EU-Wagen Garantie

  • Hallo zusammen,


    ich habe mir fast alles in diesem Forum und noch weitere Beiträge bei Google bezüglich dieses Themas durchgelesen und brauche dennoch eure Hilfe.


    Fakt: Ich habe für meine Mutter am 18.11.2017 einen Hyundai I20 in Deutschland gekauft. Der Wagen kommt ursprünglich aus Holland und hat zu Zwecken der Garantie ein digitales Service- und Garantieheft. Dieses ist vom ursprünglichen Hyundai Vertragshändler in den NL gestempelt und mit Fahrgestellnummer versehen. Die Erstzulassung des Fahrzeugs in den Niederlanden ist der 25.10.2016 - die Garantie müsste also bei einer 5-Jahres Garantie bis Oktober 2021 gelten.


    Der deutsche Händler bot mir das Fahrzeug nun samt gepflegtem Scheckheft an. Der Verkäufer (ein Gebrauchtwagenhändler, welcher einer Gruppe angehört und scheinbar Hyundai-Vertragshändler ist) dachte scheinbar, dass der erste Service nach zwei Jahren oder xxx KM nötig sei. Ich musste ihn eines besseren belehren, sodass das Fahrzeug bei Übergabe an mich am 18.11.2017 also schon im Serviceverzug war. Aufgrund der zwei monatigen Kulanzzeit (KM hat der Wagen noch nicht) habe ich bis Mitte Dezember also noch Zeit, den ersten Service durchzuführen. Ich habe mich heute mit dem digitalen Service- und Garantie Passpoort zu einer Hyundai Vertragswerkstatt aufgemacht um mich bezüglich der Garantie zu erkundigen. Dieser sagte mir, dass unbedingt das originale Serviceheft zum abstempeln vorgelegt werden muss; der Autohändler hingegen sagt, dass das Heft in digitaler Form ausreichen müsste.


    Was ist denn jetzt Sache? Der Händler sagt mir zu, dass die anfallenden ersten Servicekosten natürlich übernommen werden, da sie den Termin verschlafen haben. Der Händler bietet auch eine Rücknahme des Fahrzeugs an, falls keine restlichen 4 Jahre Garantie gelten - klingt also nicht so, als ob der Händler mich über den Tisch ziehen möchte. (eine Rücknahme bei fehlender Garantie habe ich schriftlich)


    Ich habe bezüglich dieses Falles auch schon bei Hyundai Deutschland angerufen, da ich in Foren von einer notwendigen Aktivierung des Fahrzeugs gelesen habe. Diese sei angeblich mit der Fahrgestellnummer möglich. Am Telefon wurde ich jedoch 2 mal von zwei verschiedenen Damen diesbezüglich abgewiesen. Ich solle mich doch an eine Vertragswerkstatt wenden und die Dokumente durchsehen lassen. Alles weitere würden die dann für mich übernehmen.


    Was muss ich nun tun? Habt ihr eine Empfehlung oder einen Rat?
    Ich bin mit dem Händler nun erstmal so verblieben, dass er sich meldet sobald er Rückmeldung von seinem Lieferanten bekommen hat. Dieser wäre der einzige, der - sofern ein solches Heft je existiert hat - noch ein Dokument nachreichen könnte.


    Ich bin dankbar für jede Hilfe und freue mich auf eure Antworten!



    P.S. Was mich auch verwundert ist, dass die Vertragswerkstatt bei dem anstehenden Servicetermin Anfang Dezember die Rückrufarbeiten durchführt. Würden die das überhaupt machen, wenn keine entsprechende Garantie vorhanden ist?

  • Die Fünf-Jahres-Garantie gilt in Deutschland nur für Fahrzeuge, die mit einem richtigen Scheckheft ausgeliefert wurden. Kein Scheckheft = keine 5 Jahre Garantie! Ein "Digitales Scheckheft" ist leider nur eine Lachnummer..... =) Und die Rückrufaktionen werden natürlich durchgeführt, denn ohne Scheckheft hat man ja trotzdem die GESETZLICHEN 2 Jahre Gewährleistung!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Vielen Dank erstmal für deine Antwort!
    Habe ich denn in dem vorliegenden Fall überhaupt Garantie? Wenn ja, wie lange? Bestünde denn nicht die Möglichkeit, ein greifbares und stempelbares Serviceheft auszustellen?

  • In deinem Fall hast du KEINE Garantie sondern 2 Jahre Gewährleistung. Scheckhefte werden für jedes Fahrzeug nur 1x erstellt, und sind mit der jeweiligen Fahrgestellnummer versehen! Legal gibt es also keine Möglichkeit an ein anderes Ersatz- Scheckheft zu kommen.

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  • Ist zu überlegen, wenn das Angebot stimmt, warum nicht? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit daß es tatsächlich zu einem Garantieschaden kommen würde? Zudem bieten viele andere Autohersteller auch nicht mehr als 2 Jahre Gewährleistung. Erkundige dich doch mal, was dir eine Fremdgarantie von irgend einem Anbieter für 3 Jahre kosten würde. Z.B. bei " http://www.cargarantie.com oder bei http://www.progarant.de "

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  • Ich werde dem Händler diese Möglichkeit mal kundtun, vielleicht ist das für ihn die einfachste Lösung. Im Endeffekt würde der Händler jetzt nicht nur das Auto zurücknehmen müssen, sondern auch die dafür bei ihm erworbenen Winterreifen (Bestandteil des Kaufvertrags). Dadurch würde ihm schon einmal ein Verlust entstehen. Dazu würden etwa 50 EUR Spritgeld kommen, der zeitliche Aufwand, die Zulassungskosten usw.. Vielleicht rechnet es sich für ihn ja dann doch mehr, einfach eine solche Garantie über 3 Jahre abzuschließen. Auf das vierte würde ich dann auch meinerseits freiwillig verzichten.


    Danke für deine Hilfe!

  • Einige Händler bieten auch eine eigene Garantie an, die zumindest die wichtigsten Baugruppen umfasst (Motor, Getriebe, Differential). Allerdings sind diese "Werkstattgarantien" an den Händler gebunden, d.h. wenn du umziehst musst du evtl weit fahren, um deine Garantie in Anspruch nehmen zu können. Außerdem ist eine Händlergebundene Garantie im Falle eines Konkurses des Händlers verfallen. Deshalb bei Garantieabschlüssen immer darauf achten, daß die Garantie nicht an einen bestimmten Händler, sondern an das FAHRZEUG selbst gebunden ist!


    Gruß Jacky

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  • Ich habe ihm ja sogar schon gesagt, dass es reichen würde, wenn er uns über sein Autohaus bzw. die Gruppe, der dieses angehörig ist, die versprochene Garantieleistung zusagen würde. Er meinte jedoch, dass er dies nicht könne. Ich werde ihm Anfang nächster Woche nochmal sagen, dass es eben auch die Möglichkeit gibt, gesondert eine Garantie für das Fahrzeug abzuschließen. Vielleicht passt ihm das ja. Ich meine das wäre immer noch besser für ihn als das Auto zuzüglich aller weiteren Kosten wiedereinzukaufen und es ohne Garantie wieder zu inserieren.. denke ich zumindest.


    Da das Fahrzeug aber ja nun in Deutschland gemeldet ist könnte man auch in den NL die Garantie nicht geltend machen, oder?

  • Auch in den Niederlanden würde man für Garantieansprüche (nach Ablauf der 2 Jahre Gewährleistung) ein Scheckheft benötigen! Garantie ist überall eine freiwillige Leistung des Herstellers, und nicht Einklagbar!

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  • Okay. Danke für deine Hilfe. Ich kann mich ja leider nicht revanchieren, aber du hast mir sehr weitergeholfen. Darf ich dich fragen, woher du dich so gut auskennst? Gewerbetreibender im Ruhestand.. Warst du mal Autohändler?


    Ich habe jetzt mal ausgerechnet, dass eine Garantie über 4 Jahre gesamt etwa 750 euro kosten würde. Der Händler würde vielleicht noch günstiger rankommen.. Also wenn das nicht mal die einfachste Lösung für ihn wäre..


    Vielen Dank in jedem Fall!

  • Warst du mal Autohändler?

    Ja, ich war rund 25 Jahre lang Gebrauchtwagenhändler - bis zu meinem Herzinfarkt vor 2,5 Jahren! Und jetzt ärgere ich hier die Leute ein wenig weiter.... 8) :grrr:

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  • Eure Kommunikation ist ein schönes Beispiel für die Sinnhaftigkeit dieses Forums. Ganz große Klasse.


    LG Horst

  • J-2 Coupe
    Vielleicht doch nochmal eine Sache: Ich habe dem Händler nun mitgeteilt, dass ich vom Kauf zurücktreten möchte. Er möchte gerne der Sache nochmal auf den Grund gehen und zwei weitere Händler kontaktieren, die er wohl kennt. Im Anschluss daran möchte er sich nächste Woche wieder bei mir melden; das Angebot der Rücknahme bestünde ja weiterhin.


    Ist es relevant, dass am kommenden Samstag 2 Wochen ab Kauf vergangen sind? Ist er dann in der darauffolgenden Woche aus dem Schneider? Gibt es sowas wie eine Möglichkeit zur Verweigerung der schriftlich vereinbarten Rücknahme, wenn diese beispielsweise nicht innerhalb von 2 Wochen oder xxxx gefahrenen Kilometern geltend gemacht wird?


    Vielen Dank schonmal!

  • In so heiklen Dingen würde ich niemals ohne Anwalt tätig werden! Bist du beim ADAC? Frag dort nach weiteren Informationen. Rein rechtlich sind die 14 Tage ab dem Datum des unterschriebenen Kaufvertrags zu berechnen! Hast du das Geschäft vor diesem Datum schriftlich(!) rückgängig gemacht, gilt die Rückgabefrist als gewahrt. Trotzdem würde ich einen Anwalt hinzuziehen, wenn der Händler nicht sofort bereit ist, den Vertrag aufzulösen und das Fahrzeug zurück zu nehmen!

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  • Die Rücknahme des Fahrzeugs ist freiwillig (du hast keinen Rechtsanspruch darauf), solange es nirgends schriftlich festgehalten ist. Solange sind dies nur Lippenbekenntnisse, die nicht eingehalten werden müssen.
    Was ich weiter nicht verstehe: Wenn der erste Halter (der NL-Autohändler) das Heft gestempelt hat, warum hat er es nicht mit dem Fahrzeug übergeben? Er hat doch davon nichts?
    Das ganze Gerudere mit den 5 Jahre Garantie bei EU-Fahrzeugen ging doch erst in 2017 los. Wenn die Fahrzeuge _VOR_ 2017 zur Garantie angemeldet wurden, besteht mEn kein Problem, außer dass die Garantie eben seit diesem frühen Zeitpunkt läuft.

    Bi uns im Nor'n heet dat nich Disko sonnern daanz up de deel.

  • J-2 Coupe
    Also Unterschrift unter den Vertrag war am 09.11.2017. Ich dachte, dass vl. in diesem Fall das Datum des Gefahrenübergangs an den Kunden zählt.. Aber danke! Ich werde jetzt einfach klarmachen müssen, dass ich jetzt eine Lösung will und nicht nächste Woche.

  • Vielleicht handelt es sich um ein Nicht-EU-Modell, welches (z.B. von Serbien aus) nach Holland importiert wurde - und dann nach D weiterverkauft wurde. :denk:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Mal ganz ehrlich: Warum lässt Du nicht einen anderen Vertragshändler die Garantie überprüfen? Für die fällige Inspektion muss der Wagen doch eh zum Vertragshändler. Zumindest ist das empfehlenswert eben wegen möglicher stiller Rückrufe etc.. Zusätzlich könnte es sinnvoll sein mal einen niederländischen Händler zu fragen. Das entsprechende niederländische Handbuch lässt mich vermuten, dass der Wagen ganz normal zur Garantie angemeldet wurde.


    Es ist leider so: Die (deutschen) Vertragshändler sabbeln gerne Stuss. Ob mit Wissen oder ohne lass ich mal dahingestellt, aber es gibt leider Vertragshändler, die von EU-Fahrzeugen schlicht keine Ahnung haben. Oder haben wollen.


    Du schreibst: "ein digitales Service- und Garantieheft. Dieses ist vom ursprünglichen Hyundai Vertragshändler in den NL gestempelt und mit Fahrgestellnummer versehen.". Das klingt für mich nach Papier mit Stempel. Dass Du evtl. zusätzlich etwas in der Art einer Scheck- oder Kreditkarte bekommen haben könntest fände ich nicht ungewöhnlich, denn das gibt es auch bei anderen Marken, nur teilweise nicht in jedem Land. Im Grunde ist es in Deustchland aber nicht anders: Ein Exemplar auf Papier bekommt der Kunde, die eigentliche Garantie funktioniert aber auch bei deutschen Fahrzeugen von Hyundai rein digital.


    Ich sage mal so: Für mich sieht das stark danach aus, dass der deutsche Händler nur die niederländischen Unterlagen nicht kennt. Das schränkt aber die Garantie nicht ein. Auch ein evtl. verlorenes Scheckheft führt nicht zum Verlust der Garantie, denn die ist bei Hyundai erfasst und die jetzige Inspektion ist die erste, also sind ausser VIN, Stempel und Übergabe-/Zulassungsdatum noch keine weiteren für den Kunden wichtigen Daten vorhanden.


    Frag mal einen anderen Vertragshändler. Mach ihm die Mühe schmackhaft, dass er so einen Werkstattkunden gewinnen kann, der Jahr für Jahr käme, denn dass Du als Kunde einem Händler nicht vertraust, der nicht einmal in der Lage ist solch banale Dinge wie die Garantie zu überprüfen ist doch wohl klar. Schließlich ist das für den Händler eine Sache von wenigen Minuten. Du brauchst aber sowieso einen Händler für die Inspektionen und die meisten Händler sind froh über jeden Werkstattkunden. Schließlich bringen die Geld.


    J-2 Coupe
    Ein serbisches Modell mit niederländischen Service-Heft? Nicht sehr wahrscheinlich, oder? Er hat davon ein Foto eingestellt, schau mal in den ersten Post.


    Gruß Michael

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