Augen nicht Aufgabe des Prüfers. Woher weiß der wie jemand fährt? Auf einem Sportwagen kann ein neuer Satz Reifen bei der HU montiert sein, er wird trotzdem vielfach bei weitem nicht bis zur nächsten HU halten. Ergo greift das Argument für mich nicht, dass man ja auch nach der Sicherheit in der Zukunft schauen muss. Ich hatte im Firmenwagen nach 130 tkm noch die ersten Bremsbeläge drin und erst nach 80tkm waren die ersten Reifen fällig, wohlgemerkt Ganzjahresreifen. Wie lange fährt der Durchschnitt wohl mit 3 mm Bremsbelag? Reine Spekulation!

  • Im übrigen ist es mir gerade ein Rätsel warum du mich hier so ankackst, ich habe dich nicht mal angesprochen

    Wenn hier einer rumkackt..., naja wie auch immer, der Oberlehrer lässt grüßen.

  • Z3bastian


    Na klar darfst du einbauen wenn es noch in den Maßen ist aber nicht das hier:


    "Wenn die Scheibendicke während der Abnutzung der dann verbauten Beläge unter das Mindestmaß fällt, ist das egal."



    Darum gehts, nicht was vorher ist.


    Allerdings weiß eben derjenige mit Erfahrung das es völliger Schwachsinn ist die Beläge neu zu machen wenn ein paar Tausend KM danach Rechtlich gesehen die Bremsscheibe fällig wird.


    Zeig mir bitte Schwarz auf Weiß wo du, wenn es vorher noch in den Maßen war, danach, bis zum Verschleiß der Bremsbeläge, die Bremsscheibe weiternutzen darfst selbst wenn die Maße damit Unterschritten werden.


    Es gibt Verschleißgrenzen bei Belag und es gibt Grenzen bei Belägen.
    Keine von beiden darf Unterschritten werden, keine.


    Was ich übrigens an dieser Diskussion Lustig finde:
    Ich bin mir sicher, wenn die Scheiben getauscht werden müssen, weil die fertig sind, der Belag noch 20% drauf hat, das nahezu alle die Beläge mittauschen würden, komisch nur das es umgekehrt diese Diskussion auslöst


    Und genau das ist es ja
    Wenn die Scheiben neu 20mm haben, die Verschleißgrenze bei 18mm liegt, dann aber die Scheiben 18.3mm haben.

  • Woher nimmst du deine Einschätzung man müsste die Scheiben tauschen, sobald sie das Mindestmaß unterschreiten? Belege? Wofür sind die Maße wohl eingestanzt? Richtig, für den Mechaniker. Wann kann der Mechaniker messen? Wenn er an der Bremse ist.
    Was ist denn das Mindestmaß für Beläge?

  • Woher nimmst du deine Einschätzung man müsste die Scheiben tauschen, sobald sie das Mindestmaß unterschreiten? Belege? Wofür sind die Maße wohl eingestanzt? Richtig, für den Mechaniker.


    Hähhhh ???? 8o 8o 8o


    Was für ne Einschätzung ???


    Das sind Grenzewerte, dannach werden sie zum Mangel


    https://docplayer.org/25086705…-seite-1-von-7-stand.html
    https://www.hella.com/techworl…emsscheibe-pruefen-10833/



    Im übrigen gibt es eh ein Problem wenn man ins Untermaß kommt;
    Der Grad der sich Außen am Rand bildet schleift irgendwann an der Trägerplatte vom Brembelag, und das bevor der Belag abgenutzt ist.........



    Und wie schon ewähnt: Ich kann eine neue Felge nehmen und ein Reifen mit 1,8mm drauf montieren.
    Ist völlig legal, wenn ich dann aber mit 1,5mm Reifenprofiltiefe zum Tüv komme ist die Sache klar.
    Genauso verhält es sich mit der Scheibe. Verschleißgrenze ist Verschleißgrenze
    Sicher sind da Reserven eingebaut, und die Fällt nicht direkt auseinander, Gesetzlich ist die Sache aber klar, Bremsscheibe UNTER Grenzwert: Erheblicher Mangel
    Fertig und Punkt von meiner Seite und die Seite des Tüvs

    Einmal editiert, zuletzt von Doug Heffernan ()

  • Ich bin mir nicht zu 100% sicher, aber die Verschleißgrenze bei Bremsscheiben bzw. die Dicke einer Scheibe wird gesetzlich gar nicht festgelegt...
    (Eben konträr zu Reifen und deren Mindestprofiltiefe...)...
    Die Verschleißgrenze gibt jeder Hersteller individuell auf sein Produkt und m.W.n. gibt es eine technische Übereinkunft der Hersteller, dass ein neuer Bremsbelag dann noch montiert werden darf, sofern diese Grenze eben noch nicht erreicht ist...
    Im absoluten Zweifel (und so wird es dann von den Ing. berechnet und letztlich frei gegeben!) bedeutet dies, dass bei einem My/Mü oberhalb der Mindestdicke der Hersteller einen weiteren Satz Beläge erlaubt. Das dann nach von mir aus 10km bereits die Mindestdicke erreicht wird, ist ja eben bereits mit einkalkuliert! Und selbst hier werden die Hersteller zwecks Eigenabsicherung gewisse Reserven eingeplant haben...
    Natürlich (und das schreiben die Hersteller ja auch unisono) gilt das alles nur "unter normalen Rahmenbedingungen" (Absicherung)...

  • Der Leitfaden einer Prüforganisation (danach sieht mir das TÜV Dokument aus) hat für mich keinen Gesetzescharakter. Zudem sind die Grenzen dort sehr viel weiter gefasst, typischerweise sind zwischen der Dicke einer neuen Scheibe und dem Mindestmaß deutlich weniger als 3 mm (wie das TÜV Dokument als Faustregel für belüftete Scheiben vorgibt), zumindest in der Kleinwagen Klasse. Die wenigsten Prüfer werden sich die Maße für jedes Modell individuell raussuchen. ;) Dass eine sehr geringe Restbelagstärke zusammen mit einem starken Grat an der Scheibe problematisch sind, bestreite ich gar nicht.


    Wie dem auch sei, solange ich kein Dokument zu Gesicht bekommen, das mir rechtlich verbindlich sagt, dass die Bremsscheibe umgehend ausgetauscht werden muss, sobald das eingeprägte Mindestmaß unterschritten wird, werde ich weiter neue Beläge auf Bremsscheiben bauen, die zu dem Zeitpunkt noch dicker sind als das Mindestmaß. Wie es auch die gesamte KFZ Branche tut. So tragisch kann das nicht sein. Hatte auch noch nicht einmal den Fall, dass sich ein Prüfer an der Scheibendicke gestört hat, wenn das Tragbild ok ist.

  • Ich sehe es etwas differenzierter. Wenn die vom Hersteller vorgegebene Mindeststärke nicht erreicht ist, können Beläge noch verbaut werden.
    Hier jedoch weiche ich vom Vorposter ab. Wenn die Mindeststärke nicht über die Nutzungsdauer der Bremsbeläge unterschritten wird ist das okay. Sollten die Scheiben aber grenzwertig sein, würde ich eher zu einem neuen Satz Scheiben greifen. Nicht nur zur persönlichen Sicherheit, sonder ich möchte im Schadensfall nicht schuld sein (Versicherungsschutz, Strafe) mit Bremsscheiben unter Maß aufzufliegen.

  • Du kannst dich als Mechaniker auf genannte Arbeitsanweisungen berufen. VW und BMW werden nicht die einzigen sein, die das so unmissverständlich schreiben. Eher fällt ein Rad ab, weil die Schrauben mitm Schlagschrauber festgeknallt wurden und dann abreissen als, dass die Scheibe bricht, weil sie unter Mindestmaß ist. Das mit den Schrauben hatte mein Cousin 2x unmittelbar hintereinander gehabt an einem VW T5.


    Aber klar, wems ein besseres Gefühl gibt neue zu verbauen, dem will ich das gar nicht ausreden. Mein Vertrauen in die Hersteller ist in dem Fall aber recht groß. Stahl Bremsscheiben sind nun wirklich nichts neues.
    Edit: Da muss mir oben tatsächlich ein recht wichtiger Absatz in der BMW Software entgangen sein:

    Zitat

    Die Bremsscheiben-Mindeststärke ist so ausgelegt, dass Sie die Lebensdauer eines weiteren Satz Bremsbeläge standhält (gilt nicht für M-Fahrzeuge und perforierte Bremsscheiben).


    Amen! :teach: :winke:

  • Also, ich war heute beim TÜV. Neue Erkenntnisse für mich haben sich da nicht ergeben, es ist alles wie ich es gesagt habe!


    Selbstverständlich kann jeder die Bremsbeläge einbauen, egal wie der Zustand der Scheiben ist, ob nun 0,8mm oder 0,1mm Restguthaben der Bremsscheibe bis zur Verschleißgrenze, alles legal. Wenn man aber nach 4 Monaten zum TÜV fährt, dem TÜV die Scheibe zu dünn vorkommt, und diese nachmißt, und die Scheibe DANN Untermaß hat, gibt das einen erheblichen Mangel, der Wagen fällt durch den TÜV, mit fast neuen Bremsbelägen!


    Dem TÜV ist der Zeitpunkt des Einbaus der Bremsbeläge selbstverständlich pupsegal, der geht danach was Fakt ist, Verschleißwert der Scheiben UNTERSCHRITTEN, fertig = EM, 20 Euro Nachprüfung, und erneute Bremsenreparatur.


    Bremsscheiben aus Serienfahrzeugen eignen sich NICHT für den 2. Satz Bremsbeläge, Punkt fertig aus.


    Ich weiß ja nicht welche Werkstätten tatsächlich auf alte Bremsscheiben neue Beläge montieren, aber da wo ich herkommen, macht man das nicht, und ich mache das auch nicht. Es ist Schwachsinn weil die Scheiben zu 100% ins Untermaß damit kommt und definitiv beim TÜV in Probleme kommen wird und dann sprechen auch noch andere Gründe wie das, dass die Beläge niemals nach dem Austausch parallel anliegen werden, weil sich NICHTS gleichmäßig abnutzt.


    Aber spart euch mal schön die 100 Euro für die Scheiben, denn gerade bei Bremsen lohnt es sich immer, alles bis zum Ende auszureizen. Das war nun tatsächlich mein final Tweet zu dem Thema, denn mehr als die Bestätigung vom TÜV zu haben kann man nicht bekommen.

  • Und noch was: Man kann zwar auf alte Scheiben neue Beläge machen, aber nicht alte Beläge auf neue Scheiben. Wer also auf seine ausgelutschten Scheiben neue Beläge macht, und nach wenigen Wochen die Scheiben erneuern muss, der braucht wiederum neu Bremsbeläge. Deshalb tausche ich immer beides.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Na ja, man kann vieles machen und einiges hängt ja oft auch von der persönlichen Situation ab, also wie lange man sein Auto noch fahren möchte usw. usw.
    Habe bei unseren letzten 5 Autos weder Scheiben noch Beläge erneuern müssen, kenne es von davor aber auch so das man mindestens 2 Satz Beläge pro Scheibe verfahren hat, teilweise haben wir die Scheiben abdrehen lassen oder auch nur den Grat entfernt, Probleme gab es nie, weder mit den Bremsen noch mit dem TÜV.


    Ich würde mich heute auch noch schwer tun nach z.B. 45.000km die Scheiben mit zu wechseln, nur weil die Beläge platt sind, was ja in der Vertragswerkstatt sicher auch ein Unterschied von 200€ wären.

    Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher.

  • In den vergangenen 20 Jahren ist es mir kein einziges Mal vorgekommen, dass ein Vertragshändler (Mercedes/Smart, BMW/Mini und Toyota Niederlassungen Berlin sowie Hyundai, Mazda und Toyota Griechenland) den Austausch von Bremsscheiben beim erstmaligen Wechsel der Bremsklötze durchgeführt hat. Das betrifft vier eigene sowie über zwei Dutzend geleaste Firmenwagen (letztere wurden ziemlich hart im Stadtverkehr "rangenommen"). Bis auf ein Fahrzeug, allesamt neu von den jeweiligen Vertragshändlern bezogen.


    Ein einziges Mal wurde der Wechsel der Scheiben bei der Annahmebesprechung "empfohlen" (Smart Berlin) jedoch nicht durchgeführt. Der darauffolgende TÜV Termin verlief ohne Bemerkungen oder gar Mängel.


    Z3bastian's Hinweis zur BMW Vorgabe (zumindest in Bezug auf Mini's der zweiten Generation) kann ich übrigens bestätigen.

  • Ich war übrigens gestern zufällig einem i10 PA zur HU bei Dekra. Vorderen Bremsscheiben sind noch die ersten mit dem zweiten Satz Beläge, Grat ist logischerweise durchaus vorhanden. Der Belag hat noch knapp 1 cm Stärke. Wurde bei 27 tkm verbaut, jetzt hat er 71 tkm drauf. Wie zu erwarten keine Beanstandungen.


    Sind die Beläge, mit denen die Hyundais vom Band kommen so weich/verschleissintensiv? Die Diskrepanz zwischen 27 tkm Haltbarkeit (Werksbeläge) und nun schon 44 tkm mit noch immer knapp 1 cm Reststärke (TRW) ist doch schon erheblich. :denk: Gleicher Fahrer. Bei Ford und VAG bin ich es eher umgekehrt gewohnt, die ersten Beläge halten üblicherweise ne ganze Ecke länger als die Aftermarket danach. Und zwar um soviel, dass es nicht daran liegen kann, dass man einen Neuwagen anfänglich vielleicht besonders vorsichtig fährt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!