EU-Wagen Garantie

  • Moin,
    kann ich mir, um ehrlich zu sein Jacky, soo rein gar nicht vorstellen...!
    Dann dürfte ich ja mit einem EU-TZ-Neuwagen gar nicht im Erwerberland einfach so zur Inspektion...
    Gibt es dazu irgendeinen Link o.Ä.?

  • Ich wollte deutsche Fahrzeuge mit dem Hänger zu Hyundai in Tschechien bringen, und dort die Inspektion machen lassen - erkennt Hyundai in Deutschland nicht an. Man muss längere Zeit in diesem Land (beruflich) zugegen sein, Urlaub zählt nicht - oder nur in Ausnahmefällen, die von HMD genehmigt werden müssen. Die Inspektionen müssen in dem Land gemacht werden, in dem das Fahrzeug zugelassen ist.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • entfernt
    Bei der 2 jährigen Gewährleistung gilt EU Freiheit.
    Bei Garantie kann der Hersteller eigene Bestimmungen in bestimmten Umfang definieren.

    i20 1,1 Diesel 75 PS aus 2016 Typ GB

    Einmal editiert, zuletzt von 3Zylinder ()

  • Geht ja wohl hauptsächlich darum, weil eine Inspektion etwa in Polen wohl um einiges günstiger ist und man auch hier, die jeweiligen Werkstätten des Landes, schützen will, sollte ein Ölservice ausgerechnet auf der Spanienreise anfallen, was ja z.B. bei einem 10.000er Intervall schnell passieren kann, wird es sich dann ja anders verhalten :evil:

    Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher.

  • Die Intention (erneut) seitens Hyundais ist erneut offensichtlich...
    Aber es ändert nichts an der rechtlichen Lage! Auch hier sind zum Schutze der EU-Bürger Hyundai völlig zu Recht die Hände gebunden...!

  • Bei der 2 jährigen Gewährleistung gilt EU Freiheit.
    Bei Garantie kann der Hersteller eigene Bestimmungen in bestimmten Umfang definieren.

    Das ist auch mein Kenntnisstand. Um die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von 2 Jahren kommt der Hersteller nicht herum, für freiwillige Zusatzleistungen - wie die 5-jährige Garantie bei Hyundai - kann er aber Bedingungen definieren.

  • Der Hersteller muss keine Gewährleistung gewähren...!
    Ausser, der Hersteller ist zufällig auch der Verkäufer...!
    Bei Gewährleistung hat der Käufer ausschließlich Rechte gegenüber dem Verkäufer/Händler, nicht gegenüber dem Hersteller (Ausnahme s.o.)...
    Gerade bei Käufen von weiter her oder gar von EU-Händlern im Ausland etc. pp. kann das eine enorm wichtige Rolle (negativer Natur, Stichwort Insolvenz etc.) spielen...

  • Genau so ist es.


    Der Hersteller kann die Garantie, die ja letztlich freiwillig ist, an Bedingungen knüpfen. Allerdings muß er die Bedingungen entsprechend kommunizieren (in den Garantiebedingungen) und entsprechend den geltenden EU-Gesetzen formulieren. Da liegt man durchaus (absichtlich) auch mal daneben oder formuliert so nebulös, daß der Käufer denkt, er darf nichts mehr. Man kann es sich natürlich als Hersteller auch einfach machen und gar keine zwei Jahre Garantie geben, wie das BMW macht. Dann ist man schnell im Bereich der Kulanz, die bei BMW zugegebenermaßen relativ tolerant geregelt wird. Hier darf man dann wirklich nichts mehr machen was den Hersteller ärgert.....

    Ein Auto das nicht fährt, ist nichts wert......

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  • Ich habe die Firma HVT die ja mit EU Neuwagen handelt, vor knapp 2 Wochen angeschrieben und mit der Aussage auf der Hyundai Homepage zur Einschränkung der 5-Jahres Garantie konfrontiert.
    Bislang keine Antwort.
    Getreu dem Motto "Keine Antwort ist auch 'ne Antwort !" kann man wohl davon ausgehen, daß man bei den EU Fahrzeugen keine 5 Jahre Garantie hat.


    Preislich sind die Dinger trotzdem interessant. Für mich käme ein i30 Pure mit dem 1,5L Motor und 110PS in Frage:


    Listenpreis (ohne Überführung): 18.512€
    Preis deutsches Auto bei APL mit Überführung: 15.691€
    Preis EU-Version (Pure+) bei HVT inkl. Abholung: 13.380€


    Für die Differenz kann man schon den einen oder anderen kleinen Garantiefall selber bezahlen ...

  • Deine Schlußfolgerung ist falsch. Allerdings sollte jeder, der Bedenken hat, bei einem deutschen Vertragshändler kaufen. Womöglich geht er damit auch eventuellen Streitereien aus dem Weg. Mit den Inspektionen während der Garantiezeit verhält es sich ja ähnlich.

    Ein Auto das nicht fährt, ist nichts wert......

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  • Auch wenn die Regelung von Hyundai rechtlich vielleicht fragwürdig ist, so heißt das noch lange nicht daß ich deshalb Garantie habe.


    Hyundai wird die Übernahme des Garantiefalls erstmal verweigern und ich muß dann auf dem Klageweg versuchen, die Kosten erstattet zu bekommen. Sofern das Gericht meiner Ansicht ist, bekomme ich dann in der 2. Instanz - so nach 2 bis 3 Jahren - Recht und von Hyundai das Geld zurück.
    Bis dahin habe ich es aber vorfinanziert und die Anwaltskosten ebenfalls.


    Solange es kein letztinstanzliches Urteil gibt, daß die Regelung von Hyundai für ungültig erklärt, gilt für den Kunden in der Praxis das was Hyundai vorgibt.

  • Ich habe meinen i30 Kombi Facelift bei HVT bestellt. Alle Fragen wurden gut und schnell beantwortet. Im Kaufvertrag wird auch erwähnt, dass man 60 Monate Garantie bei einem Hyundai Neufahrzeug hat, diese wird beim tschechischen Hyundai Händler aktiviert, der die Übergabeinspektion macht. Es sind also wenn man das Auto bekommt schon ein paar Wochen Garantie rum. Ich habe gegenüber HVT die 2-jährige Gewährleistung, es ist ein Vertrag nach deutschem Recht. Ich musste HVT eine Vollmacht geben, dass sie in meinem Namen das Auto kaufen dürfen, sie treten also als Vermittler auf und ich musste eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen, dass ich das Auto privat nutze und nicht weiter verkaufe. Wenn doch muss ich 10%Vertragsstrafe an Hyundai zahlen...


    Klingt für mich alles plausibel und schlüssig und mit der Garantie sollte auch ohne Probleme klappen, HVT ist ein großer Importeur und die wissen was sie machen, verkaufen sehr viel Hyundai/KIA. Wenn es da Probleme mit den 5/7 Jahren Garantie gäbe, würde dort keiner mehr kaufen.

  • ... im Kaufvertrag wird auch erwähnt das man 60 Monate Garantie bei einem Hyundai Neufahrzeug hat, diese wird beim tschechischen Hyundai Händler aktiviert, der die Übergabeinspektion macht.
    ...
    Ich musste HVT eine Vollmacht geben das sie in meinem Namen das Auto kaufen dürfen, sie treten also als Vermittler auf...

    Das ist das Entscheidende, damit wird die Einschränkung der Hyundai Garantie ausgehebelt. Bei dieser Vorgehensweise müßte man dann tatsächlich 5 Jahre Garantie haben.

  • Bei Online-Pietsch musste ich so eine Vollmacht nicht unterschreiben. Habe aber durch die TZ auch die 5 Jahre Garantie. Deswegen geht es ja auch nicht mehr ohne TZ bei EU Käufen von Hyundai Fahrzeuge. Mein letzter aus 05/2016 war noch jungfräulich, sprich ohne TZ.

  • Dazu muss zwingend ein von Hyundai abgestempeltes Scheckheft (Erststempel) vorliegen.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Dann hoffe ich mal, dass im Kaufvertrag vom tschechischen autorisierten Händler Dein Name als Käufer eingetragen wird und nicht der des Weiterverkäufers Pietsch, da ansonsten ja der Händler Pietsch nicht das einschränkende Kriterium "Endkunde" erfüllt...

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